5.Mose 15 | Neue Genfer Übersetzung

5.Mose 15 | Neue Genfer Übersetzung

Schuldenerlass in jedem siebten Jahr

1 Am Ende jedes siebten Jahres müsst ihr einen Schuldenerlass durchführen. 2 Dafür gelten folgende Bestimmungen: Jeder, der einem anderen Israeliten etwas geliehen hat, muss ihm seine Schulden erlassen. Er darf keine Rückzahlung einfordern, weil zu Ehren des HERRN ein Jahr des Schuldenerlasses ausgerufen wurde. 3 Von Ausländern dürft ihr die Schulden eintreiben, aber bei euren Landsleuten müsst ihr darauf verzichten. 4 Eigentlich sollte es gar keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch reich segnen in dem Land, das er euch zum bleibenden Besitz geben wird. 5 Er tut dies, wenn ihr auf seine Stimme hört und nach allen Geboten lebt, die ich euch heute verkünde. 6 Dann wird er euch segnen, wie er es euch versprochen hat. Ihr werdet so viel besitzen, dass ihr Menschen aus vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Über viele Völker werdet ihr herrschen, aber über euch wird kein anderes Volk Macht gewinnen. 7 Wenn aber doch ein Israelit bei euch im Land Kanaan* verarmt, dann seid nicht hartherzig und verschließt die Hand nicht vor eurem Bruder, der zu eurem Volk gehört. 8 Seid vielmehr freigebig und leiht ihm bereitwillig aus, so viel er braucht. 9 Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber berechnend zu sein und insgeheim zu denken: »Bald kommt das siebte Jahr, in dem ich alle Schulden erlassen muss.« Verweigert ihnen nicht böswillig eure Hilfe. Sonst beklagen sie sich euretwegen beim HERRN, und ihr steht vor ihm als schuldig da*. 10 Gebt bereitwillig und seid dabei nicht missmutig! Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr unternehmt. 11 Es wird in eurem Land immer Arme geben. Darum befehle ich euch: Seid freigebig gegenüber euren armen und bedürftigen Landsleuten!

Freilassung von Sklaven in jedem siebten Jahr

12 Wenn ein Israelit oder eine Israelitin sich dir als Sklave verkauft, dann muss der Betreffende sechs Jahre für dich arbeiten, aber im siebten Jahr sollst du ihn wieder freigeben. 13 Doch lass ihn dann nicht mit leeren Händen gehen. 14 Gib ihm vielmehr großzügig von deinem Besitz, mit dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein*. 15 Erinnere dich immer daran, dass euer ganzes Volk einst als Sklaven in Ägypten gelebt hat und der HERR euch befreit hat. Darum gebe ich euch heute diese Weisung. 16 Wenn dein Sklave aber nicht freigelassen werden will, weil er dich und deine Familie liebt und weil es ihm bei dir gut geht, 17 dann nimm ein spitzes Werkzeug und stich es an einem Türpfosten durch sein Ohr. So bleibt er für immer dein Sklave. Dasselbe gilt für eine Sklavin. 18 Will dein Sklave jedoch nach sechs Jahren gehen, dann soll es dir nicht schwerfallen, ihn ziehen zu lassen. Denn er hat dir in dieser Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Außerdem wird der HERR, dein Gott, dich dann segnen bei allem, was du unternimmst.

Die erstgeborenen Tiere gehören dem Herrn

19 Alle männlichen erstgeborenen Tiere eurer Rinder, Schafe und Ziegen sollt ihr aussondern und dem HERRN, eurem Gott, weihen. Darum arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht die Erstgeborenen eurer Schafe und Ziegen. 20 Einmal im Jahr sollt ihr diese Tiere zu der Stätte bringen, die der HERR, euer Gott, erwählen wird, und sie dort in seiner Gegenwart mit euren Familien schlachten und essen. 21 Hat ein Tier jedoch einen Fehler, ist es lahm oder blind oder hat sonst eine Missbildung, dürft ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, als Opfer bringen. 22 Esst das Fleisch dieses Tieres bei euch zu Hause. Weil es sich nicht um Opferfleisch handelt, darf der Unreine genauso davon essen wie der Reine, so wie es auch beim Verzehr von Gazellen und Hirschen der Fall ist, die nicht geopfert werden dürfen. 23 Nur das Blut sollt ihr nicht verzehren. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.