3.Mose 13 | Neue Genfer Übersetzung Einheitsübersetzung 2016

3.Mose 13 | Neue Genfer Übersetzung

Feststellung von Aussatz

1 Der HERR sagte zu Mose und Aaron: 2 »Wenn bei einem Menschen auf der Haut eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck auftritt und der Verdacht auf Aussatz besteht*, dann soll der Erkrankte zu einem Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne. 3 Der Priester untersucht den Hautausschlag. Hat sich das Haar an den befallenen Stellen weiß verfärbt und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester dies festgestellt hat, muss er den Kranken für unrein erklären. 4 Wenn der Fleck weiß ist, aber nicht tiefer erscheint als die übrige Haut und die Behaarung sich nicht weiß verfärbt hat, dann soll der Priester den Kranken für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Wenn der Fleck auf der Haut unverändert ist und der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Erkrankten noch einmal für sieben Tage isolieren. 6 Danach begutachtet er ihn ein weiteres Mal. Hat die Verfärbung der befallenen Stelle nachgelassen und der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet, soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich um einen ´harmlosen` Ausschlag. Der Betreffende muss nur noch seine Kleidung waschen, dann gilt er wieder als rein. 7 Sollte sich der Ausschlag ´doch wieder` ausbreiten, nachdem der Erkrankte vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, muss er sich erneut dem Priester zeigen. 8 Stellt dieser fest, dass der Ausschlag tatsächlich weiter um sich gegriffen hat, muss er den Erkrankten für unrein erklären. Denn dann handelt es sich um Aussatz. 9 Jeder, bei dem ´der Verdacht auf` Aussatz besteht, muss zum Priester gebracht werden, 10 damit dieser den Erkrankten untersucht. Ist auf der Haut eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren zu sehen und wuchert dort wildes Fleisch, 11 dann handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss den Betreffenden ´sofort` für unrein erklären. Er braucht ihn nicht mehr zur Beobachtung zu isolieren, denn der Befund ist eindeutig. 12 Wenn sich der Aussatz rasch ausbreitet und – soweit der Priester erkennen kann – den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, 13 dann muss der Priester den Kranken genau untersuchen. Betrifft der Aussatz tatsächlich den ganzen Körper, soll er den Kranken für rein erklären. Der Betreffende gilt als rein, weil die ganze Haut weiß geworden ist. 14 Sobald jedoch irgendwo ´an seinem Körper` wildes Fleisch wuchert, ist er unrein. 15 Der Priester muss ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Die Wucherung ist unrein, denn sie ist ´ein Zeichen für` Aussatz. 16 Bildet sich die Wucherung wieder zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende erneut den Priester aufsuchen 17 und sich untersuchen lassen. Ist die Stelle tatsächlich wieder weiß geworden, erklärt der Priester die Person für rein. 18 Bildet sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür und heilt dann wieder ab, 19 aber es entsteht an derselben Stelle eine weiße Schwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck, muss der Betreffende sich dem Priester zeigen 20 und sich untersuchen lassen. Erscheint der Fleck tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, muss der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der an der Stelle ausgebrochen ist, wo vorher das Geschwür war. 21 Entdeckt der Priester bei seiner Untersuchung keine weiße Behaarung an der betroffenen Stelle und der Fleck erscheint nicht tiefer als die umgebende Haut und die Verfärbung ist zurückgegangen, dann soll der Priester den Erkrankten für sieben Tage isolieren. 22 Greift der Ausschlag in dieser Zeit weiter um sich, muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz. 23 Bleibt der Fleck dagegen unverändert und wird nicht größer, dann handelt es sich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll den Betreffenden für rein erklären. 24 Hat jemand eine Brandwunde, in der sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck bildet, 25 dann soll der Priester die Wunde untersuchen. Ist die Behaarung dort weiß geworden und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen, und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären.* 26 Stellt der Priester jedoch fest, dass die betroffene Stelle verblasst und nicht mehr vertieft ist und dass keine weiße Behaarung mehr zu sehen ist, dann soll er den Erkrankten für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Hat sich der Fleck weiter ausgebreitet, muss der Priester die Person für unrein erklären. Denn es handelt sich um Aussatz. 28 Bleibt der Fleck aber unverändert, wird nicht größer und sieht ´weiterhin` nicht verfärbt aus, dann ist es nur eine Schwellung der Brandwunde. Der Priester soll die Person für rein erklären, weil es sich um eine vernarbte Brandwunde handelt. 29 Bekommt ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag unter dem Kopfhaar* oder ´ein Mann` unter dem Bart, 30 soll der Priester sich die Stelle anschauen. Erscheint diese tiefer als die umgebende Haut und das Haar dort ist gelblich und dünn, dann erklärt der Priester den Erkrankten für unrein. Es handelt sich um eine Flechte*, also um Aussatz unter dem Kopfhaar oder unter dem Bart. 31 Es kann auch vorkommen*, dass die befallene Stelle zwar nicht tiefer erscheint als die umgebende Haut, aber das Haar dort gelblich geworden ist*. Der Priester soll den Kranken für sieben Tage isolieren 32 und ihn dann wieder untersuchen. Haben sich die Flechte und die gelblichen Haare nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut, 33 dann soll der Erkrankte das Haar rings um die befallene Stelle rasieren. Anschließend isoliert der Priester den Betreffenden für weitere sieben Tage 34 und sieht sich die Stelle danach wieder an. Hat sich die Flechte nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle auch nicht vertieft, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären. Dieser muss nur noch seine Kleidung waschen, damit er ´von jedem Anschein der Unreinheit` gereinigt ist. 35 Sollte sich die Flechte ´doch wieder` ausbreiten, nachdem der Betreffende für rein erklärt wurde, 36 muss der Priester ihn erneut untersuchen. Hat sich der Ausschlag tatsächlich ausgebreitet, dann braucht man nicht noch nach gelblicher Behaarung zu suchen. ´Der Fall ist klar:` Der Kranke ist unrein. 37 Stellt der Priester keine Ausbreitung der Flechte fest und sieht er, dass die Haare an der betroffenen Stelle wieder ihre natürliche Farbe haben*, dann ist der Ausschlag abgeheilt. Der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 dann soll der Priester die Person untersuchen. Sind die Flecken nur leicht weißlich, dann handelt es sich um einen ´harmlosen` Ausschlag, und die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann die Haare auf dem Hinterkopf verliert und eine Glatze bekommt, wird er dadurch nicht unrein*. 41 Fallen seine Haare an der Vorderseite aus und er bekommt eine Stirnglatze, bleibt er ebenso rein. 42 Bildet sich aber an den kahlen Stellen ein weiß-rötlicher Ausschlag, dann ist ´möglicherweise` Aussatz ausgebrochen. 43 Der Priester soll den Erkrankten untersuchen. Wenn der weiß-rötliche Ausschlag angeschwollen ist und so ähnlich aussieht wie Aussatz am Körper, 44 dann muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn ´sein Kopf` ist von Aussatz befallen.

