2.Mose 22 | Schlachter 2000 Neue Genfer Übersetzung

2.Mose 22 | Schlachter 2000
1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld; 2 ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 3 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 5 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen. 6 Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 7 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht, 10 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht. 13 Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen; 14 ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.

Sittengesetze

15 Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. 16 Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen! 18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben. 19 Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen.

Schutz der Schwachen

20 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. 21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken. 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören, 23 und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen! 24 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen. 25 Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang; 26 denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

Gebote der Gottesfurcht

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! 28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!* 29 Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! 30 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

Bibeltext der Schlachter Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft Wiedergegeben mit der freundlichen Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Neue Genfer Übersetzung
1 Wird ein Dieb ´nachts` beim Einbruch ertappt und ´in Notwehr` getötet*, dann lastet auf dem Täter keine Blutschuld. 2 Ist allerdings bereits die Sonne aufgegangen, liegt eine Blutschuld vor. Ein Dieb muss ´seine Strafe` vollständig bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, dann soll man ihn als Sklaven verkaufen und mit dem Erlös das gestohlene Gut ersetzen. 3 Findet man das gestohlene Tier bei ihm und es lebt noch, dann soll er es zweifach erstatten. ´Das gilt` für Rinder, Esel, Schafe und Ziegen gleichermaßen.

Haftung für fremdes Eigentum

4 Wenn jemand ´sein Vieh` auf seinem Feld oder Weinberg grasen lässt und nicht verhindert, dass seine Tiere ein benachbartes Grundstück abweiden, dann muss er den Schaden mit den besten Früchten seines Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn ein Feuer außer Kontrolle gerät, eine Dornenhecke erfasst und auf Getreidegarben, stehendes Getreide oder gar ein ganzes Feld übergreift, dann muss derjenige, der den Brand verursacht hat, vollständig für den Schaden aufkommen. 6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertgegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, ´dann gilt Folgendes`: Wird der Dieb gefasst, muss er das Gestohlene doppelt erstatten. 7 Wird der Dieb nicht gefunden, dann soll man den Hausherrn ´ins Heiligtum` vor Gott* bringen, ´damit man erfährt`, ob nicht er selbst es war, der sich am Besitz seines Mitmenschen vergriffen hat. 8 Bei jedem Verdacht auf Veruntreuung eines Rindes, Esels, Schafs, Kleidungsstücks oder irgendeines anderen Gegenstands, den jemand vermisst*, soll der Rechtsstreit vor Gott gebracht werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem anderen das Doppelte des Entwendeten erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder irgendein anderes Tier in Obhut gibt und es ´in dieser Zeit` stirbt, sich verletzt oder weggetrieben wird, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der Hüter dem Eigentümer im Namen des HERRN schwören, dass er sich nicht an dessen Eigentum vergriffen hat. Der Eigentümer muss das akzeptieren und darf keine Entschädigung verlangen. 11 Wurde das Tier nachweislich aus der Obhut des Hüters gestohlen, muss er es dem Eigentümer ersetzen. 12 Wurde es dagegen ´von einem Raubtier` gerissen, soll er zum Beweis den Kadaver vorlegen. Dann braucht er keinen Ersatz zu leisten. 13 Wenn jemand von einem anderen ´ein Tier` leiht und es wird verletzt oder stirbt, ohne dass der Eigentümer zugegen ist, dann muss derjenige, der das Tier geliehen hat, den Eigentümer vollständig entschädigen. 14 War der Eigentümer zugegen, muss das Tier nicht ersetzt werden. War das Tier gemietet, ist der Schaden durch den Mietpreis abgegolten.*

Verführung eines Mädchens

15 Wenn jemand eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, dann soll er den vollen Brautpreis zahlen und sie heiraten. 16 Verweigert ihr Vater die Zustimmung zur Ehe, dann soll der Mann ´trotzdem` den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau zahlen.

Weitere todeswürdige Vergehen

17 Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen. 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, wird mit dem Tod bestraft. 19 Wer ´anderen` Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, fällt unter den Bann und muss hingerichtet werden.

Schutzbestimmungen für die Schwachen

20 Fremde sollt ihr nicht unterdrücken oder ausbeuten. Schließlich habt ihr selbst als Fremde in Ägypten gelebt. 21 Witwen und Waisen dürft ihr niemals benachteiligen. 22 Tut ihr es trotzdem und sie schreien zu mir um Hilfe, dann werde ich ihren Hilferuf ganz gewiss erhören. 23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich werde euch durch das Schwert ´eurer Feinde` töten. Dann werden auch eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen. 24 Verleihst du Geld an einen bedürftigen Menschen aus meinem Volk, dann verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm. 25 Solltest du so weit gehen, das Obergewand deines Mitmenschen als Pfand zu fordern, dann gib es ihm vor Sonnenuntergang wieder zurück. 26 Sein Obergewand ist das Einzige, was er hat, um sich zuzudecken und sich zu wärmen.* Worin sonst sollte er schlafen? Wenn er zu mir ´um Hilfe` schreit, werde ich ihn erhören. Denn ich bin barmherzig.

Achtung vor Gott

27 Du sollst Gott nicht lästern und ein Oberhaupt deines Volkes nicht verfluchen*. 28 Meinen Anteil am Ertrag deiner Ernte und deiner Weinlese sollst du nicht zurückhalten.* Weihe mir* deinen erstgeborenen Sohn 29 und ebenso ´die Erstgeborenen` deiner Rinder, Schafe und Ziegen. Die Jungtiere dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben. Am achten Tag sollst du sie mir opfern*. 30 Ihr sollt heilige Menschen sein, die ´allein` mir gehören. Darum esst kein Aas, das auf freiem Feld gerissen wurde, sondern werft es den Hunden hin!