12「打人致死的,必須被處死。13倘若不是故意殺人,而是上帝許可那人死在他手裡,他就可以逃往我指定的地方。14倘若是蓄意殺人,就算他逃到我的祭壇那裡,也要把他拉出來處死。15毆打父母的,必須被處死。16綁架他人販賣或自用的,必須被處死。17咒罵父母的,必須被處死。18倘若鬥毆時一方用拳頭或石塊致另一方受傷、躺臥在床,但不至於死,19日後能起床扶著拐杖走路,傷人者便不算有罪,但要賠償受傷者停工期間的損失,並要負責醫好他。20「倘若有人用棍子打他的僕婢,導致他們當場死亡,他必須受懲罰。21倘若傷者過了一兩天才死去,主人就可免刑,因為死者是他的財產。22倘若有人彼此鬥毆,傷了孕婦,導致早產,但未造成其他傷害,傷人者要按她丈夫所要求的金額,經審判官判定以後,如數賠償。23倘若孕婦身體其他部位也受了傷,傷人者就要以命償命,24以眼還眼,以牙還牙,以手還手,以腳還腳,25以燒傷還燒傷,以創傷還創傷,以毆打還毆打。26「主人若打壞僕婢的一隻眼睛,就要因僕婢眼睛受傷而使僕婢得自由。27同樣,倘若他打掉了僕婢的一顆牙齒,也要因此而釋放他。28「倘若有牛牴死了人,要用石頭打死那頭牛,並且不可吃牠的肉,牛的主人可算無罪。29但倘若牛常常用角傷人,並且已經有人向牛的主人投訴,他卻不拴好牛,以致牛牴死了人,就要用石塊打死牛,並處死主人。30若判他以罰款抵命,不論金額多少,他都得照付。31牛若牴死了別人的兒女,也要照以上的條例辦理。32牛若牴死了別人的僕婢,牛的主人要賠三百三十克銀子*給那僕婢的主人,並要用石頭打死牛。33倘若有人打開井蓋或挖了井後不把井口蓋好,以致有牛或驢掉進井裡,34井的主人就要賠償牲畜的主人,死牲畜則歸井的主人。35倘若某人的牛牴死了別人的牛,兩家的主人就要賣掉活牛,平分所得,同時也要平分那頭死掉的牛。36倘若素知牛好牴,主人卻沒有拴好牠,他就要以牛還牛,死牛則歸他。
Neue evangelistische Übersetzung
Das Bundesbuch (Kapitel 21-23)
1„Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:
Hebräische Sklaven
2Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen.4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei.5Wenn der Sklave aber sagt: 'Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!',6dann soll sein Herr ihn vor die Richter* bringen und ihn dann an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er dauerhaft sein Sklave sein.7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden.8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat.9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr das Recht einer Tochter einräumen.10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen.11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.
Totschlag und Mord
12Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft.13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann.14Doch wenn jemand vorsätzlich handelt und einen anderen heimtückisch umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.'
Misshandlung der Eltern
15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'
Menschenraub
16Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'
Verfluchung der Eltern
17Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.'*
Körperverletzung
18Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird,19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin.21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst.*22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Frühgeburt hat, aber sonst kein ernstlicher Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt.23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben,24Auge für Auge, Zahn für Zahn,* Hand für Hand, Fuß für Fuß,25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen.27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'
Körperverletzung durch Haustiere
28Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass der Mensch stirbt, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei.29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden.30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt.31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt.32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn 30 Schekel Silber* zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'
Schadenersatz bei fremdem Vieh
33Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein,34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten.35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen.36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'
Schadenersatz bei Diebstahl
37Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.'
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