4.Mose 19 | Neue Genfer Übersetzung Einheitsübersetzung 2016

4.Mose 19 | Neue Genfer Übersetzung

Reinigungswasser aus der Asche einer rotbraunen Kuh

1 Der HERR sagte zu Mose und Aaron: 2 »Ich gebe euch jetzt eine Ordnung als verbindliches Gesetz: Lasst euch von den Israeliten eine junge, rotbraune Kuh bringen, die gesund und fehlerlos ist und noch nie ein Joch getragen hat. 3 Übergebt sie dem Priester Eleasar. Er soll die Kuh vor das Lager führen, und man soll sie dort in seiner Gegenwart schlachten. 4 Anschließend taucht Eleasar seinen Finger in ihr Blut und sprengt es siebenmal in Richtung des Begegnungszeltes*. 5 Dann wird die Kuh vor seinen Augen vollständig verbrannt: ihr Fleisch, Fell und Blut samt den Eingeweiden. 6 Schließlich nimmt der Priester ein Stück Zedernholz, Ysop und karmesinrote Wolle* und wirft alles in das Feuer, in dem die Kuh verbrannt wird. 7 Danach wäscht er seine Kleidung und spült seinen Körper mit Wasser ab. Er darf nun wieder in das Lager zurückkehren, bleibt aber bis zum Abend unrein. 8 Auch der Mann, der die Kuh verbrannt hat, muss seine Kleidung waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen und bleibt unrein bis zum Abend. 9 Ein ´anderer` Mann, der rein ist, soll die Asche der jungen Kuh einsammeln und an einen reinen Ort außerhalb des Lagers bringen. Dort wird sie aufbewahrt, damit daraus für die Gemeinschaft der Israeliten ein Reinigungswasser zubereitet werden kann. Dieses Wasser befreit von Unreinheit wie ein Sündopfer.*

Die Anwendung des Reinigungswassers

10 Der Mann, der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, muss seine Kleidung waschen und ist bis zum Abend unrein. Die folgende Ordnung gilt für alle Zeit – sowohl für die Israeliten als auch für die Ausländer, die unter ihnen leben: 11 Wer einen Toten berührt*, ist sieben Tage lang unrein. 12 Am dritten und am siebten Tag soll er sich mit dem Reinigungswasser besprengen lassen und ist dann wieder rein.* Tut er dies jedoch nicht, ist er nach sieben Tagen immer noch unrein. 13 Jeder, der einen Toten berührt hat und sich nicht ´auf die vorgeschriebene Weise` reinigt, entweiht* die Wohnung des HERRN. Er muss aus Israel verstoßen werden und sterben. Weil er nicht mit dem Reinigungswasser besprengt wurde, bleibt seine Unreinheit bestehen. 14 Folgendes Gesetz gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der das Zelt betritt oder sich gerade dort aufhält, ist sieben Tage lang unrein. 15 Jedes offene Gefäß ´im Zelt`, das nicht mit einem festen Deckel verschlossen ist, wird unrein. 16 Sieben Tage unrein ist auch jeder, der im Freien einen Toten berührt – ganz gleich, ob dieser umgebracht wurde oder eines natürlichen Todes gestorben ist. Dasselbe gilt, wenn jemand mit den Gebeinen oder mit dem Grab eines Verstorbenen in Berührung kommt. 17 In all diesen Fällen verwendet zur Reinigung* etwas von der Asche der als Sündopfer verbrannten ´Kuh`. Gebt sie in ein Gefäß und vermischt sie mit frischem Wasser. 18 Jemand, der rein ist, nimmt ein Büschel Ysop, taucht es in das Wasser und besprengt damit ´alles, was unrein geworden ist`: das Zelt und die Menschen und Gefäße, die darin waren, beziehungsweise denjenigen, der mit einem Toten*, mit menschlichen Gebeinen oder mit einem Grab in Berührung kam. 19 Die Besprengung wird am dritten und am siebten Tag ausgeführt. Auf diese Weise wird jeder, der sich verunreinigt hat, am siebten Tag von seiner Unreinheit befreit. Er soll seine Kleidung waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen, dann ist er am Abend wieder rein. 20 Wer aber unrein geworden ist und sich nicht reinigen lässt, muss aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden und sterben, denn er hat das Heiligtum des HERRN entweiht. Er ließ sich nicht mit Reinigungswasser besprengen und blieb daher unrein. 21 Diese Ordnung gilt in Israel für alle Zeit. Auch der Mann, der das Reinigungswasser versprengt hat, muss seine Kleidung waschen. Jeder, der mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein. 22 Alles, was ein Unreiner berührt, wird unrein, und jeder, der einen Unreinen berührt, ist bis zum Abend unrein.«

