Ester 8

Zürcher Bibel

1 An jenem Tag schenkte König Xerxes Ester, der Königin, das Haus Hamans, des Bedrängers der Juden. Und Mordochai durfte vor den König kommen, denn Ester hatte dargelegt, was er ihr bedeutete. (Est 2,7)2 Und der König streifte seinen Siegelring ab, den er Haman hatte abnehmen lassen, und gab ihn Mordochai. Und Ester setzte Mordochai über das Haus Hamans. (Est 3,10; Est 10,2)3 Ester aber sprach noch einmal beim König vor und fiel ihm zu Füssen nieder, weinte und flehte ihn an, das von Haman, dem Agagiter, geplante Unheil und den Plan, den dieser gegen die Juden geschmiedet hatte, abzuwenden.4 Und der König streckte Ester das goldene Szepter entgegen, und Ester erhob sich und stellte sich vor den König. (Est 4,11)5 Und sie sprach: Wenn es dem König recht ist und wenn ich sein Wohlwollen gefunden habe und die Sache dem König richtig zu sein scheint und ich wohlgefällig bin in seinen Augen, soll schriftlich angeordnet werden, den Plan Hamans, des Sohns des Hammedata, des Agagiters, rückgängig zu machen, die Schreiben, die er aufgesetzt hatte, um die Juden auszumerzen, die in allen Provinzen des Königs sind. (Est 3,13)6 Denn wie könnte ich das Unglück mitansehen, das mein Volk treffen soll? Und wie könnte ich die Vernichtung derer mitansehen, die gleicher Herkunft sind wie ich? (1Mo 44,34)7 Da sagte König Xerxes zu Ester, der Königin, und zu Mordochai, dem Juden: Seht, das Haus Hamans habe ich Ester gegeben, und ihn selbst hat man am Pfahl erhängt, weil er seine Hand gegen die Juden erhoben hat. (Est 7,10)8 Und ihr, ihr könnt, was die Juden betrifft, im Namen des Königs aufsetzen, was gut ist in euren Augen, und es besiegeln mit dem Siegelring des Königs, denn einen Erlass, der im Namen des Königs geschrieben und mit dem Siegelring des Königs besiegelt worden ist, kann niemand rückgängig machen. (Est 1,10; Est 1,19; Est 3,12)9 Und damals, im dritten Monat, das war der Monat Siwan, an seinem Dreiundzwanzigsten, wurden die Schreiber des Königs gerufen, und genau wie Mordochai es befahl, wurde ein Schreiben aufgesetzt für die Juden und die Satrapen und die Statthalter und für die Fürsten in den Provinzen, von Hoddu bis Kusch, hundertsiebenundzwanzig Provinzen, für Provinz um Provinz in je ihrer Schrift und für Volk um Volk in je seiner Sprache und für die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. (Est 1,1; Est 1,22)10 Und er setzte es auf im Namen des Königs Xerxes und besiegelte es mit dem Siegelring des Königs. Und durch die berittenen Eilboten - sie ritten auf den schnellen königlichen Pferden aus den Gestüten - sandte er Schreiben, (Est 8,8)11 in denen der König den Juden, die in all den einzelnen Städten waren, erlaubte, sich zusammenzutun und für ihr Leben einzustehen, jede bewaffnete Gruppe in einem Volk oder in einer Provinz, die sie bedrängte, auszurotten, umzubringen und auszumerzen, auch Kinder und Frauen, und ihren Besitz zu rauben, (Est 9,5; Est 9,10)12 an ein und demselben Tag in allen Provinzen des Königs Xerxes, am dreizehnten des zwölften Monats, das war der Monat Adar. (Est 3,13)13 Die Abschrift des Texts war in jeder Provinz als Gesetz zu erlassen, musste allen Völkern bekannt sein, damit die Juden an diesem Tag bereit waren, Rache zu nehmen an ihren Feinden.14 Auf das Wort des Königs zogen die Eilboten, die auf den schnellen königlichen Pferden ritten, unverzüglich aus, und in Schuschan, in der Burg, wurde das Gesetz erlassen.15 Mordochai aber verliess den König in einem königlichen Gewand aus blauem Purpur und weissem Leinen und mit einem grossen goldenen Kopfschmuck und einem Mantel aus Byssus und rotem Purpur, und die Stadt Schuschan jauchzte und war fröhlich. (Est 6,11; Dan 3,15; Dan 5,29)16 Bei den Juden herrschten Licht und Freude, Glück und Ehrgefühl. (Ps 30,12)17 Und in jeder Provinz und in jeder Stadt, wohin auch das Wort des Königs und sein Gesetz gelangten, herrschten Freude und Glück bei den Juden, gab es ein Festmahl und war ein Freudentag, und unter den Völkern der Erde machten sich viele zu Juden, denn der Schrecken vor den Juden hatte sie ergriffen. (Ps 105,38; Sach 8,23; Sach 9,2)