2.Mose 22 | Gute Nachricht Bibel 2018 Neue Genfer Übersetzung

2.Mose 22 | Gute Nachricht Bibel 2018
1 Wenn ein Dieb bei einem nächtlichen Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann gilt der, der ihn geschlagen hat, nicht als Mörder. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb muss für das Gestohlene vollen Ersatz leisten. Falls er dazu nicht imstande ist, muss er selbst als Sklave verkauft werden. 3 Hat er ein Stück Vieh – Rind, Esel, Schaf oder Ziege – gestohlen und es wird noch lebend bei ihm gefunden, muss er doppelten Ersatz leisten. 4 Wenn ein Mann sein Vieh auf seine Felder oder in seinen Weinberg treibt und es nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er Ersatz leisten. Er muss dem Geschädigten das Beste vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs geben.* 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf ein Getreidefeld oder aufgestellte Garben über oder vernichtet irgendetwas anderes auf dem Feld, dann muss er für den Schaden vollen Ersatz leisten.

Haftung für fremdes Eigentum

6 Wenn ein Mann einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung anvertraut und etwas davon wird aus dem Haus dieses anderen gestohlen, dann muss der Dieb, wenn er gefasst wird, den doppelten Betrag erstatten. 7 Kann er nicht ermittelt werden, muss der Besitzer des Hauses einen Eid vor Gott schwören, dass er nicht selbst das Eigentum des anderen an sich genommen hat. 8 Immer wenn zwei Männer sich um etwas streiten, um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, ein Kleidungsstück oder irgendetwas sonst, und jeder behauptet, es sei sein Eigentum, dann sollen sie sich einem Gottesurteil unterwerfen. Wer als schuldig daraus hervorgeht, muss dem anderen das Doppelte erstatten. 9 Wenn ein Mann einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier zur Aufsicht übergibt und es stirbt, bricht sich ein Bein oder wird von Feinden weggetrieben, ohne dass er einen Zeugen dafür hat, 10 dann muss der, dem das Tier anvertraut wurde, dem anderen einen Eid beim HERRN schwören, dass er sich nicht am fremden Eigentum vergriffen hat. Der andere muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es dagegen nachweislich gestohlen worden, so muss der, dem es anvertraut war, dafür Ersatz leisten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und er kann es beweisen, muss er keinen Ersatz leisten. 13 Leiht sich ein Mann von einem anderen ein Tier und es bricht sich ein Bein oder stirbt, während der Eigentümer nicht zugegen ist, so muss er vollen Ersatz leisten. 14 War jedoch der Eigentümer zugegen, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Verlust durch den Mietpreis abgegolten.

Folgen bei Verführung eines Mädchens

15 Wenn ein Mann ein unberührtes Mädchen verführt, das noch nicht verlobt ist, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. 16 Weigert sich ihr Vater, sie ihm zu geben, so muss er trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau bezahlen.

Weitere todeswürdige Vergehen

17 Eine Zauberin darf nicht am Leben bleiben. 18 Wer mit einem Tier Verkehr hat, wird mit dem Tod bestraft. 19 Wer anderen Göttern opfert außer dem HERRN, muss aus Israel ausgerottet werden.

Rücksicht gegenüber den Schwachen

20 Weiter ließ der HERR dem Volk Israel durch Mose sagen:* »Ihr dürft die Fremden, die bei euch leben, nicht ausbeuten oder unterdrücken. Vergesst nicht, dass ihr selbst in Ägypten Fremde gewesen seid. 21 Nutzt die Schutzlosigkeit der Witwen und Waisen nicht aus! 22 Wenn ihr es dennoch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich, der HERR, bestimmt darauf hören. 23 Ich werde in furchtbaren Zorn geraten und euch durch das Schwert eurer Feinde töten. Eure Frauen werde ich zu Witwen machen und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! 25 Falls du von einem anderen Israeliten das Obergewand zum Pfand nimmst, so gib es vor Sonnenuntergang wieder zurück. 26 Denn sein Obergewand ist das Einzige, womit er sich warm halten kann. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er sich bei mir über dich beklagt, werde ich ihn hören; denn ich bin barmherzig.«

Achtung vor Gott

27 »Ihr sollt Gott nicht lästern und ein Oberhaupt eures Volkes nicht verfluchen. 28 Von euren Ernteerträgen an Getreide und Wein dürft ihr mir meinen Anteil nicht vorenthalten. Eure erstgeborenen Söhne müsst ihr mir übereignen* 29 und ebenso die Erstgeburten eurer Rinder, Schafe und Ziegen. Sieben Tage lang soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr es mir übereignen. 30 Weil ihr mir als ein heiliges Volk gehört, sollt ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das von einem Raubtier gerissen und auf freiem Feld tot aufgefunden worden ist. Ihr sollt es den Hunden hinwerfen.«

Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

Neue Genfer Übersetzung
1 Wird ein Dieb ´nachts` beim Einbruch ertappt und ´in Notwehr` getötet*, dann lastet auf dem Täter keine Blutschuld. 2 Ist allerdings bereits die Sonne aufgegangen, liegt eine Blutschuld vor. Ein Dieb muss ´seine Strafe` vollständig bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, dann soll man ihn als Sklaven verkaufen und mit dem Erlös das gestohlene Gut ersetzen. 3 Findet man das gestohlene Tier bei ihm und es lebt noch, dann soll er es zweifach erstatten. ´Das gilt` für Rinder, Esel, Schafe und Ziegen gleichermaßen.

