3.Mose 7 | Neue Genfer Übersetzung

3.Mose 7 | Neue Genfer Übersetzung

Weitere Anweisungen für das Schuldopfer

1 Folgende Anweisungen gelten für das Schuldopfer: Das Fleisch des Opfertieres* ist besonders heilig. 2 Das Schuldopfer soll an derselben Stelle geschlachtet werden wie das Brandopfer. Dies geschieht vor dem HERRN. Der Priester sprengt das Blut des Tieres von allen Seiten an den Altar. 3 Alles Fett bringt er dem HERRN dar: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide umschließt, und das Fett an den Eingeweiden selbst, 4 die beiden Nieren mit ihren Fetthüllen, das Fett an den Lenden sowie den Fettlappen über der Leber, den man dort abtrennen soll, wo er an den Nieren ansetzt. 5 Der Priester verbrennt diese Fettstücke auf dem Altar als Gabe für den HERRN. Es ist ein Schuldopfer. 6 Alle männlichen Mitglieder einer Priesterfamilie dürfen vom Fleisch des Opfertieres essen. Sie sollen es im Hof vor dem Heiligtum verzehren, denn es ist besonders heilig.

Der Anteil der Priester an verschiedenen Opfern

7 Für das Fleisch des Sündopfers und des Schuldopfers gilt das Gleiche: Es steht dem Priester zu, der mit diesen Opfern Sühne erwirkt. 8 Bringt der Priester für einen Einzelnen ein Brandopfer dar, dann bekommt er das Fell des Opfertieres. 9 Auch alle verarbeiteten Speiseopfer, die im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder über dem Feuer auf einer Metallplatte zubereitet wurden, gehören dem Priester, der sie darbringt. 10 Die übrigen Speiseopfer jedoch, bei denen nur Mehl dargebracht wird, ob mit oder ohne Öl, werden unter allen Priestern* aufgeteilt.

Weitere Anweisungen für das Gemeinschaftsopfer

11 Folgende Anweisungen gelten für das Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN dargebracht wird: 12 Handelt es sich dabei um ein Dankopfer, dann soll man dem Opfertier drei verschiedene Arten von ungesäuerten Broten beilegen: mit Olivenöl zubereitete Ringbrote, mit Olivenöl bestrichene Fladenbrote sowie aus öldurchtränktem Weizenmehl hergestellte Ringbrote. 13 Zusätzlich können bei diesem Gemeinschaftsopfer, das zugleich ein Dankopfer ist, auch Brote aus Sauerteig dargebracht werden. 14 Von jeder Art Brot wird dem HERRN je ein Laib als heilige Gabe* dargebracht. Sie fallen dem diensthabenden Priester zu, der das Blut des Opfertieres versprengt. 15 Das Fleisch des Dankopfers muss noch am selben Tag gegessen werden, an dem das Tier geschlachtet wird. Nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben. 16 Handelt es sich bei dem Gemeinschaftsopfer um die Erfüllung eines Gelübdes oder um eine Gabe aus freien Stücken, soll man das Fleisch ebenso möglichst am selben Tag verzehren. Bleibt aber etwas übrig, darf man es auch am folgenden Tag noch essen. 17 Am dritten Tag jedoch müssen alle Fleischreste verbrannt werden. 18 Isst jemand am dritten Tag noch etwas von dem Fleisch, dann findet der HERR keinen Gefallen mehr an seinem Opfer, und es wird ihm nicht angerechnet. Das Fleisch wird unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich. 19 Kommt das Opferfleisch mit etwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden. Man muss es verbrennen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der rein ist, darf vom Fleisch des Opfertieres essen. 20 Wenn jemand unrein ist und Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, verzehrt, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben. 21 Dasselbe gilt, wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen Menschen, ein Tier oder sonst etwas Unreines*: Isst er Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.«

Verbot von Fett- und Blutgenuss

22 Weiter sagte der HERR zu Mose: 23 »Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder von Rindern noch von Schafen noch von Ziegen. 24 Das Fett eines verendeten oder von wilden Tieren gerissenen Tieres könnt ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren! 25 Wer das Fett einer Tierart isst, die man dem HERRN als Opfergabe darbringen kann, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben. 26 Ihr dürft kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch von anderen Tieren*. Das gilt für euch, wo immer ihr wohnt. 27 Jeder, der Blut verzehrt, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.‹«

Der Anteil der Priester am Gemeinschaftsopfer

28 Der HERR sagte zu Mose: 29 »Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wer dem HERRN ein Gemeinschaftsopfer darbringt, muss einen Teil des Opfertiers an ihn abgeben, 30 nämlich die Fettstücke und das Bruststück. Er soll diese Gaben eigenhändig zum Altar des HERRN bringen. Das Bruststück bietet er dem HERRN als Schwingopfer* dar, 31 und die Fettstücke verbrennt der Priester auf dem Altar. Anschließend wird das Bruststück der Priesterschaft* übergeben. Es ist ihr Anteil am Gemeinschaftsopfer. 32 Die rechte Hinterkeule soll man dem diensthabenden Priester als Abgabe überlassen, 33 denn sie steht dem zu, der das Blut und das Fett des Gemeinschaftsopfers darbringt. 34 Das Bruststück, das als Schwingopfer dargeboten wird, und die rechte Hinterkeule, die dem diensthabenden Priester überlassen wird, hat der HERR für Aaron und seine Nachkommen bestimmt. Wann immer die Israeliten ein Gemeinschaftsopfer darbringen, müssen sie diese beiden Stücke an die Priester abgeben. Das gilt für alle Zeit. 35 Seit Aaron und seine Nachkommen als Priester eingesetzt wurden, stehen ihnen diese beiden Fleischstücke zu. Es ist ihr Anteil an den Opfergaben, die dem HERRN dargebracht werden. 36 Der HERR hat den Israeliten befohlen, diesen Anteil den Priestern zu geben, sobald sie in ihren Dienst eingesetzt sind. Das ist eine bleibende Ordnung für alle Generationen.‹« 37 Dies sind die Anweisungen für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Einsetzungsopfer und Gemeinschaftsopfer. 38 Der HERR gab sie Mose in der Wüste auf dem Berg Sinai. Damals forderte er die Israeliten auf, ihm ihre Gaben darzubringen.