3.Mose 11 | Neue Genfer Übersetzung

3.Mose 11 | Neue Genfer Übersetzung

Welche Tiere verzehrt werden dürfen und welche nicht

1 Der HERR sagte zu Mose und Aaron: 2 »Richtet den Israeliten aus: ›Das Fleisch folgender Tiere dürft ihr essen: Von den großen Landtieren 3 sind euch alle erlaubt, die deutlich gespaltene Klauen haben und ihre Nahrung wiederkäuen. 4 Allerdings gibt es einige Tiere, die gespaltene Klauen haben, und einige Wiederkäuer, die ihr nicht verzehren dürft: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen; es ist unrein für euch; 5 der Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen; er ist unrein für euch; 6 der Hase, denn auch er ist ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen; er ist ebenso unrein für euch; 7 das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, aber es ist kein Wiederkäuer; es ist unrein für euch. 8 Verzehrt das Fleisch dieser Tiere nicht und berührt sie auch nicht, wenn sie verendet sind. Sie sind unrein für euch. 9 Von den Wassertieren, die im Meer, in den Flüssen und den Seen leben, dürft ihr alle essen, die Flossen und Schuppen haben. 10 Aber alle Wassertiere ohne Flossen und Schuppen, egal ob sie einzeln oder in Schwärmen auftreten, sollen für euch als ungenießbar gelten*. 11 Ihr müsst sie verabscheuen und meiden – esst ihr Fleisch nicht und rührt ihre Kadaver nicht an. 12 Haltet euch fern von allen Wassertieren ohne Flossen und Schuppen. 13 Folgende Vögel dürft ihr nicht essen. Betrachtet sie als ungenießbar und meidet sie: Adler, Bartgeier, Mönchsgeier, 14 Rotmilan und alle Arten von Falken, 15 alle Rabenarten, 16 Strauß, Nachteule, Möwe und alle Arten von Habichten, 17 Steinkauz, Fischeule und Uhu, 18 Schleiereule, Ohreule und Aasgeier, 19 Storch, alle Arten von Reihern, Wiedehopf und Fledermaus.* 20 Außerdem sollen alle krabbelnden und fliegenden Insekten* für euch als ungenießbar gelten 21 mit Ausnahme derer, die Sprungbeine haben und sich hüpfend am Boden fortbewegen können. 22 Zu den essbaren Insekten gehören alle Arten von Wanderheuschrecken, Feldheuschrecken, Laubheuschrecken und Springheuschrecken*. 23 Alle anderen krabbelnden und fliegenden Insekten aber sollt ihr meiden.

Der Kontakt mit unreinen Tierkadavern macht unrein

24 Folgende Tiere dürft ihr nicht berühren, wenn sie verendet sind; wer ihren Kadaver berührt, ist unrein bis zum Abend. 25 Hebt jemand das tote Tier auf und trägt es, wird er ebenfalls unrein bis zum Abend und muss seine Kleidung waschen. 26 Das gilt für alle großen Landtiere, deren Klauen nicht gespalten sind, und für alle, die keine Wiederkäuer sind. Sie sollen für euch als unrein gelten, und jeder, der sie berührt, wird unrein. 27 Auch alle vierbeinigen Tiere mit Pfoten sind unrein für euch, und jeder, der ihren Kadaver berührt, wird bis zum Abend unrein. 28 Hebt jemand das tote Tier auf und trägt es, wird er ebenfalls unrein bis zum Abend und muss seine Kleidung waschen. All diese Tiere gelten für euch als unrein. 29 Folgende kleine Tiere, die am Boden leben*, sind für euch unrein: der Maulwurf, die Maus, alle Arten von Dornschwanzechsen, 30 der Gecko, alle Eidechsenarten* und das Chamäleon. 31 Dies sind die unreinen Kleintiere. Wer ihren Kadaver berührt, wird unrein bis zum Abend. 32 Jeder Gegenstand, auf den ihr Kadaver fällt, wird ebenfalls unrein. Gebrauchsgegenstände aus Holz, Stoff, Fell oder Sackleinen sowie Arbeitsgeräte müssen im Wasser gereinigt werden und bleiben unrein bis zum Abend. Danach sind sie wieder rein. 33 Fällt eines dieser unreinen Tiere in ein Tongefäß, wird das Gefäß samt seinem ganzen Inhalt unrein. Ihr müsst es zerschlagen. 34 Jede Speise, die mit Wasser aus einem solchen unreinen Gefäß zubereitet wurde, ist unrein, ebenso jedes Getränk aus einem solchen Gefäß. 35 Alles, worauf der Kadaver eines dieser unreinen kleinen Tiere fällt, wird unrein. Handelt es sich um einen Backofen oder einen Herd, muss dieser niedergerissen werden. Denn er ist unrein und darf von euch nicht mehr benutzt werden. 36 Allerdings gibt es Ausnahmen: Quellen und Zisternen bleiben rein, auch wenn ein totes Tier darin liegt. Nur wer den Kadaver berührt, wird unrein. 37 Fällt der Kadaver eines dieser Tiere auf Saatgut, das gerade ausgesät werden soll, bleibt das Saatgut rein. 38 Wurde die Saat jedoch zum Vorkeimen mit Wasser befeuchtet und es fällt dann ein totes Tier darauf, wird sie unrein. 39 Wenn ein Tier, das ihr eigentlich essen dürft, verendet, gilt für seinen Kadaver dasselbe wie für den unreiner Tiere: jeder, der ihn berührt, wird unrein bis zum Abend. 40 Wer von dem Fleisch dieses Tieres etwas isst oder den Kadaver wegträgt, ist ebenfalls bis zum Abend unrein und muss seine Kleidung waschen.

Kleine Bodentiere dürfen nicht gegessen werden

41 Von den vielen kleinen Tieren, die am Boden leben, sollt ihr euch voll Abscheu fernhalten. Ihr dürft sie nicht essen, 42 ob sie nun auf dem Bauch kriechen oder auf vier oder mehr Füßen umherkrabbeln. Meidet sie und verzehrt sie nicht, 43 sonst werdet ihr selbst zu Personen, die man aufgrund ihrer Unreinheit meiden muss. Macht euch durch den Verzehr dieser Tiere nicht unrein. 44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Weiht euch mir und seid heilig, denn ich bin heilig. Verunreinigt euch nicht durch die vielen kleinen Tiere, die am Boden kriechen. 45 Denn ich bin der HERR, ich habe euch aus Ägypten geführt, um euer Gott zu sein. Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig. 46 Dies sind die Anweisungen, die euren Umgang mit den verschiedenen Tierarten regeln: mit den großen Landtieren, den Vögeln, den Wassertieren und den kleinen Tieren am Boden. 47 So könnt ihr unterscheiden zwischen rein und unrein, zwischen Tieren, die gegessen werden dürfen, und solchen, die ihr nicht essen dürft.‹«