1Wenn zwischen Männern ein Streit entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter für schuldig.2Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Schuld.3Wenn man ihm 40 Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen wird, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und dass dein Bruder nicht verächtlich gemacht wird in deinen Augen.4Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.
Die Schwagerpflicht
5Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.6Und es soll geschehen: Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen,* damit sein Name nicht aus Israel ausgelöscht wird.7Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen ins Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten!8Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn herbeirufen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!,9so soll seine Schwägerin vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Angesicht spucken, und sie soll das Wort ergreifen und sagen: »So soll man jedem Mann tun, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!«10Und sein Name soll in Israel »Das Haus des Barfüßers« heißen.11Wenn zwei Männer miteinander streiten, und die Frau des einen läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,12so sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst sie nicht verschonen.
Volles Gewicht und rechtes Maß
13Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!14In deinem Haus soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!15Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, damit du lange lebst in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt.16Denn jeder, der so etwas tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, jeder, der Unrecht tut.
Die Vertilgung Amaleks
17Gedenke daran, was dir Amalek antat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid;18wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachhut abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete.19Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe gibt, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du das Andenken an Amalek unter dem Himmel vertilgen; vergiss es nicht!
Hoffnung für alle
Strafe mit Maß
1Können sich Männer bei einem Rechtsstreit nicht einigen, so soll ein Gericht feststellen, wer im Unrecht ist.2Wird der Schuldige zu Stockhieben verurteilt, so soll man ihn vor dem Richter auf den Boden legen und ihm so viele Schläge geben, wie er verdient.3Es dürfen aber auf keinen Fall mehr als vierzig sein, denn der Verurteilte gehört ja zu eurem Volk. Ihr sollt nicht die Achtung vor ihm verlieren!4Wenn ihr mit einem Ochsen Getreide drescht, dann bindet ihm nicht das Maul zu!
Wer arbeitet, darf auch essen Bestimmungen zur Schwagerehe
5Wenn ein verheirateter Mann kinderlos stirbt und in der Nähe ein Bruder von ihm lebt, muss dieser die Witwe zur Frau nehmen. Sie soll keinen Mann außerhalb der Familie heiraten, sondern ihren Schwager.6Der erste Sohn, den sie dann zur Welt bringt, soll als Sohn des Verstorbenen gelten, damit sein Name in Israel weiterlebt.7Will aber der Bruder seine Schwägerin nicht heiraten, dann soll sie zu den führenden Männern gehen, die am Stadttor Gericht halten. Sie soll sagen: »Mein Schwager weigert sich, mich zu heiraten. Er will nicht dafür sorgen, dass der Name seines Bruders weiterlebt.«8Die führenden Männer der Stadt sollen ihn rufen und ihn zur Rede stellen. Bleibt er bei seiner Ablehnung,9dann soll seine Schwägerin ihm dort vor den führenden Männern einen Schuh ausziehen, ihm ins Gesicht spucken und ausrufen: »So behandelt man jemanden, der die Familie seines Bruders nicht am Leben erhalten will.«10Ganz Israel soll es erfahren und ihn und seine Familie von da an »Barfüßer« nennen.
Unerlaubte Übergriffe
11Wenn zwei Männer sich schlagen und die Frau des Unterlegenen kommt ihrem Mann zu Hilfe und greift dem anderen an die Geschlechtsteile,12soll man ihr ohne Mitleid die Hand abhauen.
Seid ehrlich und betrügt einander nicht!
13Steckt euch nicht zwei verschieden schwere Gewichtssteine in die Tasche, um beim Wiegen zu betrügen!14Haltet in eurem Haus nicht zwei verschieden große Getreidemaße bereit!15Benutzt die richtigen Gewichtssteine und Getreidemaße! Dann werdet ihr lange in dem Land leben, das der HERR, euer Gott, euch gibt.16Denn er verabscheut jeden, der andere betrügt.
Bestraft die Amalekiter!
17Vergesst nicht, was euch die Amalekiter angetan haben, als ihr aus Ägypten gekommen seid!18Sie haben eure Erschöpfung ausgenutzt und euch von hinten überfallen. Ohne jede Ehrfurcht vor Gott haben sie die Schwachen am Ende eures Zuges getötet.19Denkt daran, sie zu bestrafen, wenn ihr in dem Land wohnt, das der HERR, euer Gott, euch für immer schenkt. Sobald der HERR dafür gesorgt hat, dass die Feinde ringsum euch in Ruhe lassen, sollt ihr jede Spur von den Amalekitern auslöschen!
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