5.Mose 15 | Gute Nachricht Bibel 2018 Neue evangelistische Übersetzung

5.Mose 15 | Gute Nachricht Bibel 2018

Schuldenerlass in jedem siebten Jahr

1 Immer wenn sieben Jahre vergangen sind, müsst ihr alle Schulden erlassen. 2 Dafür gelten folgende Bestimmungen: Wer einem anderen Israeliten Geld geliehen hat, muss ihm jetzt die Schulden erlassen. Er darf sie von seinem Bruder, dem anderen Israeliten, nicht mehr eintreiben. Denn man hat zu Ehren des HERRN einen Schuldenerlass ausgerufen. 3 Von einem Ausländer könnt ihr Schulden eintreiben, aber nicht von einem, der zu eurem eigenen Volk gehört und deshalb euer Bruder ist. 4 Wenn ihr auf den HERRN, euren Gott, hört und alle seine Weisungen befolgt, die ich euch verkünde, wird es jedoch überhaupt keine Armen unter euch geben. Denn dann wird der HERR euch genug zum Leben schenken in dem Land, das er euch gibt. 6 Er wird sein Versprechen halten und euer Land segnen. Ihr werdet so viel haben, dass ihr davon noch an andere Völker ausleihen könnt, doch ihr selbst braucht nichts zu borgen. Ihr werdet viele Völker unterwerfen, doch über euch wird kein anderes Volk herrschen. 7 Wenn aber dein Bruder, ein anderer Israelit, Not leidet, irgendwo in dem Land, das der HERR euch geben wird, dann darfst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem Bruder verschließen. 8 Leih ihm gegen ein Pfand, so viel er braucht. 9 Sei auch nicht so gemein und berechnend, dass du denkst: »Das siebte Jahr ist nicht mehr fern, dann muss ich ihm die Schulden erlassen!« Gönne ihm das und lass ihn nicht vergeblich bitten! Wenn er sich beim HERRN über dich beklagen muss, hast du schwere Schuld auf dich geladen. 10 Hilf ihm gern, tu es nicht widerwillig! Dafür wird dir der HERR auch alles gelingen lassen, was du unternimmst. 11 Es wird in eurem Land immer Arme geben; deshalb befehle ich euch: Unterstützt eure armen und Not leidenden Brüder!

Freilassung von Sklaven im siebten Jahr

12 Wenn jemand aus Israel, dein Bruder oder deine Schwester,* sich als Sklaven oder Sklavin an dich verkauft, dann soll der Betreffende dir sechs Jahre dienen; im siebten Jahr musst du ihn wieder freigeben. 13 Schick ihn aber nicht mit leeren Händen weg, 14 sondern gib ihm reichlich von dem, was der HERR dir geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Korn und Wein. 15 Denk daran, dass ihr alle in Ägypten Sklaven gewesen seid und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat. Deshalb gebe ich euch heute dieses Gebot. 16 Wenn es aber deinem Sklaven bei dir gefällt, wenn er dich und deine Familie lieb gewonnen hat und erklärt, dass er bei dir bleiben will, 17 dann nimm eine Ahle und bohre sie durch sein Ohr in die Haustür. Dann ist er für immer dein Sklave. Entsprechend verfährst du mit einer Sklavin. 18 Musst du ihn aber freigeben, so nimm es nicht zu schwer. Du hast durch ihn sechs Jahre lang den Lohn für einen Arbeiter gespart. Außerdem wird dir der HERR dafür alles gelingen lassen, was du unternimmst.

Bestimmungen für die Darbringung der Erstgeburten

19 Wenn eure Rinder, Schafe und Ziegen als Erstgeburt ein männliches Tier zur Welt bringen, müsst ihr es als Eigentum des HERRN, eures Gottes, aussondern. Ein erstgeborenes Rind dürft ihr nicht für irgendeine Zugarbeit einspannen und die Erstgeburt von Schaf oder Ziege nicht scheren. 20 Einmal im Jahr sollt ihr die erstgeborenen Tiere zu der Stätte bringen, die der HERR auswählen wird, und sie dort vor dem HERRN, eurem Gott, mit euren Familien verzehren. 21 Wenn das Tier aber lahm oder blind ist oder sonst einen schwerwiegenden Fehler hat, dürft ihr es nicht als Opfergabe zum HERRN, eurem Gott, bringen. 22 Ihr könnt es dann in euren Ortschaften verzehren; jeder darf mitessen, auch wer gerade unrein ist, genau wie bei irgendeinem Wild. 23 Nur das Blut dürft ihr nicht essen, ihr müsst es auf die Erde fließen lassen wie Wasser.

Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

Neue evangelistische Übersetzung

Das Jahr des Schuldenerlasses

1 Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren. 2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist. 3 Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen. 4 Eigentlich sollte es gar keinen Armen bei dir geben, denn Jahwe wird dich reich segnen in dem Land, das er dir zum Erbbesitz gibt. 5 Doch nur dann, wenn du wirklich auf Jahwe, deinen Gott, hörst, wenn du das Gesetz hältst, das ich dir heute gebe, und danach lebst, 6 wird Jahwe, dein Gott, dich segnen, wie er es versprochen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, brauchst aber selbst nichts zu borgen, du wirst über viele Völker herrschen, sie aber nicht über dich. 7 Wenn aber in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, in irgendeiner Ortschaft einer deiner Brüder verarmt, dann sollst du dein Herz nicht hart werden lassen und deine Hand nicht vor ihm verschließen, 8 sondern sie ihm großzügig öffnen und ihm leihen, so viel er braucht. 9 Hüte dich davor, dass dir der böse Gedanke in den Sinn kommt: „Bald kommt ja das siebte Jahr, das Erlassjahr!“, und du dann deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst. Wenn er Jahwe gegen dich anruft, würde es dir zur Sünde werden. 10 Gib ihm bereitwillig und sei nicht missmutig, wenn du ihm gibst. Denn dafür wird Jahwe, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. 11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Unterstütze deinen armen und bedürftigen Bruder in deinem Land!

Die Freilassung von Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. 13 Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen. 14 Von deinen Schafen und Ziegen, deinem Korn und Wein sollst du ihn gut versorgen. Du sollst ihm von all dem abgeben, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Denk daran, dass auch du Sklave in Ägypten warst und dass Jahwe, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. 16 Wenn dein Sklave aber sagt, dass er nicht von dir weggehen will, weil er dich und deine Familie liebt, weil es ihm gut bei dir geht, 17 dann sollst du eine Ahle durch sein Ohr in die Tür stechen. Dann wird er dauerhaft dein Sklave sein. Auch deine Sklavin sollst du so behandeln. 18 Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst. Denn er hat dir sechs Jahre lang doppelt so viel wie ein Tagelöhner eingebracht. Und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Die Heiligung der Erstgeburt

19 Jede männliche Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen sollst du Jahwe, deinem Gott, weihen. Mit dem Erstgeborenen deines Rindes sollst du nicht arbeiten und das Erstgeborene von Schaf oder Ziege nicht scheren. 20 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du sie verzehren, du und deine Familie, und zwar jedes Jahr an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. 21 Wenn das Tier jedoch ein Gebrechen hat, dass es lahm oder blind ist oder sonst einen Makel aufweist, darfst du es Jahwe, deinem Gott, nicht opfern. 22 Du kannst es wie eine Gazelle oder einen Hirsch an deinem Ort verzehren, ob du rein oder unrein bist. 23 Nur sein Blut darfst du nicht essen. Du musst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.