3.Mose 12 | Neue Genfer Übersetzung Einheitsübersetzung 2016

3.Mose 12 | Neue Genfer Übersetzung

Reinheitsvorschriften für Frauen nach der Geburt

1 Der HERR sagte zu Mose: 2 »Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn eine Frau einen Sohn zur Welt bringt, ist sie sieben Tage lang unrein wie bei ihrer monatlichen Blutung. 3 Am achten Tag soll der Junge beschnitten werden. 4 Anschließend soll die Mutter noch 33 Tage zu Hause bleiben, bis ihre Reinheit, die mit den Blutungen verloren ging, wiederhergestellt ist.* Sie darf nichts Heiliges berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis diese Zeit um ist und sie wieder rein ist*. 5 Bringt sie ein Mädchen zur Welt, ist sie vierzehn Tage lang unrein wie bei ihrer monatlichen Blutung. Anschließend soll sie noch 66 Tage zu Hause bleiben, bis ihre Reinheit, die mit den Blutungen verloren ging, wiederhergestellt ist.* 6 Wenn die 33 oder 66 Tage um sind*, soll sie ein einjähriges Lamm für ein Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube für ein Sündopfer ´besorgen und` am Begegnungszelt beim Priester abgeben. 7 Der Priester bringt die Opfer dem HERRN dar und erwirkt Sühne für die Frau. Damit ist ihre Reinheit, die mit dem Beginn der Blutungen verloren ging, wiederhergestellt.* Dies sind die Anweisungen für Frauen, die einen Jungen oder ein Mädchen bekommen haben. 8 Kann die Frau den Preis für ein Lamm nicht bezahlen, soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen – eine für das Brandopfer, die andere für das Sündopfer. Der Priester erwirkt Sühne für sie, und so wird ihre Reinheit wiederhergestellt.‹«

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ). © Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz. © Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Einheitsübersetzung 2016

Kultische Wiedereingliederung einer Frau nach der Geburt eines Kindes

1 Der HERR sprach zu Mose: 2 Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist. 3 Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden 4 und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihres Reinigungszustands vorüber sind. 5 Wenn sie ein Mädchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie während ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben. 6 Wenn die Tage ihres Reinigungszustands für einen Sohn ebenso wie für eine Tochter vorüber sind, soll sie ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Felsentaube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen. 7 Er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Versöhnung erwirken; so wird sie rein von der entstandenen Blutung. Das ist die Weisung für eine Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert. 8 Wenn sie die Mittel für ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer; der Priester soll für sie Versöhnung erwirken und so wird sie rein.*