5.Mose 15 | Gute Nachricht Bibel 2018 Einheitsübersetzung 2016

5.Mose 15 | Gute Nachricht Bibel 2018

Schuldenerlass in jedem siebten Jahr

1 Immer wenn sieben Jahre vergangen sind, müsst ihr alle Schulden erlassen. 2 Dafür gelten folgende Bestimmungen: Wer einem anderen Israeliten Geld geliehen hat, muss ihm jetzt die Schulden erlassen. Er darf sie von seinem Bruder, dem anderen Israeliten, nicht mehr eintreiben. Denn man hat zu Ehren des HERRN einen Schuldenerlass ausgerufen. 3 Von einem Ausländer könnt ihr Schulden eintreiben, aber nicht von einem, der zu eurem eigenen Volk gehört und deshalb euer Bruder ist. 4 Wenn ihr auf den HERRN, euren Gott, hört und alle seine Weisungen befolgt, die ich euch verkünde, wird es jedoch überhaupt keine Armen unter euch geben. Denn dann wird der HERR euch genug zum Leben schenken in dem Land, das er euch gibt. 6 Er wird sein Versprechen halten und euer Land segnen. Ihr werdet so viel haben, dass ihr davon noch an andere Völker ausleihen könnt, doch ihr selbst braucht nichts zu borgen. Ihr werdet viele Völker unterwerfen, doch über euch wird kein anderes Volk herrschen. 7 Wenn aber dein Bruder, ein anderer Israelit, Not leidet, irgendwo in dem Land, das der HERR euch geben wird, dann darfst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem Bruder verschließen. 8 Leih ihm gegen ein Pfand, so viel er braucht. 9 Sei auch nicht so gemein und berechnend, dass du denkst: »Das siebte Jahr ist nicht mehr fern, dann muss ich ihm die Schulden erlassen!« Gönne ihm das und lass ihn nicht vergeblich bitten! Wenn er sich beim HERRN über dich beklagen muss, hast du schwere Schuld auf dich geladen. 10 Hilf ihm gern, tu es nicht widerwillig! Dafür wird dir der HERR auch alles gelingen lassen, was du unternimmst. 11 Es wird in eurem Land immer Arme geben; deshalb befehle ich euch: Unterstützt eure armen und Not leidenden Brüder!

Freilassung von Sklaven im siebten Jahr

12 Wenn jemand aus Israel, dein Bruder oder deine Schwester,* sich als Sklaven oder Sklavin an dich verkauft, dann soll der Betreffende dir sechs Jahre dienen; im siebten Jahr musst du ihn wieder freigeben. 13 Schick ihn aber nicht mit leeren Händen weg, 14 sondern gib ihm reichlich von dem, was der HERR dir geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Korn und Wein. 15 Denk daran, dass ihr alle in Ägypten Sklaven gewesen seid und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat. Deshalb gebe ich euch heute dieses Gebot. 16 Wenn es aber deinem Sklaven bei dir gefällt, wenn er dich und deine Familie lieb gewonnen hat und erklärt, dass er bei dir bleiben will, 17 dann nimm eine Ahle und bohre sie durch sein Ohr in die Haustür. Dann ist er für immer dein Sklave. Entsprechend verfährst du mit einer Sklavin. 18 Musst du ihn aber freigeben, so nimm es nicht zu schwer. Du hast durch ihn sechs Jahre lang den Lohn für einen Arbeiter gespart. Außerdem wird dir der HERR dafür alles gelingen lassen, was du unternimmst.

Bestimmungen für die Darbringung der Erstgeburten

19 Wenn eure Rinder, Schafe und Ziegen als Erstgeburt ein männliches Tier zur Welt bringen, müsst ihr es als Eigentum des HERRN, eures Gottes, aussondern. Ein erstgeborenes Rind dürft ihr nicht für irgendeine Zugarbeit einspannen und die Erstgeburt von Schaf oder Ziege nicht scheren. 20 Einmal im Jahr sollt ihr die erstgeborenen Tiere zu der Stätte bringen, die der HERR auswählen wird, und sie dort vor dem HERRN, eurem Gott, mit euren Familien verzehren. 21 Wenn das Tier aber lahm oder blind ist oder sonst einen schwerwiegenden Fehler hat, dürft ihr es nicht als Opfergabe zum HERRN, eurem Gott, bringen. 22 Ihr könnt es dann in euren Ortschaften verzehren; jeder darf mitessen, auch wer gerade unrein ist, genau wie bei irgendeinem Wild. 23 Nur das Blut dürft ihr nicht essen, ihr müsst es auf die Erde fließen lassen wie Wasser.

Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

Einheitsübersetzung 2016

Verzicht auf Forderungen in jedem siebten Jahr

1 In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten. 2 Und so lautet die Bestimmung für die Brache: Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens, den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn er hat die Brache für den HERRN verkündet. 3 Gegen einen Ausländer darfst du mit Zwang vorgehen. Wenn es sich aber um deinen Bruder handelt, dann lass deinen Vermögensteil brachliegen! 4 Doch eigentlich sollte es bei dir gar keine Armen geben; denn der HERR wird dich reich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt und das du in Besitz nimmst, 5 wenn du auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst, dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, bewahrst und es hältst. 6 Wenn der HERR, dein Gott, dich segnet, wie er es dir zugesagt hat, dann kannst du vielen Völkern gegen Pfand leihen, du selbst aber brauchst nichts zu verpfänden; du wirst über viele Völker Gewalt haben, über dich aber werden sie keine Gewalt haben.

Kredithilfen an arme Israeliten

7 Wenn bei dir ein Armer lebt, irgendeiner deiner Brüder in irgendeinem deiner Stadtbereiche in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du nicht hartherzig sein und sollst deinem armen Bruder deine Hand nicht verschließen. 8 Du sollst ihm deine Hand öffnen und ihm gegen Pfand leihen, was der Not, die ihn bedrückt, abhilft. 9 Nimm dich in Acht, dass du nicht in niederträchtigem Herzen den Gedanken hegst: Bald kommt das siebte Jahr, das Brachjahr!, und deinen armen Bruder böse ansiehst und ihm nichts gibst, sodass er den HERRN gegen dich anruft und Strafe für diese Sünde über dich kommt. 10 Du sollst ihm etwas geben, und wenn du ihm gibst, soll auch dein Herz nicht böse darüber sein; denn wegen dieser Tat wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allem, was du arbeitest, und in allem, was deine Hände schaffen. 11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum mache ich dir zur Pflicht: Du sollst deinem notleidenden und armen Bruder, der in deinem Land lebt, deine Hand öffnen.

Haftung mit der eigenen Person

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer - oder auch eine Hebräerin -, sich dir verkauft, soll er dir sechs Jahre dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als freien Mann entlassen. 13 Und wenn du ihn als freien Mann entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen. 14 Du sollst ihm von deinen Schafen und Ziegen, von deiner Tenne und von deiner Kelter so viel mitgeben, wie er tragen kann. Wie der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, so sollst du ihn bedenken.* 15 Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat der HERR, dein Gott, dich freigekauft. Darum verpflichte ich dich heute auf dieses Gebot. 16 Wenn er dir aber erklärt: Ich will nicht von dir freigelassen werden - denn er hat dich und deine Familie lieb gewonnen, weil es ihm bei dir gut ging -, 17 so nimm einen Pfriem und stich ihn durch sein Ohr in die Tür: Dann ist er dein Sklave für immer. Bei einer Sklavin sollst du das Gleiche tun. 18 Halt es nicht für eine Härte, wenn du ihn als freien Mann entlassen musst; denn was er in den sechs Jahren für dich erarbeitet hat, entspricht dem, was du einem Tagelöhner als Lohn hättest zahlen müssen. Dann wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust.

Erstgeburt des Viehs

19 Alle männlichen Erstlinge, die unter deinen Rindern, Schafen und Ziegen geboren werden, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen. Mit einem Erstlingsstier darfst du nicht arbeiten und ein Erstlingsschaf darfst du nicht scheren. 20 Jahr für Jahr sollst du die Erstlinge vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, essen, du und deine Familie. 21 Doch wenn ein Tier einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist, wenn es irgendeinen Makel hat, sollst du es nicht für den HERRN, deinen Gott, schlachten. 22 In deinen Stadtbereichen sollst du es verzehren; der Reine wie der Unreine können es gemeinsam essen, wie bei Gazelle und Damhirsch. 23 Nur das Blut sollst du nicht genießen, sondern wie Wasser auf die Erde schütten.