5.Mose 14 | Menge Bibel Einheitsübersetzung 2016

5.Mose 14 | Menge Bibel
1 »Ihr seid Söhne* für den HERRN, euren Gott; darum dürft ihr euch wegen eines Toten keine Einschnitte ins Fleisch machen und euch über der Stirn nicht kahlscheren; 2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk, und dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die es auf dem ganzen Erdboden gibt, zu seinem Eigentumsvolk erwählt. – 3 Du sollst nichts Greuelhaftes essen! 4 Dies sind die Vierfüßler*, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege, 5 Hirsch, Gazelle, Damwild, Steinbock, Antilope, wilder Ochs und Bergziege 6 und überhaupt alle Vierfüßler, die gespaltene Hufe* haben, und zwar ganz durchgespaltene, also zwei Hufe*, und die zugleich Wiederkäuer unter den Vierfüßlern sind: diese dürft ihr essen. 7 Dagegen folgende dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, welche ganz durchgespaltene Hufe* haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe*: als unrein sollen sie euch gelten; 8 ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. – 9 Dies ist es, was ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen dürft: alles, was Flossen und Schuppen hat: diese dürft ihr essen; 10 aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht genießen: als unrein soll es euch gelten. – 11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen; 12 folgende aber sind es, von denen ihr nichts essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier, 13 die Weihe, der Habicht, die verschiedenen Falkenarten, 14 alle Arten von Raben, 15 der Strauß, die Schwalbe*, die Möwe, alle Habichtarten, 16 das Käuzchen, der Uhu, die Eule, 17 der Pelikan, der Aasgeier, der Sturzpelikan*, 18 der Storch, die verschiedenen Arten der Regenpfeifer*, der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden. 20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. – 21 Von gefallenen* Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.« 22 »Den ganzen Ertrag deiner Aussaat, alles, was dir auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft verzehnten 23 und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst. 24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, so daß du, wenn der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, den Zehnten nicht hinbringen kannst, weil die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, zu weit von dir entfernt liegt: 25 so mache den Zehnten zu Geld, nimm dann das Geld wohlbewahrt mit dir und begib dich an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. 26 Dort gib das Geld aus für alles, wonach dein Herz Verlangen tragen mag, für Rinder und Kleinvieh, für Wein und starke Getränke, kurz für alles, wonach dich gelüsten mag; halte dann dort vor dem HERRN, deinem Gott, ein Mahl und sei mit deinen Angehörigen fröhlich. 27 Dabei vergiß aber auch die Leviten nicht, die in deinen Wohnorten leben; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir. 28 Nach Verlauf von je drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten deines Ertrags von jenem Jahre für sich besonders nehmen und ihn in deinen Wohnorten niederlegen*; 29 dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.«

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Einheitsübersetzung 2016

Verbot kanaanäischer Trauer­bräuche

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Ihr sollt euch für einen Toten nicht wundritzen und keine Stirnglatzen scheren. 2 Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist, und dich hat der HERR ausgewählt, damit du unter allen Völkern, die auf der Erde leben, das Volk wirst, das ihm persönlich gehört.

Speiseverbote

3 Du sollst nichts essen, was ein Gräuel ist. 4 Dies sind die Großtiere, die ihr essen dürft: Rind, Lamm, Zicklein, 5 Damhirsch, Gazelle, Rehbock, Wildziege, Wisent, Wildschaf und Steinbock. 6 Ihr dürft jedes Großtier essen, das gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen, und das zu den Wiederkäuern gehört. 7 Von den Großtieren, die wiederkäuen oder ganz gespaltene Klauen haben, dürft ihr aber folgende nicht essen: Kamel, Hase, Klippdachs. Sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen. Sie sollen euch als unrein gelten. 8 Ebenso das Wildschwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. Es soll euch als unrein gelten. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas dürft ihr nicht berühren. 9 Von allem, was im Wasser lebt, dürft ihr Folgendes essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen. 10 Alles, was keine Flossen und keine Schuppen hat, dürft ihr nicht essen. Es soll euch als unrein gelten. 11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen. 12 Dies sind die Vögel, die ihr nicht essen dürft: Aasgeier, Schwarzgeier, Bartgeier, 13 Milan, die verschiedenen Bussardarten, 14 alle Arten des Raben, 15 Adlereule, Kurzohreule, Langohreule und die verschiedenen Falkenarten, 16 Kauz, Bienenfresser, Weißeule, 17 Kleineule, Fischadler, Fischeule, 18 Storch und die verschiedenen Reiherarten, Wiedehopf, Fledermaus 19 und alles fliegende Kleingetier: Sie sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden. 20 Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen.

Ein Zubereitungsverbot

21 Ihr dürft keinerlei Aas essen. Du sollst es dem Fremden, der in euren Stadtbereichen Wohnrecht hat, zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen. Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist. Du sollst ein Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

Jährliche Abgaben an das Heiligtum

22 Du sollst jedes Jahr den Zehnten von der gesamten Ernte geben, die dein Acker erbringt aus dem, was du angebaut hast. 23 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du an der Stätte, die er erwählen wird, indem er dort seinen Namen wohnen lässt, deinen Zehnten an Korn, Wein und Öl und die Erstlinge deiner Rinder, Schafe und Ziegen verzehren, damit du lernst, den HERRN, deinen Gott, zu fürchten, solange du lebst. 24 Wenn aber der Weg dorthin deine Kräfte übersteigt, weil die Stätte, die der HERR erwählen wird, indem er dort seinen Namen anbringt, so weit entfernt liegt und der HERR, dein Gott, dich so gesegnet hat, dass du den Zehnten nicht dorthin tragen kannst, 25 dann sollst du alles für Silber verkaufen, das Silber als deinen Besitz zusammenbinden, zu der Stätte ziehen, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, 26 dort für das Silber alles kaufen, worauf du Appetit hast - Rinder, Schafe, Ziegen, Wein und Bier, alles, wonach es deinen Gaumen verlangt -, und dann sollst du vor dem HERRN, deinem Gott, Mahl halten und fröhlich sein, du und deine Familie. 27 Auch sollst du die Leviten, die in deinen Stadtbereichen Wohnrecht haben, nicht im Stich lassen, denn sie haben nicht wie du Landanteil und Erbbesitz.

Der Zehnte für die Armen in jedem dritten Jahr

28 In jedem dritten Jahr sollst du den ganzen Zehnten deiner Jahresernte in deinen Stadtbereichen abliefern und einlagern* 29 und die Leviten, die ja nicht wie du Landanteil und Erbbesitz haben, die Fremden, die Waisen und die Witwen, die in deinen Stadtbereichen wohnen, können kommen, essen und satt werden, damit der HERR, dein Gott, dich stets segnet bei der Arbeit, die deine Hände tun.