Das Verhalten von Menschen mit Aussatz

45 Alle, die an Aussatz leiden, müssen zerrissene Kleider tragen. Sie dürfen ihr Haar nicht schneiden und kämmen, und Männer müssen ihren Bart verhüllen. Jeder Erkrankte muss ´andere, die in seine Nähe kommen`, mit dem Ruf ›Unrein! Unrein!‹ warnen. 46 Solange er an Aussatz leidet, gilt er als unrein. Er muss abgesondert wohnen und sich außerhalb des Lagers aufhalten.

Gesetz über Schimmel an Stoff und Leder

47 Wie Menschen von Aussatz befallen werden können, so kann an Kleidern Schimmel entstehen.* Dies betrifft Kleidungsstücke aus Wolle oder Leinen, 48 Stoffe aus Wolle oder Leinen, gegerbte Felle sowie alles, das aus Leder gemacht ist. 49 Wenn sich an einem solchen Gegenstand ein grünlicher oder rötlicher Fleck bildet, dann ´besteht der Verdacht auf` Schimmel, und man muss ihn dem Priester zeigen. 50 Dieser begutachtet die befallene Stelle und hält den Gegenstand für sieben Tage unter Verschluss. 51 Stellt er am siebten Tag fest, dass der Fleck* sich weiter ausgebreitet hat, dann handelt es sich um fressenden Schimmel, und der Gegenstand ist unrein. 52 Weil der Schimmel um sich frisst, muss der Priester den Gegenstand verbrennen – ganz gleich, ob er aus Wolle, Leinen oder Leder ist. 53 Sieht der Priester jedoch, dass der Fleck sich nicht weiter vergrößert hat, 54 dann lässt er den befallenen Gegenstand waschen und hält ihn noch einmal für sieben Tage unter Verschluss. 55 Stellt der Priester danach fest, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, dann ist der Gegenstand unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Befall an der Außen- oder Innenseite begonnen hat. 56 Stellt der Priester fest, dass der Fleck durch das Waschen verblasst ist, soll er das befallene Stück aus dem Stoff oder Leder heraustrennen. 57 Tritt der Befall ´danach` wieder auf, muss der ganze Gegenstand verbrannt werden, denn der Schimmel hat sich bereits überall ausgebreitet. 58 Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, dann soll der Gegenstand ein zweites Mal gewaschen werden. Anschließend gilt er als rein.« 59 Dies sind die Anweisungen zum Schimmel an Kleidungsstücken und Stoffen aus Wolle oder Leinen sowie an allem, das aus Leder hergestellt ist. ´Nach diesen Regeln kann der Priester entscheiden`, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ). © Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz. © Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Einheitsübersetzung 2016

