3.Mose 13 | Neue Genfer Übersetzung

3.Mose 13 | Neue Genfer Übersetzung

Feststellung von Aussatz

1 Der HERR sagte zu Mose und Aaron: 2 »Wenn bei einem Menschen auf der Haut eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck auftritt und der Verdacht auf Aussatz besteht*, dann soll der Erkrankte zu einem Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne. 3 Der Priester untersucht den Hautausschlag. Hat sich das Haar an den befallenen Stellen weiß verfärbt und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester dies festgestellt hat, muss er den Kranken für unrein erklären. 4 Wenn der Fleck weiß ist, aber nicht tiefer erscheint als die übrige Haut und die Behaarung sich nicht weiß verfärbt hat, dann soll der Priester den Kranken für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Wenn der Fleck auf der Haut unverändert ist und der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Erkrankten noch einmal für sieben Tage isolieren. 6 Danach begutachtet er ihn ein weiteres Mal. Hat die Verfärbung der befallenen Stelle nachgelassen und der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet, soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich um einen harmlosen Ausschlag. Der Betreffende muss nur noch seine Kleidung waschen, dann gilt er wieder als rein. 7 Sollte sich der Ausschlag doch wieder ausbreiten, nachdem der Erkrankte vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, muss er sich erneut dem Priester zeigen. 8 Stellt dieser fest, dass der Ausschlag tatsächlich weiter um sich gegriffen hat, muss er den Erkrankten für unrein erklären. Denn dann handelt es sich um Aussatz. 9 Jeder, bei dem der Verdacht auf Aussatz besteht, muss zum Priester gebracht werden, 10 damit dieser den Erkrankten untersucht. Ist auf der Haut eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren zu sehen und wuchert dort wildes Fleisch, 11 dann handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss den Betreffenden sofort für unrein erklären. Er braucht ihn nicht mehr zur Beobachtung zu isolieren, denn der Befund ist eindeutig. 12 Wenn sich der Aussatz rasch ausbreitet und – soweit der Priester erkennen kann – den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, 13 dann muss der Priester den Kranken genau untersuchen. Betrifft der Aussatz tatsächlich den ganzen Körper, soll er den Kranken für rein erklären. Der Betreffende gilt als rein, weil die ganze Haut weiß geworden ist. 14 Sobald jedoch irgendwo an seinem Körper wildes Fleisch wuchert, ist er unrein. 15 Der Priester muss ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Die Wucherung ist unrein, denn sie ist ein Zeichen für Aussatz. 16 Bildet sich die Wucherung wieder zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende erneut den Priester aufsuchen 17 und sich untersuchen lassen. Ist die Stelle tatsächlich wieder weiß geworden, erklärt der Priester die Person für rein. 18 Bildet sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür und heilt dann wieder ab, 19 aber es entsteht an derselben Stelle eine weiße Schwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck, muss der Betreffende sich dem Priester zeigen 20 und sich untersuchen lassen. Erscheint der Fleck tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, muss der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der an der Stelle ausgebrochen ist, wo vorher das Geschwür war. 21 Entdeckt der Priester bei seiner Untersuchung keine weiße Behaarung an der betroffenen Stelle und der Fleck erscheint nicht tiefer als die umgebende Haut und die Verfärbung ist zurückgegangen, dann soll der Priester den Erkrankten für sieben Tage isolieren. 22 Greift der Ausschlag in dieser Zeit weiter um sich, muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz. 23 Bleibt der Fleck dagegen unverändert und wird nicht größer, dann handelt es sich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll den Betreffenden für rein erklären. 24 Hat jemand eine Brandwunde, in der sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck bildet, 25 dann soll der Priester die Wunde untersuchen. Ist die Behaarung dort weiß geworden und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen, und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären.* 26 Stellt der Priester jedoch fest, dass die betroffene Stelle verblasst und nicht mehr vertieft ist und dass keine weiße Behaarung mehr zu sehen ist, dann soll er den Erkrankten für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Hat sich der Fleck weiter ausgebreitet, muss der Priester die Person für unrein erklären. Denn es handelt sich um Aussatz. 28 Bleibt der Fleck aber unverändert, wird nicht größer und sieht weiterhin nicht verfärbt aus, dann ist es nur eine Schwellung der Brandwunde. Der Priester soll die Person für rein erklären, weil es sich um eine vernarbte Brandwunde handelt. 29 Bekommt ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag unter dem Kopfhaar* oder ein Mann unter dem Bart, 30 soll der Priester sich die Stelle anschauen. Erscheint diese tiefer als die umgebende Haut und das Haar dort ist gelblich und dünn, dann erklärt der Priester den Erkrankten für unrein. Es handelt sich um eine Flechte*, also um Aussatz unter dem Kopfhaar oder unter dem Bart. 31 Es kann auch vorkommen*, dass die befallene Stelle zwar nicht tiefer erscheint als die umgebende Haut, aber das Haar dort gelblich geworden ist*. Der Priester soll den Kranken für sieben Tage isolieren 32 und ihn dann wieder untersuchen. Haben sich die Flechte und die gelblichen Haare nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut, 33 dann soll der Erkrankte das Haar rings um die befallene Stelle rasieren. Anschließend isoliert der Priester den Betreffenden für weitere sieben Tage 34 und sieht sich die Stelle danach wieder an. Hat sich die Flechte nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle auch nicht vertieft, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären. Dieser muss nur noch seine Kleidung waschen, damit er von jedem Anschein der Unreinheit gereinigt ist. 35 Sollte sich die Flechte doch wieder ausbreiten, nachdem der Betreffende für rein erklärt wurde, 36 muss der Priester ihn erneut untersuchen. Hat sich der Ausschlag tatsächlich ausgebreitet, dann braucht man nicht noch nach gelblicher Behaarung zu suchen. Der Fall ist klar: Der Kranke ist unrein. 37 Stellt der Priester keine Ausbreitung der Flechte fest und sieht er, dass die Haare an der betroffenen Stelle wieder ihre natürliche Farbe haben*, dann ist der Ausschlag abgeheilt. Der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 dann soll der Priester die Person untersuchen. Sind die Flecken nur leicht weißlich, dann handelt es sich um einen harmlosen Ausschlag, und die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann die Haare auf dem Hinterkopf verliert und eine Glatze bekommt, wird er dadurch nicht unrein*. 41 Fallen seine Haare an der Vorderseite aus und er bekommt eine Stirnglatze, bleibt er ebenso rein. 42 Bildet sich aber an den kahlen Stellen ein weiß-rötlicher Ausschlag, dann ist möglicherweise Aussatz ausgebrochen. 43 Der Priester soll den Erkrankten untersuchen. Wenn der weiß-rötliche Ausschlag angeschwollen ist und so ähnlich aussieht wie Aussatz am Körper, 44 dann muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn sein Kopf ist von Aussatz befallen.

