2.Mose 21 | 聖經當代譯本修訂版 Einheitsübersetzung 2016

2.Mose 21 | 聖經當代譯本修訂版

如何對待奴僕

1 「你要向百姓頒佈下列法令。 2 你若買一個希伯來人當奴僕,他必須服侍你六年,到第七年便可以獲得自由,不用支付任何贖金。 3 倘若買他的時候,他是單身,那麼期滿的時候,他可以單身離開。如果他跟妻子一同被買,就可以帶妻子一起離開。 4 倘若主人給他娶了妻,妻子生了兒女,那麼期滿的時候,他只能單獨離開,他的妻兒要歸主人。 5 倘若奴僕說,『我愛我的主人和我的妻子兒女,我不願意離開他們做自由人。』 6 主人就要帶他到審判官面前,讓他靠著門或門框,用錐子為他穿耳洞。這樣,他就要永遠服侍主人。 7 倘若有人把女兒賣為奴婢,她不可像男僕那樣離開。 8 倘若買她的主人本想把她留在身邊,後來卻不喜歡她,就應當讓她贖身。主人無權把她轉賣給外族人,因為是主人對她不守信用。 9 倘若是買來給自己的兒子,就要把她當作自己的女兒一般看待。 10 倘若有人娶了奴婢為妻,後來又另娶,他還是要照常供給她飯食和衣服,並履行同房的義務。 11 倘若主人不履行以上的三個條件,奴婢就可以隨時離開,不用繳付任何贖金。

如何處理人身傷害

12 「打人致死的,必須被處死。 13 倘若不是故意殺人,而是上帝許可那人死在他手裡,他就可以逃往我指定的地方。 14 倘若是蓄意殺人,就算他逃到我的祭壇那裡,也要把他拉出來處死。 15 毆打父母的,必須被處死。 16 綁架他人販賣或自用的,必須被處死。 17 咒罵父母的,必須被處死。 18 倘若鬥毆時一方用拳頭或石塊致另一方受傷、躺臥在床,但不至於死, 19 日後能起床扶著拐杖走路,傷人者便不算有罪,但要賠償受傷者停工期間的損失,並要負責醫好他。 20 「倘若有人用棍子打他的僕婢,導致他們當場死亡,他必須受懲罰。 21 倘若傷者過了一兩天才死去,主人就可免刑,因為死者是他的財產。 22 倘若有人彼此鬥毆,傷了孕婦,導致早產,但未造成其他傷害,傷人者要按她丈夫所要求的金額,經審判官判定以後,如數賠償。 23 倘若孕婦身體其他部位也受了傷,傷人者就要以命償命, 24 以眼還眼,以牙還牙,以手還手,以腳還腳, 25 以燒傷還燒傷,以創傷還創傷,以毆打還毆打。 26 「主人若打壞僕婢的一隻眼睛,就要因僕婢眼睛受傷而使僕婢得自由。 27 同樣,倘若他打掉了僕婢的一顆牙齒,也要因此而釋放他。 28 「倘若有牛牴死了人,要用石頭打死那頭牛,並且不可吃牠的肉,牛的主人可算無罪。 29 但倘若牛常常用角傷人,並且已經有人向牛的主人投訴,他卻不拴好牛,以致牛牴死了人,就要用石塊打死牛,並處死主人。 30 若判他以罰款抵命,不論金額多少,他都得照付。 31 牛若牴死了別人的兒女,也要照以上的條例辦理。 32 牛若牴死了別人的僕婢,牛的主人要賠三百三十克銀子*給那僕婢的主人,並要用石頭打死牛。 33 倘若有人打開井蓋或挖了井後不把井口蓋好,以致有牛或驢掉進井裡, 34 井的主人就要賠償牲畜的主人,死牲畜則歸井的主人。 35 倘若某人的牛牴死了別人的牛,兩家的主人就要賣掉活牛,平分所得,同時也要平分那頭死掉的牛。 36 倘若素知牛好牴,主人卻沒有拴好牠,他就要以牛還牛,死牛則歸他。

