2.Mose 21 | 聖經當代譯本修訂版 Neue evangelistische Übersetzung

2.Mose 21 | 聖經當代譯本修訂版

如何對待奴僕

1 「你要向百姓頒佈下列法令。 2 你若買一個希伯來人當奴僕,他必須服侍你六年,到第七年便可以獲得自由,不用支付任何贖金。 3 倘若買他的時候,他是單身,那麼期滿的時候,他可以單身離開。如果他跟妻子一同被買,就可以帶妻子一起離開。 4 倘若主人給他娶了妻,妻子生了兒女,那麼期滿的時候,他只能單獨離開,他的妻兒要歸主人。 5 倘若奴僕說,『我愛我的主人和我的妻子兒女,我不願意離開他們做自由人。』 6 主人就要帶他到審判官面前,讓他靠著門或門框,用錐子為他穿耳洞。這樣,他就要永遠服侍主人。 7 倘若有人把女兒賣為奴婢,她不可像男僕那樣離開。 8 倘若買她的主人本想把她留在身邊,後來卻不喜歡她,就應當讓她贖身。主人無權把她轉賣給外族人,因為是主人對她不守信用。 9 倘若是買來給自己的兒子,就要把她當作自己的女兒一般看待。 10 倘若有人娶了奴婢為妻,後來又另娶,他還是要照常供給她飯食和衣服,並履行同房的義務。 11 倘若主人不履行以上的三個條件,奴婢就可以隨時離開,不用繳付任何贖金。

如何處理人身傷害

12 「打人致死的,必須被處死。 13 倘若不是故意殺人,而是上帝許可那人死在他手裡,他就可以逃往我指定的地方。 14 倘若是蓄意殺人,就算他逃到我的祭壇那裡,也要把他拉出來處死。 15 毆打父母的,必須被處死。 16 綁架他人販賣或自用的,必須被處死。 17 咒罵父母的,必須被處死。 18 倘若鬥毆時一方用拳頭或石塊致另一方受傷、躺臥在床,但不至於死, 19 日後能起床扶著拐杖走路,傷人者便不算有罪,但要賠償受傷者停工期間的損失,並要負責醫好他。 20 「倘若有人用棍子打他的僕婢,導致他們當場死亡,他必須受懲罰。 21 倘若傷者過了一兩天才死去,主人就可免刑,因為死者是他的財產。 22 倘若有人彼此鬥毆,傷了孕婦,導致早產,但未造成其他傷害,傷人者要按她丈夫所要求的金額,經審判官判定以後,如數賠償。 23 倘若孕婦身體其他部位也受了傷,傷人者就要以命償命, 24 以眼還眼,以牙還牙,以手還手,以腳還腳, 25 以燒傷還燒傷,以創傷還創傷,以毆打還毆打。 26 「主人若打壞僕婢的一隻眼睛,就要因僕婢眼睛受傷而使僕婢得自由。 27 同樣,倘若他打掉了僕婢的一顆牙齒,也要因此而釋放他。 28 「倘若有牛牴死了人,要用石頭打死那頭牛,並且不可吃牠的肉,牛的主人可算無罪。 29 但倘若牛常常用角傷人,並且已經有人向牛的主人投訴,他卻不拴好牛,以致牛牴死了人,就要用石塊打死牛,並處死主人。 30 若判他以罰款抵命,不論金額多少,他都得照付。 31 牛若牴死了別人的兒女,也要照以上的條例辦理。 32 牛若牴死了別人的僕婢,牛的主人要賠三百三十克銀子*給那僕婢的主人,並要用石頭打死牛。 33 倘若有人打開井蓋或挖了井後不把井口蓋好,以致有牛或驢掉進井裡, 34 井的主人就要賠償牲畜的主人,死牲畜則歸井的主人。 35 倘若某人的牛牴死了別人的牛,兩家的主人就要賣掉活牛,平分所得,同時也要平分那頭死掉的牛。 36 倘若素知牛好牴,主人卻沒有拴好牠,他就要以牛還牛,死牛則歸他。

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Neue evangelistische Übersetzung

Das Bundesbuch (Kapitel 21-23)

1 „Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:

Hebräische Sklaven

2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: 'Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!', 6 dann soll sein Herr ihn vor die Richter* bringen und ihn dann an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er dauerhaft sein Sklave sein. 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr das Recht einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.

Totschlag und Mord

12 Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 14 Doch wenn jemand vorsätzlich handelt und einen anderen heimtückisch umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.'

Misshandlung der Eltern

15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'

Menschenraub

16 Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'

Verfluchung der Eltern

17 Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.'*

Körperverletzung

18 Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst.* 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Frühgeburt hat, aber sonst kein ernstlicher Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn,* Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'

Körperverletzung durch Haustiere

28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass der Mensch stirbt, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn 30 Schekel Silber* zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'

Schadenersatz bei fremdem Vieh

33 Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'

Schadenersatz bei Diebstahl

37 Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.'