3.Mose 20 | Menge Bibel Einheitsübersetzung 2016

3.Mose 20 | Menge Bibel
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: 2 »Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen! 3 Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat. 4 Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet, 5 so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten. 6 Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.« 7 »So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott; 8 beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt. 9 Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm*. 10 Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten* Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. – 11 Wenn ein Mann der Frau seines Vaters* beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen*. 12 Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. – 13 Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. – 14 Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. – 15 Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten. 16 Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. – 17 Wenn ein Mann seine Schwester* nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! – 18 Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes* enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! – 19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen. 20 Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims* beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben. 21 Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.« 22 »So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt. 23 Ihr dürft also nicht nach den Satzungen* der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind. 24 Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe. 25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe. 26 Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.« 27 »Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen*.«

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Einheitsübersetzung 2016

Sanktionen

1 Der HERR sprach zu Mose: 2 Sag zu den Israeliten: Jeder Mann unter den Israeliten oder unter den Fremden in Israel, der eines seiner Kinder dem Moloch gibt, hat den Tod verdient. Die Bürger des Landes sollen ihn steinigen. 3 Ich richte mein Angesicht gegen einen solchen und merze ihn aus seinem Volk aus, weil er eines seiner Kinder dem Moloch gegeben, dadurch mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat. 4 Falls die Bürger des Landes ihre Augen diesem Mann gegenüber verschließen, wenn er eines seiner Kinder dem Moloch gibt, und ihn nicht töten, 5 so richte ich mein Angesicht gegen ihn und seine Sippe und merze sie aus der Mitte ihres Volkes aus, ihn und alle, die mit ihm dem Moloch nachhuren. 6 Gegen einen, der sich an Totenbeschwörer und Wahrsager wendet, um ihnen nachzuhuren, richte ich mein Angesicht und merze ihn aus seinem Volk aus. 7 Ihr sollt euch heiligen, um heilig zu sein; denn ich bin der HERR, euer Gott. 8 Ihr sollt meine Satzungen bewahren und sie befolgen. Ich bin der HERR, der euch heiligt. 9 Jeder, der seinen Vater oder seine Mutter verflucht, hat den Tod verdient. Da er seinen Vater oder seine Mutter verflucht hat, soll sein Blut auf ihn kommen. 10 Ein Mann, der mit der Frau seines Nächsten die Ehe bricht, hat den Tod verdient, der Ehebrecher und die Ehebrecherin. 11 Ein Mann, der mit der Frau seines Vaters schläft, hat die Scham seines Vaters entblößt. Beide haben den Tod verdient; ihr Blut kommt auf sie selbst. 12 Schläft einer mit seiner Schwiegertochter, so haben beide den Tod verdient. Sie haben eine schändliche Tat begangen, ihr Blut kommt auf sie selbst. 13 Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen; beide haben den Tod verdient; ihr Blut kommt auf sie selbst. 14 Heiratet einer eine Frau und ihre Mutter, so ist das Blutschande. Ihn und die beiden Frauen soll man verbrennen, damit es keine Blutschande unter euch gibt. 15 Ein Mann, der einem Tier beiwohnt, hat den Tod verdient und das Tier sollt ihr töten. 16 Nähert sich eine Frau einem Tier, um sich mit ihm zu begatten, dann sollst du die Frau und das Tier töten. Sie haben den Tod verdient; ihr Blut kommt auf sie selbst. 17 Nimmt einer seine Schwester, eine Tochter seines Vaters oder eine Tochter seiner Mutter und sieht ihre Scham und sie sieht die seine, so ist es eine Schandtat. Sie sollen vor den Augen der Angehörigen ihres Volkes ausgemerzt werden. Er hat die Scham seiner Schwester entblößt; er muss die Folgen seiner Schuld tragen. 18 Ein Mann, der mit einer Frau während ihrer Regel schläft und ihre Scham entblößt, hat ihre Blutquelle aufgedeckt und sie hat ihre Blutquelle entblößt; daher sollen beide aus ihrem Volk ausgemerzt werden. 19 Die Scham der Schwester deiner Mutter oder der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; denn wer seine eigene Verwandte entblößt, muss die Folgen seiner Schuld tragen. 20 Ein Mann, der mit seiner Tante schläft, hat die Scham seines Onkels entblößt. Sie müssen die Folgen ihrer Sünde tragen; sie sollen kinderlos sterben. 21 Nimmt einer die Frau seines Bruders, so ist das Befleckung. Er hat die Scham seines Bruders entblößt; sie sollen kinderlos bleiben. 22 Ihr sollt alle meine Satzungen und Rechtsentscheide bewahren und sie befolgen; dann wird euch das Land nicht ausspeien, in das ich euch führe, und ihr werdet dort wohnen können. 23 Ihr sollt euch nicht nach den Satzungen der Nation richten, die ich vor euren Augen vertreibe; denn all diese Dinge haben sie getan, sodass es mich vor ihnen ekelte. 24 Daher habe ich euch gesagt: Ihr seid es, die ihren Boden in Besitz nehmen sollen. Ich bin es, der ihn euch zum Besitz geben wird, ein Land, in dem Milch und Honig fließen. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von diesen Völkern unterschieden hat. 25 So unterscheidet zwischen reinem und unreinem Vieh, zwischen unreinen und reinen Vögeln! Macht euch nicht selbst abscheulich mit diesen Tieren, diesen Vögeln, mit allem, was auf dem Boden kriecht. Ich habe es für euch als unrein unterschieden. 26 Seid mir geheiligt; denn ich, der HERR, bin heilig und ich habe euch von all diesen Völkern unterschieden, damit ihr mir gehört. 27 Männer oder Frauen, in denen ein Toten- oder ein Wahrsagegeist ist, haben den Tod verdient. Man soll sie steinigen, ihr Blut kommt auf sie selbst.