5.Mose 15 | Neue Genfer Übersetzung Menge Bibel

5.Mose 15 | Neue Genfer Übersetzung

Schuldenerlass in jedem siebten Jahr

1 Am Ende jedes siebten Jahres müsst ihr einen Schuldenerlass durchführen. 2 Dafür gelten folgende Bestimmungen: Jeder, der einem anderen Israeliten etwas geliehen hat, muss ihm seine Schulden erlassen. Er darf keine Rückzahlung einfordern, weil zu Ehren des HERRN ´ein Jahr` des Schuldenerlasses ausgerufen wurde. 3 Von Ausländern dürft ihr die Schulden eintreiben, aber bei euren Landsleuten müsst ihr darauf verzichten. 4 Eigentlich sollte es gar keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch reich segnen in dem Land, das er euch zum bleibenden Besitz geben wird. 5 ´Er tut dies`, wenn ihr auf seine Stimme hört und nach allen Geboten lebt, die ich euch heute verkünde. 6 Dann wird er euch segnen, wie er es euch versprochen hat. ´Ihr werdet so viel besitzen`, dass ihr ´Menschen aus` vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Über viele Völker werdet ihr herrschen, aber über euch wird kein anderes Volk Macht gewinnen. 7 Wenn aber doch ein Israelit bei euch im Land Kanaan* verarmt, dann seid nicht hartherzig und verschließt die Hand nicht vor eurem Bruder, ´der zu eurem Volk gehört`. 8 Seid vielmehr freigebig und leiht ihm bereitwillig aus, so viel er braucht. 9 Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber berechnend zu sein und insgeheim zu denken: »Bald kommt das siebte Jahr, ´in dem ich alle Schulden erlassen muss`.« Verweigert ihnen nicht böswillig eure Hilfe. Sonst beklagen sie sich euretwegen beim HERRN, und ihr steht vor ihm als schuldig da*. 10 Gebt bereitwillig und seid dabei nicht missmutig! Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr unternehmt. 11 Es wird in eurem Land immer Arme geben. Darum befehle ich euch: Seid freigebig gegenüber euren armen und bedürftigen Landsleuten!

Freilassung von Sklaven in jedem siebten Jahr

12 Wenn ein Israelit oder eine Israelitin sich dir als Sklave verkauft, dann muss der Betreffende sechs Jahre für dich arbeiten, aber im siebten Jahr sollst du ihn wieder freigeben. 13 Doch lass ihn dann nicht mit leeren Händen gehen. 14 Gib ihm vielmehr großzügig von deinem Besitz, mit dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein*. 15 Erinnere dich immer daran, dass euer ganzes Volk einst als Sklaven in Ägypten gelebt hat und der HERR euch befreit hat. Darum gebe ich euch heute diese Weisung. 16 Wenn dein Sklave aber nicht freigelassen werden will, weil er dich und deine Familie liebt und weil es ihm bei dir gut geht, 17 dann nimm ein spitzes Werkzeug und stich es an einem Türpfosten durch sein Ohr. So bleibt er für immer dein Sklave. Dasselbe gilt für eine Sklavin. 18 Will dein Sklave jedoch nach sechs Jahren gehen, dann soll es dir nicht schwerfallen, ´ihn ziehen zu lassen`. Denn er hat dir in dieser Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Außerdem wird der HERR, dein Gott, dich dann segnen bei allem, was du unternimmst.

Die erstgeborenen Tiere gehören dem Herrn

19 Alle ´männlichen` erstgeborenen Tiere eurer Rinder, Schafe und Ziegen sollt ihr aussondern und dem HERRN, eurem Gott, weihen. Darum arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht die Erstgeborenen eurer Schafe und Ziegen. 20 Einmal im Jahr sollt ihr diese Tiere zu der Stätte ´bringen`, die der HERR, euer Gott, erwählen wird, ´und sie dort` in seiner Gegenwart mit euren Familien ´schlachten und` essen. 21 Hat ein Tier jedoch einen Fehler, ist es lahm oder blind oder hat sonst eine Missbildung, dürft ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, als Opfer bringen. 22 Esst ´das Fleisch dieses Tieres` bei euch zu Hause. ´Weil es sich nicht um Opferfleisch handelt`, darf der Unreine genauso davon essen wie der Reine, so wie es auch beim Verzehr von Gazellen und Hirschen der Fall ist, ´die nicht geopfert werden dürfen`. 23 Nur das Blut sollt ihr nicht verzehren. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ). © Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz. © Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Menge Bibel
1 »Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen; 2 und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen. 3 Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen. 4 Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen, 5 wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete. 6 Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.« 7 »Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen, 8 sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat. 9 Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft! 10 Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst. 11 Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹« 12 »Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft*, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen; 13 und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen, 14 sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben 15 und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot. 16 Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –, 17 so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen. 18 Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.« 19 »Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren: 20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird. 21 Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten*. 22 In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches. 23 Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten*.«