5.Mose 15 | Hoffnung für alle Neue Genfer Übersetzung

5.Mose 15 | Hoffnung für alle

Maßnahmen gegen die Armut

1 Am Ende jedes siebten Jahres sollt ihr einander eure Schulden erlassen. 2 Wenn ihr jemandem aus eurem Volk etwas geliehen habt, dann fordert es nicht mehr zurück und zwingt eure Schuldner nicht zur Rückzahlung! Denn zur Ehre des HERRN wurde das Jahr des Schuldenerlasses bestimmt. 3 Nur wenn Ausländer euch etwas schulden, dürft ihr es zurückverlangen. Euren Landsleuten aber sollt ihr alles erlassen, 4 damit keiner von euch verarmt. Der HERR, euer Gott, will euch in dem Land, das er euch für immer gibt, reich beschenken. 5 Aber dazu müsst ihr auf ihn hören und die Gebote genau beachten, die ich euch heute gebe. 6 Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen, wie er es versprochen hat. Ihr werdet so reich sein, dass ihr Menschen aus vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Ihr werdet Macht über sie gewinnen und selbst unabhängig sein. 7 Seid nicht hartherzig gegenüber den armen Israeliten, die mit euch in dem Land leben, das der HERR, euer Gott, euch schenkt. Sie sind doch eure Nachbarn und Landsleute! Verschließt euch nicht vor ihrer Not! 8 Stattdessen seid großzügig und leiht ihnen, so viel sie brauchen, 9 auch wenn das siebte Jahr nahe ist. Denkt dann nicht: »Was ich jetzt verleihe, bekomme ich nicht mehr zurück!« Seid nicht geizig! Verweigert den Armen aus eurem Volk nicht die nötige Hilfe! Sonst werden sie zum HERRN um Hilfe rufen, und ihr macht euch schuldig. 10 Gebt ihnen gern, was sie brauchen, ohne jeden Widerwillen. Dafür wird euch der HERR, euer Gott, bei all eurer Arbeit segnen und euch Gelingen schenken. 11 Es wird immer Arme und Bedürftige in eurem Land geben. Deshalb befehle ich euch: Helft den Menschen großzügig, die in Not geraten sind!

Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen

12 Wenn israelitische Männer oder Frauen sich wegen ihrer Armut als Sklaven an euch verkaufen, sollen sie sechs Jahre lang für euch arbeiten. Im siebten Jahr müsst ihr sie wieder freilassen. 13 Lasst sie dann nicht mit leeren Händen gehen! 14 Gebt ihnen reichlich von dem mit, was der HERR euch geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein. 15 Denkt daran, dass auch ihr einmal Sklaven in Ägypten wart und der HERR euch von dort erlöst hat. Deshalb gebe ich euch heute diese Anweisung. 16 Vielleicht aber will dein Sklave bei dir bleiben, weil er an dir und deiner Familie hängt und es ihm gut bei euch geht. 17 Dann nimm ein spitzes Werkzeug und bohre ihm damit am Türpfosten deines Hauses ein Loch in sein Ohrläppchen. Von nun an muss der Sklave auf Lebenszeit bei dir bleiben. Das Gleiche gilt für Sklavinnen. 18 Aber wenn ein Sklave nach sechs Jahren gehen will, dann nimm es nicht zu schwer! Er hat dir die ganze Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Lass ihn frei! Dann wird der HERR, dein Gott, dich segnen bei allem, was du tust.

Die erstgeborenen Tiere gehören dem Herrn

19 Alle männlichen Rinder, Schafe und Ziegen, die als erste von ihrer Mutter geboren werden, sollt ihr dem HERRN geben und als heilig ansehen. Nehmt darum kein erstgeborenes Rind als Zugtier, und schert kein erstgeborenes Schaf! 20 Bringt sie stattdessen jedes Jahr an den Ort, den der HERR auswählen wird! Dort, in seiner Gegenwart, sollt ihr sie mit euren Familien essen. 21 Ist ein Tier lahm oder blind oder hat es einen anderen schweren Fehler, dann sollt ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, opfern. 22 Schlachtet es bei euch zu Hause. Dort könnt ihr es essen, so wie Hirsche und Gazellen, die nicht geopfert werden dürfen. Es ist auch gleichgültig, ob ihr gerade rein oder unrein seid. Jeder darf an der Mahlzeit teilnehmen. 23 Nur das Blut der Tiere sollt ihr nicht mitessen. Schüttet es auf die Erde wie Wasser!

Hoffnung für alle TM Copyright © 1983, 1996, 2002, 2015 by Biblica, Inc. Used with permission. All rights reserved worldwide. “Hoffnung für alle” is a trademark registered in European Union Intellectual Property Office (EUIPO) by Biblica, Inc. “Biblica”, “International Bible Society” and the Biblica Logo are trademarks registered in the United States Patent and Trademark Office by Biblica, Inc. Used with permission.

Neue Genfer Übersetzung

Schuldenerlass in jedem siebten Jahr

1 Am Ende jedes siebten Jahres müsst ihr einen Schuldenerlass durchführen. 2 Dafür gelten folgende Bestimmungen: Jeder, der einem anderen Israeliten etwas geliehen hat, muss ihm seine Schulden erlassen. Er darf keine Rückzahlung einfordern, weil zu Ehren des HERRN ´ein Jahr` des Schuldenerlasses ausgerufen wurde. 3 Von Ausländern dürft ihr die Schulden eintreiben, aber bei euren Landsleuten müsst ihr darauf verzichten. 4 Eigentlich sollte es gar keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch reich segnen in dem Land, das er euch zum bleibenden Besitz geben wird. 5 ´Er tut dies`, wenn ihr auf seine Stimme hört und nach allen Geboten lebt, die ich euch heute verkünde. 6 Dann wird er euch segnen, wie er es euch versprochen hat. ´Ihr werdet so viel besitzen`, dass ihr ´Menschen aus` vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Über viele Völker werdet ihr herrschen, aber über euch wird kein anderes Volk Macht gewinnen. 7 Wenn aber doch ein Israelit bei euch im Land Kanaan* verarmt, dann seid nicht hartherzig und verschließt die Hand nicht vor eurem Bruder, ´der zu eurem Volk gehört`. 8 Seid vielmehr freigebig und leiht ihm bereitwillig aus, so viel er braucht. 9 Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber berechnend zu sein und insgeheim zu denken: »Bald kommt das siebte Jahr, ´in dem ich alle Schulden erlassen muss`.« Verweigert ihnen nicht böswillig eure Hilfe. Sonst beklagen sie sich euretwegen beim HERRN, und ihr steht vor ihm als schuldig da*. 10 Gebt bereitwillig und seid dabei nicht missmutig! Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr unternehmt. 11 Es wird in eurem Land immer Arme geben. Darum befehle ich euch: Seid freigebig gegenüber euren armen und bedürftigen Landsleuten!

Freilassung von Sklaven in jedem siebten Jahr

12 Wenn ein Israelit oder eine Israelitin sich dir als Sklave verkauft, dann muss der Betreffende sechs Jahre für dich arbeiten, aber im siebten Jahr sollst du ihn wieder freigeben. 13 Doch lass ihn dann nicht mit leeren Händen gehen. 14 Gib ihm vielmehr großzügig von deinem Besitz, mit dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein*. 15 Erinnere dich immer daran, dass euer ganzes Volk einst als Sklaven in Ägypten gelebt hat und der HERR euch befreit hat. Darum gebe ich euch heute diese Weisung. 16 Wenn dein Sklave aber nicht freigelassen werden will, weil er dich und deine Familie liebt und weil es ihm bei dir gut geht, 17 dann nimm ein spitzes Werkzeug und stich es an einem Türpfosten durch sein Ohr. So bleibt er für immer dein Sklave. Dasselbe gilt für eine Sklavin. 18 Will dein Sklave jedoch nach sechs Jahren gehen, dann soll es dir nicht schwerfallen, ´ihn ziehen zu lassen`. Denn er hat dir in dieser Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Außerdem wird der HERR, dein Gott, dich dann segnen bei allem, was du unternimmst.

Die erstgeborenen Tiere gehören dem Herrn

19 Alle ´männlichen` erstgeborenen Tiere eurer Rinder, Schafe und Ziegen sollt ihr aussondern und dem HERRN, eurem Gott, weihen. Darum arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht die Erstgeborenen eurer Schafe und Ziegen. 20 Einmal im Jahr sollt ihr diese Tiere zu der Stätte ´bringen`, die der HERR, euer Gott, erwählen wird, ´und sie dort` in seiner Gegenwart mit euren Familien ´schlachten und` essen. 21 Hat ein Tier jedoch einen Fehler, ist es lahm oder blind oder hat sonst eine Missbildung, dürft ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, als Opfer bringen. 22 Esst ´das Fleisch dieses Tieres` bei euch zu Hause. ´Weil es sich nicht um Opferfleisch handelt`, darf der Unreine genauso davon essen wie der Reine, so wie es auch beim Verzehr von Gazellen und Hirschen der Fall ist, ´die nicht geopfert werden dürfen`. 23 Nur das Blut sollt ihr nicht verzehren. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.