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ). © Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz. © Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Einheitsübersetzung 2016

Die rote Kuh, das Reinigungswasser

1 Der HERR sprach zu Mose und Aaron: 2 Das ist die Satzung in der Weisung, die der HERR hiermit gebietet: Sag den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, einwandfreie rote Kuh bringen, die noch nie ein Joch getragen hat. 3 Übergebt die Kuh dem Priester Eleasar! Dann soll man sie vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten. 4 Der Priester Eleasar nimmt mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und spritzt damit siebenmal gegen die Vorderseite des Offenbarungszeltes. 5 Darauf verbrennt man die Kuh vor seinen Augen. Ihr Fell, ihr Fleisch und ihr Blut, alles soll man verbrennen, samt ihrem Mageninhalt. 6 Der Priester nimmt Zedernholz, Ysop und Karmesin und wirft alles in das Feuer, in dem die Kuh verbrannt wird. 7 Dann wäscht der Priester seine Kleider, badet seinen Körper in Wasser und kehrt nachher ins Lager zurück; der Priester bleibt aber bis zum Abend unrein. 8 Derjenige, der die Kuh verbrannt hat, wäscht seine Kleider und badet seinen Körper in Wasser; er bleibt aber bis zum Abend unrein. 9 Ein reiner Mann sammelt die Asche der Kuh und legt sie an einen reinen Ort außerhalb des Lagers. Sie wird für die Gemeinde der Israeliten zur Zubereitung des Reinigungswassers aufbewahrt. Es ist ein Sündopfer. 10 Derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, wäscht dann seine Kleider, bleibt aber bis zum Abend unrein. Für die Israeliten und für die Fremden, die bei ihnen leben, soll es als ewige Satzung gelten: 11 Wer einen toten Menschen berührt, ist sieben Tage lang unrein. 12 Am dritten Tag und am siebten Tag entsündigt er sich mit dem Reinigungswasser, dann wird er rein. Wenn er sich am dritten Tag und am siebten Tag nicht entsündigt, dann wird er nicht rein. 13 Jeder, der einen toten Menschen, einen Verstorbenen, anrührt und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN verunreinigt. Ein solcher Mensch muss aus Israel ausgemerzt werden, weil er sich nicht hat mit dem Reinigungswasser besprengen lassen. Er ist unrein; seine Unreinheit haftet ihm immer noch an. 14 Folgende Weisung gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der ins Zelt kommt oder der schon im Zelt ist, wird für sieben Tage unrein; 15 auch jedes offene Gefäß, das keinen verschnürten Deckel hat, wird unrein. 16 Jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen, einen Toten, menschliche Gebeine oder ein Grab berührt, wird für sieben Tage unrein. 17 Für den Unreinen nimmt man etwas Brandasche vom Sündopfer, schüttet sie in ein Gefäß und gießt Quellwasser darüber. 18 Ein reiner Mann nimmt Ysop, taucht ihn in das Wasser und bespritzt damit das Zelt sowie die Gefäße und die Menschen, die dort waren, oder den, der Gebeine, einen Erschlagenen, einen Toten oder ein Grab berührt hat. 19 Der Reine bespritzt den Unreinen am dritten und am siebten Tag und entsündigt ihn am siebten Tag. Dann wäscht der Betreffende seine Kleider und badet seinen Körper in Wasser; am Abend ist er dann rein. 20 Wer aber unrein geworden ist und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch ist aus der Mitte der Versammlung auszumerzen; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt. Er hat sich nicht mit dem Reinigungswasser besprengen lassen; er ist unrein. 21 Das soll bei den Israeliten als ewige Satzung gelten. Auch wer das Reinigungswasser verspritzt hat, wäscht seine Kleider; wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein. 22 Alles, was der Unreine berührt, ist unrein. Jeder, der ihn berührt, ist bis zum Abend unrein.