5.Mose 23 | Einheitsübersetzung 2016 Schlachter 2000

5.Mose 23 | Einheitsübersetzung 2016

Blutschande

1 Ein Mann darf eine Frau seines Vaters nicht heiraten; denn er darf das Bett seines Vaters nicht aufdecken.

Zutritt zur Versammlung des Herrn

2 In die Versammlung des HERRN darf keiner kommen, dessen Hoden zerquetscht sind oder dessen Glied verstümmelt ist. 3 In die Versammlung des HERRN darf kein Bastard kommen; auch in der zehnten Generation dürfen seine Nachkommen nicht in die Versammlung des HERRN kommen. 4 In die Versammlung des HERRN darf kein Ammoniter oder Moabiter kommen, auch nicht in der zehnten Generation. Niemals dürfen ihre Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen; 5 denn sie sind euch nicht mit Brot und Wasser auf dem Weg entgegengegangen, als ihr aus Ägypten zogt, und Moab hat Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Mesopotamien gegen dich gedungen, damit er dich verfluchte - 6 doch der HERR, dein Gott, hat sich geweigert, Bileam zu erhören, und der HERR, dein Gott, hat für dich den Fluch in Segen verwandelt; denn der HERR, dein Gott, liebt dich. 7 Du sollst dich nie und nimmer um einen Friedens- und Freundschaftsvertrag mit ihnen bemühen. 8 Der Edomiter dagegen soll dir kein Gräuel sein; denn er ist dein Bruder. Der Ägypter soll dir kein Gräuel sein; denn du hast als Fremder in seinem Land gewohnt. 9 In der dritten Generation dürfen ihre leiblichen Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen.

Reinheit des Heerlagers

10 Wenn du ins Feld ziehst und gegenüber deinen Feinden das Lager aufschlägst, sollst du dich vor jeder Unsauberkeit hüten. 11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht mehr rein ist, weil nachts etwas geschah, soll er in das Vorgelände des Lagers gehen und das Lager nicht betreten. 12 Wenn der Abend kommt, soll er sich mit Wasser waschen, und wenn die Sonne untergeht, darf er in das Lager zurückkehren. 13 Du sollst im Vorgelände des Lagers eine Ecke haben, wo du austreten kannst. 14 In deinem Gepäck sollst du eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen hinhocken willst, dann grab damit ein Loch und nachher deck deine Notdurft wieder zu! 15 Denn der HERR, dein Gott, hält sich in der Mitte deines Lagers auf, um dich der Gefahr zu entreißen und dir deine Feinde auszuliefern. Dein Lager soll heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich nicht von dir abwendet.

Verbot der Auslieferung von Flüchtlingen

16 Du sollst einen fremden Untertan, der vor seinem Herrn bei dir Schutz sucht, seinem Herrn nicht ausliefern. 17 Bei dir soll er wohnen dürfen, in deiner Mitte, in einem Ort, den er sich in einem deiner Stadtbereiche auswählt, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht ausbeuten.

Verbotene Heiligung von Personen

18 Unter den Frauen Israels soll es keine Geheiligte geben und unter den Männern Israels soll es keinen Geheiligten geben.*

Verbotene Abgabe an den Tempel

19 Du sollst weder Dirnenlohn noch Hundegeld in den Tempel des HERRN, deines Gottes, bringen. Kein Gelübde kann dazu verpflichten; denn auch diese beiden Dinge sind dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.

Zinsen

20 Du darfst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen: weder Zinsen für Geld noch Zinsen für Getreide noch Zinsen für sonst etwas, wofür man Zinsen nimmt. 21 Von einem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem, was deine Hände schaffen, in dem Land, in das du hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen.

Gelübde

22 Wenn du vor dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde machst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; sonst wird es der HERR, dein Gott, von dir einfordern und die Strafe für diese Sünde wird über dich kommen. 23 Wenn du davon absiehst, Gelübde zu machen, wird auch die Strafe für diese Sünde nicht über dich kommen. 24 Was dir über die Lippen gekommen ist, darauf sollst du auch achten und du sollst es halten, da du dem HERRN, deinem Gott, ja aus freien Stücken gelobt hast, was dein Mund genannt hat.

Früchte am Weg

25 Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun. 26 Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen.

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Die Herausgeber sind: (Erz-)Bischöfe Deutschlands, Österreichs, der Schweiz u.a. Herausgebender Verlag: Katholische Bibelanstalt GmbH www.bibelwerk.de

Schlachter 2000

Ausschluss von der Gemeinde des Herrn

1 Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken. 2 Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 Es soll auch kein Bastard* in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. 4 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen auf ewig, 5 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche. 6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb. 7 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich. 8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen. 9 Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des HERRN kommen.

Reinhaltung des Heerlagers

10 Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen. 11 Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 12 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen. 13 Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst. 14 Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist. 15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet.

Verschiedene Verordnungen

16 Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern. 17 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken. 18 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. 19 Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld* in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. 20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann. 21 Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. 22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein. 23 Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich. 24 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast. 25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun. 26 Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen!