5.Mose 19 | Hoffnung für alle Neue Genfer Übersetzung

5.Mose 19 | Hoffnung für alle

Zufluchtsstädte für Totschläger

1 Der HERR wird die Völker in dem Land, das er euch gibt, vernichten. Ihr werdet ihr Land in Besitz nehmen und in ihren Städten und Häusern leben. Drei von diesen Städten sollt ihr zu Zufluchtsorten erklären. 3 Sie sollen in drei verschiedenen Teilen des Landes liegen und gut erreichbar sein. Dorthin kann jeder fliehen, der einen anderen Menschen unabsichtlich getötet hat. 4 Er ist in diesen Städten vor der Blutrache sicher, wenn er nicht vorsätzlich und aus Hass gehandelt hat. 5 So etwas kann geschehen, wenn zwei Männer im Wald Bäume fällen. Der eine holt mit der Axt aus, das Eisen löst sich und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger sein eigenes Leben durch Flucht in eine der Zufluchtsstädte retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu lang sein. Denn der nächste Verwandte des Getöteten wird den Totschläger voller Zorn verfolgen, um den Tod zu rächen. Holt er ihn ein, dann bringt er ihn um. Dabei war der Verfolgte unschuldig, denn er hat nicht aus Hass getötet. 7 Darum sollt ihr drei gut erreichbare Zufluchtsorte bestimmen. 8 Später wird der HERR, euer Gott, euer Gebiet erweitern. Das hat er euren Vorfahren geschworen. Ihr werdet dann das ganze Land besitzen, das er ihnen versprochen hat. 9 Er schenkt es euch, wenn ihr alle seine Gebote genau beachtet, die ich euch heute weitergebe. Liebt den HERRN, euren Gott, und lebt jeden Tag so, wie es ihm gefällt. In dem neu dazugewonnenen Gebiet sollt ihr drei weitere Zufluchtsstädte bestimmen. 10 Denn in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch schenken will, soll kein unschuldiges Blut vergossen werden. Sonst trägt euer ganzes Volk dafür die Verantwortung. 11 Es kann aber auch sein, dass jemand aus Hass einem anderen auflauert, ihn ermordet und anschließend in einer der Zufluchtsstädte Schutz sucht. 12 Dann sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet. 13 Habt kein Mitleid mit einem Mörder! Das Blut, das er in eurem Land vergossen hat, darf nicht ungesühnt bleiben! Wenn ihr euch daran haltet, wird es euch gut gehen.

Geht aufrichtig miteinander um!

14 Wenn ihr das Land besitzt, das der HERR, euer Gott, euch geben will, dann stehlt euren Nachbarn keinen Grund und Boden. Lasst die Grundstücksgrenzen so, wie eure Vorfahren sie gezogen haben! 15 Ihr dürft niemanden verurteilen, wenn nur ein einziger Zeuge gegen ihn aussagt. Um welches Unrecht oder Verbrechen es auch geht, immer sind mindestens zwei oder drei Zeugen nötig, um eine Sache zu entscheiden. 16 Wenn der Angeklagte seine Schuld bestreitet und einen Zeugen der Lüge bezichtigt, 17 dann sollen beide ins Heiligtum vor den HERRN kommen und dort ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen. 18 Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge tatsächlich gelogen und den anderen zu Unrecht beschuldigt hat, 19 dann sollt ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hat. Duldet keine solche Hinterhältigkeit, sondern beseitigt das Böse aus eurem Volk! 20 Ganz Israel soll von der Bestrafung erfahren, damit alle gewarnt sind und so eine Verleumdung nicht wieder bei euch vorkommt. 21 In einem solchen Fall dürft ihr kein Erbarmen zeigen! Zur Festlegung der Strafe gilt der Grundsatz: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

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Neue Genfer Übersetzung

Zufluchtsstädte zum Schutz vor Blutrache

1 Wenn der HERR, euer Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land er euch geben will, wenn ihr das Land in Besitz genommen und euch in ihren Städten und Häusern niedergelassen habt, 2 dann sollt ihr drei Städte zu Zufluchtsstädten erklären. 3 Sie sollen ´gleichmäßig verteilt` in drei verschiedenen Bezirken eures Landes liegen und auf gut ausgebauten Wegen erreichbar sein. Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen ´unabsichtlich` getötet hat. 4 Er ist in diesen Zufluchtsstädten vor der Blutrache sicher, wenn er nicht vorsätzlich getötet und den anderen nicht gehasst hat. 5 Es kann ´zum Beispiel` vorkommen, dass zwei Männer in den Wald gehen, um Bäume zu fällen. Der eine holt mit der Axt aus, das Eisen löst sich vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Zufluchtsstädte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Wäre die Entfernung zur nächsten Zufluchtsstadt zu groß, dann könnte der aufgebrachte Bluträcher ihm nachjagen und ihn umbringen – obwohl der Betreffende keinen Mord aus Hass begangen und den Tod nicht verdient hat. 7 Darum ordne ich an, dass ihr drei ´gut erreichbare` Zufluchtsstädte bestimmen sollt. 8 ´Später wird` der HERR, euer Gott, euer Gebiet erweitern, so wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat. Er wird euch das ganze Land geben, das er ihnen damals versprochen hat. 9 ´Er tut dies`, wenn ihr alle Gebote, die ich euch heute verkünde, genau befolgt, und wenn ihr den HERRN liebt und jeden Tag nach seinem Willen lebt*. ´In eurem erweiterten Gebiet` sollt ihr drei weitere Zufluchtsstädte bestimmen, zusätzlich zu den anderen drei. 10 ´So verhindert ihr`, dass unschuldiges Blut vergossen wird in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz gibt. Andernfalls würde auf dem ganzen Volk* Blutschuld lasten. 11 Angenommen jedoch, jemand lauert einem anderen aus Hass auf und überfällt und tötet ihn. Danach sucht er Zuflucht in einer dieser Städte. 12 In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet. 13 Habt kein Mitleid mit ihm! Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.* ´Wenn ihr euch daran haltet`, wird es euch gut gehen.

Schutz der Grundstücksgrenzen

14 Wenn ihr das Land besitzt, das der HERR, euer Gott, euch geben will, dann dürft ihr eurem Nachbarn nicht seinen Grund und Boden streitig machen. Achtet die Grundstücksgrenzen, die eure Vorfahren gezogen haben!

Gültige und falsche Zeugenaussagen

15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen reicht niemals aus, um jemand für ein Verbrechen oder Vergehen gleich welcher Art zu verurteilen. Jede Sache soll erst aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden. 16 Wenn ein ´einzelner` Zeuge fälschlicherweise einen anderen beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben, 17 dann sollen die beiden mit ihrem Rechtsstreit zum ´Heiligtum des` HERRN gehen und ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen, die gerade im Amt sind. 18 Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge gelogen und den anderen ´bewusst` falsch beschuldigt hat, 19 dann müsst ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hatte. Entfernt so das Böse aus eurer Mitte! 20 Alle in Israel sollen davon hören, damit sie gewarnt sind* und so eine Bosheit nie wieder vorkommt. 21 Habt kein Mitleid ´mit dem falschen Zeugen. Es gilt der Grundsatz`: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.