Das Verhalten von Menschen mit Aussatz

45 Alle, die an Aussatz leiden, müssen zerrissene Kleider tragen. Sie dürfen ihr Haar nicht schneiden und kämmen, und Männer müssen ihren Bart verhüllen. Jeder Erkrankte muss andere, die in seine Nähe kommen, mit dem Ruf ›Unrein! Unrein!‹ warnen. 46 Solange er an Aussatz leidet, gilt er als unrein. Er muss abgesondert wohnen und sich außerhalb des Lagers aufhalten.

Gesetz über Schimmel an Stoff und Leder

47 Wie Menschen von Aussatz befallen werden können, so kann an Kleidern Schimmel entstehen.* Dies betrifft Kleidungsstücke aus Wolle oder Leinen, 48 Stoffe aus Wolle oder Leinen, gegerbte Felle sowie alles, das aus Leder gemacht ist. 49 Wenn sich an einem solchen Gegenstand ein grünlicher oder rötlicher Fleck bildet, dann besteht der Verdacht auf Schimmel, und man muss ihn dem Priester zeigen. 50 Dieser begutachtet die befallene Stelle und hält den Gegenstand für sieben Tage unter Verschluss. 51 Stellt er am siebten Tag fest, dass der Fleck* sich weiter ausgebreitet hat, dann handelt es sich um fressenden Schimmel, und der Gegenstand ist unrein. 52 Weil der Schimmel um sich frisst, muss der Priester den Gegenstand verbrennen – ganz gleich, ob er aus Wolle, Leinen oder Leder ist. 53 Sieht der Priester jedoch, dass der Fleck sich nicht weiter vergrößert hat, 54 dann lässt er den befallenen Gegenstand waschen und hält ihn noch einmal für sieben Tage unter Verschluss. 55 Stellt der Priester danach fest, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, dann ist der Gegenstand unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Befall an der Außen- oder Innenseite begonnen hat. 56 Stellt der Priester fest, dass der Fleck durch das Waschen verblasst ist, soll er das befallene Stück aus dem Stoff oder Leder heraustrennen. 57 Tritt der Befall danach wieder auf, muss der ganze Gegenstand verbrannt werden, denn der Schimmel hat sich bereits überall ausgebreitet. 58 Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, dann soll der Gegenstand ein zweites Mal gewaschen werden. Anschließend gilt er als rein.« 59 Dies sind die Anweisungen zum Schimmel an Kleidungsstücken und Stoffen aus Wolle oder Leinen sowie an allem, das aus Leder hergestellt ist. Nach diesen Regeln kann der Priester entscheiden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.