5.Mose 19 | Einheitsübersetzung 2016 Schlachter 2000

5.Mose 19 | Einheitsübersetzung 2016

Asylstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, niederstreckt und du ihren Besitz übernimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, drei Städten eine Sonderstellung zuweisen. 3 Du sollst die Wegstrecken berechnen und die Fläche des Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, in drei Teile teilen. Dann kann jeder, der einen Menschen getötet hat, in diese Städte fliehen. 4 Und so lautet die Bestimmung für einen, der jemand getötet hat und dorthin flieht, um am Leben zu bleiben: Wenn er den andern ohne Vorsatz erschlagen hat und nicht schon früher mit ihm verfeindet gewesen ist, 5 zum Beispiel wenn er mit einem andern in den Wald gegangen ist, um Bäume zu fällen, seine Hand mit der Axt ausgeholt hat, um einen Baum umzuhauen, das Eisenblatt sich vom Stiel gelöst und den andern getroffen hat und dieser gestorben ist, dann kann er in eine dieser Städte fliehen, um am Leben zu bleiben. 6 Es darf nicht sein, dass der Weg (zum Heiligtum) zu weit ist, damit nicht der Bluträcher, der aus Rachedurst den, der getötet hat, verfolgt, ihn einholt und tödlich trifft, obwohl kein Recht besteht, ihn zu töten, da er ja mit dem Getöteten nicht schon früher verfeindet war. 7 Deshalb mache ich dir zur Pflicht: Du sollst drei Städten eine Sonderstellung zuweisen. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet vergrößert, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land, von dem er gesagt hat, er werde es deinen Vätern geben, wirklich gibt, 9 weil du dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, bewahrst und es hältst, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und dein Leben lang auf seinen Wegen gehst, dann sollst du diese drei Städte um drei weitere vermehren. 10 So soll verhindert werden, dass mitten in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld über dich kommt.

Auslieferung eines Mörders aus der Asylstadt

11 Wenn es sich um einen Mann handelt, der mit einem andern verfeindet war, wenn er ihm auflauerte, ihn überfiel und tödlich traf, sodass er starb, und wenn er in eine dieser Städte floh, 12 dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und in die Hand des Bluträchers geben und er soll sterben. 13 Du sollst in dir kein Mitleid mit ihm aufsteigen lassen. Du sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen und es wird dir gut gehen.

Verschiebung von Grundstücks­grenzen

14 An deinem Erbbesitz, der dir in dem Land zugeteilt werden soll, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, sollst du die Grenzmarkierung zu deinem Nachbarn hin, die die Vorfahren errichtet haben, nicht verrücken.

Mindestzahl der Zeugen

15 Wenn es um ein Verbrechen oder ein Vergehen geht, darf ein einzelner Belastungszeuge nicht Recht bekommen, welches Vergehen auch immer der Angeklagte begangen hat. Erst auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen darf eine Sache Recht bekommen.

Falschaussage und Talionsgesetz

16 Wenn jemand vor Gericht geht und als Zeuge einen andern zu Unrecht der Anstiftung zum Aufruhr bezichtigt,* 17 wenn die beiden Parteien mit ihrem Rechtsstreit vor den HERRN hintreten, vor die Priester und Richter, die dann amtieren,* 18 wenn die Richter eine genaue Ermittlung anstellen und sich zeigt: Der Mann ist ein falscher Zeuge, er hat seinen Bruder fälschlich bezichtigt, 19 dann sollt ihr mit ihm so verfahren, wie er mit seinem Bruder verfahren wollte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. 20 Die Übrigen sollen davon hören, damit sie sich fürchten und nicht noch einmal ein solches Verbrechen in deiner Mitte begehen. 21 Und du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen: Leben um Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Die Herausgeber sind: (Erz-)Bischöfe Deutschlands, Österreichs, der Schweiz u.a. Herausgebender Verlag: Katholische Bibelanstalt GmbH www.bibelwerk.de

Schlachter 2000

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Heidenvölker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie aus ihrem Besitz vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. 3 Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile; das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehen kann. 4 Unter dieser Bedingung aber darf ein Totschläger dahin fliehen und am Leben bleiben: Wenn er seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne zuvor einen Hass auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn etwa jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt — dann soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir dies: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, so sollst du dir noch drei weitere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 damit nicht mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn erschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers übergeben, damit er stirbt. 13 Du sollst ihn nicht verschonen, sondern du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegtun;* so wird es dir gut gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst die Grenze deines Nächsten nicht verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du in dem Land erben wirst, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz geben will. 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, mit der man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. 16 Wenn aber ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit [im Amt] sein werden. 18 Und die Richter sollen es genau erforschen. Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr solche bösen Taten in deiner Mitte verüben. 21 Du sollst ihn nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!