2.Mose 21 | 圣经当代译本修订版 Neue evangelistische Übersetzung

2.Mose 21 | 圣经当代译本修订版

如何对待奴仆

1 “你要向百姓颁布下列法令。 2 你若买一个希伯来人当奴仆,他必须服侍你六年,到第七年便可以获得自由,不用支付任何赎金。 3 倘若买他的时候,他是单身,那么期满的时候,他可以单身离开。如果他跟妻子一同被买,就可以带妻子一起离开。 4 倘若主人给他娶了妻,妻子生了儿女,那么期满的时候,他只能单独离开,他的妻儿要归主人。 5 倘若奴仆说,‘我爱我的主人和我的妻子儿女,我不愿意离开他们做自由人。’ 6 主人就要带他到审判官面前,让他靠着门或门框,用锥子为他穿耳洞。这样,他就要永远服侍主人。 7 倘若有人把女儿卖为奴婢,她不可像男仆那样离开。 8 倘若买她的主人本想把她留在身边,后来却不喜欢她,就应当让她赎身。主人无权把她转卖给外族人,因为是主人对她不守信用。 9 倘若是买来给自己的儿子,就要把她当作自己的女儿一般看待。 10 倘若有人娶了奴婢为妻,后来又另娶,他还是要照常供给她饭食和衣服,并履行同房的义务。 11 倘若主人不履行以上的三个条件,奴婢就可以随时离开,不用缴付任何赎金。

如何处理人身伤害

12 “打人致死的,必须被处死。 13 倘若不是故意杀人,而是上帝许可那人死在他手里,他就可以逃往我指定的地方。 14 倘若是蓄意杀人,就算他逃到我的祭坛那里,也要把他拉出来处死。 15 殴打父母的,必须被处死。 16 绑架他人贩卖或自用的,必须被处死。 17 咒骂父母的,必须被处死。 18 倘若斗殴时一方用拳头或石块致另一方受伤、躺卧在床,但不至于死, 19 日后能起床扶着拐杖走路,伤人者便不算有罪,但要赔偿受伤者停工期间的损失,并要负责医好他。 20 “倘若有人用棍子打他的仆婢,导致他们当场死亡,他必须受惩罚。 21 倘若伤者过了一两天才死去,主人就可免刑,因为死者是他的财产。 22 倘若有人彼此斗殴,伤了孕妇,导致早产,但未造成其他伤害,伤人者要按她丈夫所要求的金额,经审判官判定以后,如数赔偿。 23 倘若孕妇身体其他部位也受了伤,伤人者就要以命偿命, 24 以眼还眼,以牙还牙,以手还手,以脚还脚, 25 以烧伤还烧伤,以创伤还创伤,以殴打还殴打。 26 “主人若打坏仆婢的一只眼睛,就要因仆婢眼睛受伤而使仆婢得自由。 27 同样,倘若他打掉了仆婢的一颗牙齿,也要因此而释放他。 28 “倘若有牛抵死了人,要用石头打死那头牛,并且不可吃它的肉,牛的主人可算无罪。 29 但倘若牛常常用角伤人,并且已经有人向牛的主人投诉,他却不拴好牛,以致牛抵死了人,就要用石块打死牛,并处死主人。 30 若判他以罚款抵命,不论金额多少,他都得照付。 31 牛若抵死了别人的儿女,也要照以上的条例办理。 32 牛若抵死了别人的仆婢,牛的主人要赔三百三十克银子*给那仆婢的主人,并要用石头打死牛。 33 倘若有人打开井盖或挖了井后不把井口盖好,以致有牛或驴掉进井里, 34 井的主人就要赔偿牲畜的主人,死牲畜则归井的主人。 35 倘若某人的牛抵死了别人的牛,两家的主人就要卖掉活牛,平分所得,同时也要平分那头死掉的牛。 36 倘若素知牛好抵,主人却没有拴好它,他就要以牛还牛,死牛则归他。

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Neue evangelistische Übersetzung

Das Bundesbuch (Kapitel 21-23)

1 „Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:

Hebräische Sklaven

2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: 'Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!', 6 dann soll sein Herr ihn vor die Richter* bringen und ihn dann an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er dauerhaft sein Sklave sein. 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr das Recht einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.

Totschlag und Mord

12 Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 14 Doch wenn jemand vorsätzlich handelt und einen anderen heimtückisch umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.'

Misshandlung der Eltern

15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'

Menschenraub

16 Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'

Verfluchung der Eltern

17 Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.'*

Körperverletzung

18 Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst.* 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Frühgeburt hat, aber sonst kein ernstlicher Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn,* Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'

Körperverletzung durch Haustiere

28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass der Mensch stirbt, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn 30 Schekel Silber* zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'

Schadenersatz bei fremdem Vieh

33 Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'

Schadenersatz bei Diebstahl

37 Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.'