Haftung für fremdes Eigentum

4 Wenn jemand ´sein Vieh` auf seinem Feld oder Weinberg grasen lässt und nicht verhindert, dass seine Tiere ein benachbartes Grundstück abweiden, dann muss er den Schaden mit den besten Früchten seines Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn ein Feuer außer Kontrolle gerät, eine Dornenhecke erfasst und auf Getreidegarben, stehendes Getreide oder gar ein ganzes Feld übergreift, dann muss derjenige, der den Brand verursacht hat, vollständig für den Schaden aufkommen. 6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertgegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, ´dann gilt Folgendes`: Wird der Dieb gefasst, muss er das Gestohlene doppelt erstatten. 7 Wird der Dieb nicht gefunden, dann soll man den Hausherrn ´ins Heiligtum` vor Gott* bringen, ´damit man erfährt`, ob nicht er selbst es war, der sich am Besitz seines Mitmenschen vergriffen hat. 8 Bei jedem Verdacht auf Veruntreuung eines Rindes, Esels, Schafs, Kleidungsstücks oder irgendeines anderen Gegenstands, den jemand vermisst*, soll der Rechtsstreit vor Gott gebracht werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem anderen das Doppelte des Entwendeten erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder irgendein anderes Tier in Obhut gibt und es ´in dieser Zeit` stirbt, sich verletzt oder weggetrieben wird, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der Hüter dem Eigentümer im Namen des HERRN schwören, dass er sich nicht an dessen Eigentum vergriffen hat. Der Eigentümer muss das akzeptieren und darf keine Entschädigung verlangen. 11 Wurde das Tier nachweislich aus der Obhut des Hüters gestohlen, muss er es dem Eigentümer ersetzen. 12 Wurde es dagegen ´von einem Raubtier` gerissen, soll er zum Beweis den Kadaver vorlegen. Dann braucht er keinen Ersatz zu leisten. 13 Wenn jemand von einem anderen ´ein Tier` leiht und es wird verletzt oder stirbt, ohne dass der Eigentümer zugegen ist, dann muss derjenige, der das Tier geliehen hat, den Eigentümer vollständig entschädigen. 14 War der Eigentümer zugegen, muss das Tier nicht ersetzt werden. War das Tier gemietet, ist der Schaden durch den Mietpreis abgegolten.*

Verführung eines Mädchens

15 Wenn jemand eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, dann soll er den vollen Brautpreis zahlen und sie heiraten. 16 Verweigert ihr Vater die Zustimmung zur Ehe, dann soll der Mann ´trotzdem` den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau zahlen.

Weitere todeswürdige Vergehen

17 Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen. 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, wird mit dem Tod bestraft. 19 Wer ´anderen` Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, fällt unter den Bann und muss hingerichtet werden.

Schutzbestimmungen für die Schwachen

20 Fremde sollt ihr nicht unterdrücken oder ausbeuten. Schließlich habt ihr selbst als Fremde in Ägypten gelebt. 21 Witwen und Waisen dürft ihr niemals benachteiligen. 22 Tut ihr es trotzdem und sie schreien zu mir um Hilfe, dann werde ich ihren Hilferuf ganz gewiss erhören. 23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich werde euch durch das Schwert ´eurer Feinde` töten. Dann werden auch eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen. 24 Verleihst du Geld an einen bedürftigen Menschen aus meinem Volk, dann verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm. 25 Solltest du so weit gehen, das Obergewand deines Mitmenschen als Pfand zu fordern, dann gib es ihm vor Sonnenuntergang wieder zurück. 26 Sein Obergewand ist das Einzige, was er hat, um sich zuzudecken und sich zu wärmen.* Worin sonst sollte er schlafen? Wenn er zu mir ´um Hilfe` schreit, werde ich ihn erhören. Denn ich bin barmherzig.

Achtung vor Gott

27 Du sollst Gott nicht lästern und ein Oberhaupt deines Volkes nicht verfluchen*. 28 Meinen Anteil am Ertrag deiner Ernte und deiner Weinlese sollst du nicht zurückhalten.* Weihe mir* deinen erstgeborenen Sohn 29 und ebenso ´die Erstgeborenen` deiner Rinder, Schafe und Ziegen. Die Jungtiere dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben. Am achten Tag sollst du sie mir opfern*. 30 Ihr sollt heilige Menschen sein, die ´allein` mir gehören. Darum esst kein Aas, das auf freiem Feld gerissen wurde, sondern werft es den Hunden hin!