4.Mose 29 | Neue evangelistische Übersetzung Einheitsübersetzung 2016

4.Mose 29 | Neue evangelistische Übersetzung

Der Neujahrstag

1 „Am 1. Oktober* sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Es soll ein Tag des Signalblasens für euch sein. 2 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 3 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem Schafbock 4 und ein Liter für jedes der sieben Lämmer. 5 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken. 6 Das soll zusätzlich zu dem Brandopfer am Neumondtag und dem dazugehörenden Speisopfer dargebracht werden und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern nach den für sie geltenden Vorschriften als ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut.“

Der Versöhnungstag

7 „Am 10. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln und euch demütigen. Da muss jede Arbeit ruhen. 8 Ihr sollt Jahwe ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 9 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem Schafbock 10 und ein Liter für jedes der sieben Lämmer. 11 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.“

Das Laubhüttenfest

12 „Am 15. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe ein Fest feiern. 13 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: dreizehn junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer, 14 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem der beiden Schafböcke 15 und ein Liter für jedes der vierzehn Lämmer. 16 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 17 Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 18 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 19 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 20 Am dritten Tag sollt ihr elf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 21 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 22 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 23 Am vierten Tag sollt ihr zehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 24 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 25 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 26 Am fünften Tag sollt ihr neun Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 27 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 28 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 29 Am sechsten Tag sollt ihr acht Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 30 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 31 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 32 Am siebten Tag sollt ihr sieben Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 33 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 34 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 35 Am achten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. 36 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 37 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu dem Stier, dem Schafbock und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 38 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 39 Das sollt ihr an euren Festtagen Jahwe opfern, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brand- und Speisopfern, an Trank- und Freudenopfern.“
Einheitsübersetzung 2016
1 Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es wird für euch ein Tag mit Jubelschall sein. 2 Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer her 3 und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder 4 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer 5 sowie einen Ziegenbock als Sündopfer, um für euch Sühne zu erwirken; 6 das alles zusätzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehörenden Speiseopfer und zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten;* 8 ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen: einen Jungstier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer, fehlerlos sollen sie euch sein, 9 und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder 10 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock als Sündopfer, und zwar zusätzlich zum Sündopfer der Versöhnung, zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern. 12 Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest für den HERRN feiern. 13 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer zum beruhigenden Duft für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer, die fehlerlos sein sollen, 14 und als dazugehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder 15 und ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer; 16 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer. 17 Am zweiten Tag sollen es zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 18 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 19 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer sowie zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer. 20 Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 21 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 22 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer. 23 Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 24 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 25 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer. 26 Am fünften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 27 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 28 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer. 29 Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 30 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 31 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer. 32 Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 33 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 34 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; 36 ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer darbringen, 37 dazu die dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist, 38 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer. 39 Das sollt ihr für den HERRN an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.