5.Mose 20 | Einheitsübersetzung 2016 Schlachter 2000

5.Mose 20 | Einheitsübersetzung 2016

Aufgebot des Volksheeres

1 Wenn du zum Kampf gegen deine Feinde ausziehst und Pferde und Wagen und ein Kriegsvolk erblickst, das zahlreicher ist als du, dann sollst du dich nicht vor ihnen fürchten; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägypten heraufgeführt hat, ist bei dir. 2 Wenn ihr in den Kampf zieht, soll der Priester vortreten, dem Kriegsvolk eine Ansprache halten 3 und zu ihnen sagen: Höre, Israel! Ihr zieht heute in den Kampf gegen eure Feinde. Verliert nicht den Mut! Fürchtet euch nicht, geratet nicht durcheinander und weicht nicht erschreckt zurück, wenn sie angreifen. 4 Denn der HERR, euer Gott, zieht mit euch, um für euch gegen eure Feinde zu kämpfen und euch zu retten. 5 Dann sollen die Listenführer zum Kriegsvolk sagen: Ist unter euch einer, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat? Er trete weg und kehre zu seinem Haus zurück, damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer es einweiht. 6 Ist unter euch einer, der einen Weinberg angelegt und noch nicht die erste Lese gehalten hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurück, damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer die erste Lese hält. 7 Ist unter euch einer, der sich mit einer Frau verlobt und sie noch nicht geheiratet hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurück, damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer seine Frau heiratet. 8 Außerdem sollen die Listenführer zum Kriegsvolk sagen: Ist unter euch einer, der sich fürchtet und keinen Mut hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurück, damit er nicht auch noch seinen Brüdern das Herz zerschmilzt. 9 Und wenn die Listenführer damit zu Ende sind, dies dem Kriegsvolk zu sagen, sollen sie Truppenführer ernennen und ihnen das Kommando über das Kriegsvolk übertragen.

Krieg gegen Städte

10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, um sie anzugreifen, dann sollst du ihr zunächst eine friedliche Einigung vorschlagen. 11 Nimmt sie die friedliche Einigung an und öffnet dir die Tore, dann soll die gesamte Bevölkerung, die du dort vorfindest, zum Frondienst verpflichtet und dir untertan sein. 12 Lehnt sie eine friedliche Einigung mit dir ab und will sich mit dir im Kampf messen, dann darfst du sie belagern. 13 Wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, sollst du alle männlichen Personen mit scharfem Schwert erschlagen. 14 Die Frauen aber, die Kinder und Greise, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt befindet, alles, was sich darin plündern lässt, darfst du dir als Beute nehmen. Was du bei deinen Feinden geplündert hast, darfst du verzehren; denn der HERR, dein Gott, hat es dir geschenkt. 15 So sollst du mit allen Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören. 16 Aus den Städten dieser Völker jedoch, die der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, darfst du nichts, was Atem hat, am Leben lassen. 17 Vielmehr sollst an den Hetitern und Amoritern, Kanaanitern und Perisitern, Hiwitern und Jebusitern den Bann vollziehen, so wie es der HERR, dein Gott, dir zur Pflicht gemacht hat, 18 damit sie euch nicht lehren, entsprechend all den Gräueln zu handeln, die sie zu Ehren ihrer Götter begangen haben, und so zu sündigen gegen den HERRN, euren Gott.

Schonung des Baumbestandes

19 Wenn du eine Stadt längere Zeit hindurch belagerst, um sie anzugreifen und zu erobern, dann sollst du ihrem Baumbestand keinen Schaden zufügen, indem du die Axt daran legst. Du darfst von den Bäumen essen, sie aber nicht fällen mit dem Gedanken, die Bäume auf dem Feld seien der Mensch selbst, sodass sie von dir belagert werden müssten. 20 Nur den Bäumen, von denen du weißt, dass sie keine Fruchtbäume sind, darfst du Schaden zufügen. Du darfst sie fällen und daraus Belagerungswerk bauen gegen die Stadt, die gegen dich kämpfen will, bis sie schließlich fällt.

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Die Herausgeber sind: (Erz-)Bischöfe Deutschlands, Österreichs, der Schweiz u.a. Herausgebender Verlag: Katholische Bibelanstalt GmbH www.bibelwerk.de

Schlachter 2000

Kriegsgesetze

1 Wenn du gegen deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Streitwagen siehst, ein Volk, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus dem Land Ägypten heraufgeführt hat, ist mit dir. 2 Wenn es nun zur Schlacht kommt, so soll der Priester herzutreten und mit dem Volk reden, 3 und er soll zu ihm sagen: Höre, Israel: Ihr zieht heute in den Kampf gegen eure Feinde; euer Herz verzage nicht! Fürchtet euch nicht und erschreckt nicht und lasst euch nicht vor ihnen grauen! 4 Denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, um für euch mit euren Feinden zu kämpfen, um euch zu helfen. 5 Und die Vorsteher sollen mit dem Volk reden und sagen: Ist ein Mann unter euch, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Er gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht im Krieg umkommt und ein anderer es einweiht! 6 Ist ein Mann unter euch, der einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nie abgelesen hat? Er gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, damit er nicht im Krieg umkommt und ein anderer die erste Lese hält! 7 Ist ein Mann unter euch, der sich mit einer Frau verlobt und sie noch nicht heimgeführt hat? Er gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, damit er nicht im Krieg umkommt und ein anderer sie heimführt! 8 Und die Vorsteher sollen weiter mit dem Volk reden und sagen: Wer sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, damit er nicht auch das Herz seiner Brüder so verzagt mache, wie sein Herz ist! 9 Und wenn die Vorsteher aufgehört haben, zu dem Volk zu reden, so sollen sie Heerführer an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, um gegen sie Krieg zu führen, so sollst du ihr Frieden anbieten. 11 Antwortet sie dir friedlich und öffnet sie dir [die Tore], so soll das ganze Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig und dienstbar sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir unterhandeln, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie. 13 Und wenn der HERR, dein Gott, sie dir in die Hand gibt, so sollst du alle ihre männlichen Einwohner mit der Schärfe des Schwertes schlagen; 14 aber die Frauen und die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du dir zur Beute nehmen und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat. 15 So sollst du es mit allen Städten machen, die sehr fern von dir liegen und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören. 16 Aber in den Städten dieser Völker, die der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, 17 sondern du sollst unbedingt an ihnen den Bann vollstrecken, nämlich an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hewitern und Jebusitern — so wie es der HERR, dein Gott, dir geboten hat, 18 damit sie euch nicht lehren, alle ihre Gräuel zu verüben, die sie für ihre Götter verübt haben, und ihr euch so versündigt an dem HERRN, eurem Gott. 19 Wenn du eine Stadt, gegen die du Krieg führst, längere Zeit belagern musst, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt daran legst; denn du kannst davon essen und brauchst sie nicht abzuhauen. Ist denn der Baum des Feldes ein Mensch, dass er von dir mit in die Belagerung einbezogen wird? 20 Nur die Bäume, von denen du weißt, dass man nicht davon isst, die darfst du verderben und umhauen und Bollwerke daraus bauen gegen die Stadt, die mit dir Krieg führt, bis du sie überwältigt hast.