1Wenn ein Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann aber nicht gefällt, weil er an ihr etwas Anstößiges entdeckt, wenn er ihr dann eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt,2sie sein Haus verlässt, die Frau eines anderen Mannes wird,3wenn dann der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt oder wenn der andere Mann, der sie geheiratet hat, stirbt,4dann darf sie ihr erster Mann, der sie fortgeschickt hat, nicht wieder heiraten, sodass sie wieder seine Frau würde, nachdem sie für ihn unberührbar geworden ist. Das wäre dem HERRN ein Gräuel. Du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht der Sünde verfallen lassen.
Befreiung Neuvermählter vom Kriegsdienst
5Wenn ein Mann neuvermählt ist, muss er nicht mit dem Heer ausrücken. Man soll auch keine andere Leistung von ihm verlangen. Ein Jahr lang darf er frei von Verpflichtungen zu Hause bleiben und die Frau, die er geheiratet hat, erfreuen.
Verbotenes Pfandgut
6Man darf nicht die Handmühle oder den oberen Mühlstein als Pfand nehmen; denn dann nimmt man das Leben selbst als Pfand.
Menschenraub
7Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, entführt, ihn als Sklaven kennzeichnet und verkauft, dann soll dieser Entführer sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
Aussatz
8Nimm dich in Acht, wenn Aussatz als Seuche auftritt! Achte genau auf alles, wozu euch die levitischen Priester anweisen, und haltet es! So wie ich es ihnen aufgetragen habe, sollt ihr darauf achten und es halten.9Denkt an das, was der HERR, dein Gott, als ihr aus Ägypten zogt, unterwegs mit Mirjam getan hat!
Pfandeinbringung und Pfandbehandlung
10Wenn du einem andern irgendein Darlehen gibst, sollst du, um das Pfand zu holen, nicht sein Haus betreten.11Du sollst draußen stehen bleiben und der Mann, dem du das Darlehen gibst, soll dir ein Pfand nach draußen bringen.12Wenn er in Not ist, sollst du sein Pfand nicht über Nacht behalten.13Bei Sonnenuntergang sollst du ihm sein Pfand zurückgeben. Dann kann er in seinem Mantel schlafen, er wird dich segnen und du wirst vor dem HERRN, deinem Gott, im Recht sein.
Lohnauszahlung an den Tagelöhner
14Du sollst einen notleidenden und armen Tagelöhner unter deinen Brüdern oder unter den Fremden, die in deinem Land innerhalb deiner Stadtbereiche wohnen, nicht ausbeuten.*15An dem Tag, an dem er arbeitet, sollst du ihm auch seinen Lohn geben. Die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist in Not und lechzt danach. Dann wird er nicht den HERRN gegen dich anrufen und es wird keine Strafe für eine Sünde über dich kommen.
Verbot der Sippenhaft
16Väter sollen nicht wegen ihrer Söhne und Söhne nicht wegen ihrer Väter mit dem Tod bestraft werden. Jeder soll nur für sein eigenes Verbrechen mit dem Tod bestraft werden.
Der sozial Schwache
17Du sollst das Recht von Fremden, die Waisen sind, nicht beugen; du sollst das Kleid einer Witwe nicht als Pfand nehmen.18Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der HERR, dein Gott, dort freigekauft. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten.
Die vergessene Garbe
19Wenn du dein Feld aberntest und eine Garbe auf dem Feld vergisst, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei jeder Arbeit deiner Hände segnet.
Nachlese
20Wenn du einen Ölbaum abgeklopft hast, sollst du nicht auch noch die Zweige absuchen. Was noch hängt, soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören.21Wenn du in deinem Weinberg die Trauben geerntet hast, sollst du keine Nachlese halten. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören.22Denk daran: Du bist in Ägypten Sklave gewesen. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten.
Schlachter 2000
Ehescheidung
1Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt,2und sie verlässt dann sein Haus und geht hin und wird [die Ehefrau ] eines anderen Mannes,3aber der andere Mann verschmäht sie und schreibt ihr [auch] einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt.
Verordnungen für das Leben des Volkes
5Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat.6Man soll niemals die Handmühle* oder [auch nur] den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfand.7Wird jemand ertappt, dass er einen von seinen Brüdern unter den Söhnen Israels stiehlt und ihn zum Sklaven macht und ihn verkauft, so soll jener Dieb sterben, und du sollst das Böse aus deiner Mitte ausrotten.8Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, indem du eifrig alles befolgst und tust, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich es ihnen geboten habe, so sollt ihr es befolgen und tun!9Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid!10Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen.11Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand* nicht schlafen legen;13sondern du sollst ihm sein Pfand unbedingt wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Gewand schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.14Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Land und in deinen Toren sind.15Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich danach; damit er nicht deinetwegen den HERRN anruft und es dir zur Sünde wird.16Die Väter sollen nicht für die Kinder getötet werden und die Kinder sollen nicht für die Väter getötet werden, sondern jeder soll für seine Sünde getötet werden.17Du sollst das Recht eines Fremdlings [und] einer Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfand nehmen.18Und du sollst bedenken, dass du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dass du dies tust.
Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen
19Wenn du auf deinem Feld geerntet und eine Garbe auf dem Feld vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der HERR, dein Gott, segnet in allem Werk deiner Hände.20Wenn du deine Oliven abgeschlagen hast, so sollst du danach nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören.21Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du danach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören.22Und du sollst bedenken, dass du [selbst] ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten; darum gebiete ich dir, dies zu tun.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung bieten zu können.