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Einheitsübersetzung 2016

Einleitung zum Bundesbuch

1 Das sind die Rechtsentscheide, die du ihnen vorlegen sollst:*

Hebräische Sklaven

2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre Sklave bleiben, im siebten Jahr soll er ohne Entgelt als freier Mann entlassen werden. 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Hat ihm sein Herr eine Frau gegeben und hat sie ihm Söhne oder Töchter geboren, dann gehören Frau und Kinder ihrem Herrn und er muss allein gehen. 5 Erklärt aber der Sklave: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder und will nicht als freier Mann fortgehen, 6 dann soll ihn sein Herr vor Gott bringen, er soll ihn an die Tür oder an den Torpfosten bringen und ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; dann bleibt er für immer sein Sklave. 7 Wenn einer seine Tochter als Sklavin verkauft hat, soll sie nicht wie andere Sklaven entlassen werden. 8 Mag sie der Herr nicht mehr, der sie für sich selbst bestimmt hat, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, da er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie für seinen Sohn bestimmt, verfahre er mit ihr nach dem Recht, das für Töchter gilt. 10 Nimmt er sich noch eine andere Frau, darf er sie in Nahrung, Kleidung und Beischlaf nicht benachteiligen. 11 Wenn er ihr diese drei Dinge nicht gewährt, darf sie unentgeltlich, ohne Bezahlung, gehen.

Todeswürdige Verbrechen

12 Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, hat den Tod verdient. 13 Wenn er ihm aber nicht aufgelauert hat, sondern Gott es durch seine Hand geschehen ließ, werde ich dir einen Ort festsetzen, an den er fliehen kann. 14 Hat einer vorsätzlich gehandelt und seinen Mitbürger aus dem Hinterhalt umgebracht, sollst du ihn von meinem Altar wegholen, damit er stirbt. 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, hat den Tod verdient. 16 Wer einen Menschen raubt, gleichgültig, ob er ihn verkauft hat oder ob man ihn noch in seiner Hand vorfindet, hat den Tod verdient. 17 Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, hat den Tod verdient.

Verletzung körperlicher Unversehrtheit

18 Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder einer Hacke verletzt, sodass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, 19 später wieder aufstehen und mit Krücken draußen umhergehen kann, so ist der freizusprechen, der geschlagen hat; nur für die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten muss er Ersatz leisten und er muss für die Heilung aufkommen. 20 Wenn einer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stock so schlägt, dass er unter seiner Hand stirbt, dann muss er unbedingt gerächt werden. 21 Wenn er noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, dann soll den Täter keine Rache treffen; es geht ja um sein eigenes Geld. 22 Wenn Männer miteinander raufen und dabei eine schwangere Frau treffen, sodass ihre Kinder abgehen, ohne dass ein weiterer Schaden entsteht, dann muss der Täter eine Buße zahlen, die ihm der Ehemann der Frau auferlegt; er muss die Zahlung nach dem Urteil von Schiedsrichtern leisten. 23 Ist weiterer Schaden entstanden, dann musst du geben: Leben für Leben, 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn einer seinem Sklaven oder seiner Sklavin ein Auge ausschlägt, soll er ihn für das ausgeschlagene Auge freilassen. 27 Wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er ihn für den ausgeschlagenen Zahn freilassen. 28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Betreffende stirbt, dann muss man das Rind steinigen und sein Fleisch darf man nicht essen; der Eigentümer des Rinds aber bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und hat der Eigentümer, obwohl man ihn darauf aufmerksam gemacht hat, auf das Tier nicht aufgepasst, sodass es einen Mann oder eine Frau getötet hat, dann soll man das Rind steinigen und auch sein Eigentümer muss sterben. 30 Will man ihm stattdessen eine Sühneleistung auferlegen, soll er als Lösegeld für sein Leben so viel geben, wie man von ihm fordert. 31 Stößt das Rind einen Sohn oder eine Tochter, verfahre man nach dem gleichen Recht. 32 Stößt das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, soll der Eigentümer dem Herrn dreißig Silberschekel zahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.

Haftung

33 Wenn jemand einen Brunnen offen lässt oder einen Brunnen gräbt, ohne ihn abzudecken, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein, 34 dann soll der Eigentümer des Brunnens Ersatz leisten; er soll dem Eigentümer des Tieres Geld zahlen, das verendete Tier aber gehört ihm. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es eingeht, soll man das lebende Rind verkaufen und den Erlös aufteilen; auch das verendete Rind soll man aufteilen. 36 Wenn jedoch der Eigentümer wusste, dass das Rind schon früher stößig war, aber trotzdem nicht darauf aufgepasst hat, soll er das Rind ersetzen, Rind für Rind, das verendete Rind aber gehört ihm. 37 Wenn einer ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Großvieh für das Rind oder vier Stück Kleinvieh für das Schaf als Ersatz geben.