Verunstaltende Anzeichen an Oberflächen

1 Der HERR sprach zu Mose und Aaron: 2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und auf der Haut zu einem Anzeichen von Aussatz wird, soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, führen. 3 Der Priester soll das Anzeichen auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weiß wurde und die Stelle tiefer als die übrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Anzeichen untersucht hat, soll er den Erkrankten für unrein erklären. 4 Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt, und das Haar nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern. 5 Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Anzeichen gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern 6 und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, dass das Anzeichen nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für rein erklären. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein. 7 Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen. 8 Stellt der Priester fest, dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es handelt sich um Aussatz. 9 Wenn sich also an jemandem ein Anzeichen von Aussatz zeigt, soll man ihn zum Priester bringen. 10 Stellt der Priester fest, dass sich auf der Haut eine weiße Schwellung zeigt, dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat, 11 dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie völlig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Füßen erstreckt, überall, wohin der Priester schaut, 13 so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, dass der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, den Kranken für rein erklären. Da er völlig weiß geworden ist, ist er rein. 14 An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein. 15 Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz. 16 Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiß wird, soll der Betroffene den Priester aufsuchen. 17 Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, dass die betroffene Stelle tatsächlich weiß geworden ist, soll er den Kranken für rein erklären: Er ist rein. 18 Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt, 19 sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiße Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen; 20 dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist. 21 Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern. 22 Wenn sich das Übel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein Anzeichen von Aussatz. 23 Wenn aber der helle Fleck unverändert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen für rein erklären. 24 Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weißer Fleck bildet, 25 soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz. 26 Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Hat sich der Fleck auf der Haut ausgebreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz. 28 Wenn der helle Fleck unverändert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblasst ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken für rein erklären, denn es ist nur eine Brandnarbe. 29 Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle, 30 soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rötlich-gelb glänzendem, schütter gewordenem Haar fest, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns. 31 Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Anzeichens von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern. 32 Am siebten Tag soll er das Anzeichen untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein rötlichgelb glänzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht, 33 soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern. 34 Am siebten Tag soll er die Flechte wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein. 35 Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklärung doch auf der Haut ausgebreitet, 36 soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rötlich-gelb glänzend ist; er ist unrein. 37 Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wächst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weiße Flecken auf der Haut, 39 so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut abklingen, so handelt es sich um Weißflecken, die auf der Haut ausgebrochen sind; der Kranke ist rein. 40 Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein. 41 Geschieht es an der Schädelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein. 42 Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder über der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht, 44 so ist der Mensch aussätzig; er ist unrein. Der Priester muss ihn für unrein erklären; sein Kopf weist das Anzeichen auf. 45 Der Aussätzige mit dem Anzeichen soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungekämmt lassen; er soll den Bart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein! 46 Solange das Anzeichen an ihm besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten. 47 Zeigt sich ein Anzeichen von Aussatz auf einem Kleidungsstück, sei es ein Woll- oder Leinenkleid, 48 ein Gewebe oder Tuch aus Leinen oder Wolle oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand, 49 so ist das ein Anzeichen von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Tuch oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint. 50 Der Priester soll das Anzeichen untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern. 51 Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Anzeichen auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Tuch, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Anzeichen von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein. 52 Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Tuch aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Anzeichen zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss. 53 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Anzeichen sich auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat, 54 soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern. 55 Nach dem Abwaschen soll er das Anzeichen untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Anzeichen nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Rückseite oder Vorderseite vor. 56 Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Anzeichen nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Tuch abreißen. 57 Sollte aber das Anzeichen auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät wieder erscheinen, so greift das Anzeichen weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen. 58 Aber das Kleid, das Gewebe, das Tuch oder das Ledergerät, auf dem das Anzeichen nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für das Anzeichen von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Tuch oder Ledergerät, wenn es gilt, sie für rein oder unrein zu erklären.