12“打人致死的,必须被处死。13倘若不是故意杀人,而是上帝许可那人死在他手里,他就可以逃往我指定的地方。14倘若是蓄意杀人,就算他逃到我的祭坛那里,也要把他拉出来处死。15殴打父母的,必须被处死。16绑架他人贩卖或自用的,必须被处死。17咒骂父母的,必须被处死。18倘若斗殴时一方用拳头或石块致另一方受伤、躺卧在床,但不至于死,19日后能起床扶着拐杖走路,伤人者便不算有罪,但要赔偿受伤者停工期间的损失,并要负责医好他。20“倘若有人用棍子打他的仆婢,导致他们当场死亡,他必须受惩罚。21倘若伤者过了一两天才死去,主人就可免刑,因为死者是他的财产。22倘若有人彼此斗殴,伤了孕妇,导致早产,但未造成其他伤害,伤人者要按她丈夫所要求的金额,经审判官判定以后,如数赔偿。23倘若孕妇身体其他部位也受了伤,伤人者就要以命偿命,24以眼还眼,以牙还牙,以手还手,以脚还脚,25以烧伤还烧伤,以创伤还创伤,以殴打还殴打。26“主人若打坏仆婢的一只眼睛,就要因仆婢眼睛受伤而使仆婢得自由。27同样,倘若他打掉了仆婢的一颗牙齿,也要因此而释放他。28“倘若有牛抵死了人,要用石头打死那头牛,并且不可吃它的肉,牛的主人可算无罪。29但倘若牛常常用角伤人,并且已经有人向牛的主人投诉,他却不拴好牛,以致牛抵死了人,就要用石块打死牛,并处死主人。30若判他以罚款抵命,不论金额多少,他都得照付。31牛若抵死了别人的儿女,也要照以上的条例办理。32牛若抵死了别人的仆婢,牛的主人要赔三百三十克银子*给那仆婢的主人,并要用石头打死牛。33倘若有人打开井盖或挖了井后不把井口盖好,以致有牛或驴掉进井里,34井的主人就要赔偿牲畜的主人,死牲畜则归井的主人。35倘若某人的牛抵死了别人的牛,两家的主人就要卖掉活牛,平分所得,同时也要平分那头死掉的牛。36倘若素知牛好抵,主人却没有拴好它,他就要以牛还牛,死牛则归他。
Hoffnung für alle
Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen
1»Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter:2Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss.3Ist er unverheiratet gekommen, soll er auch als Lediger wieder gehen. Ist er als Verheirateter gekommen, soll er zusammen mit seiner Frau wieder gehen.4Hat ihm jedoch sein Herr während dieser Zeit eine Frau gegeben, mit der er nun Kinder hat, dann bleiben die Frau und die Kinder Eigentum des Herrn. Nur der Sklave selbst wird im siebten Jahr wieder frei.5Doch wenn er an seinem HERRN hängt, wenn er seine Frau und die Kinder liebt und darum nicht frei sein will,6soll sein Herr mit ihm zum Heiligtum kommen und die Entscheidung dort bestätigen lassen. Danach soll er den Sklaven an den Türpfosten stellen und mit einem spitzen Werkzeug ein Loch in sein Ohrläppchen bohren. Nun muss der Sklave auf Lebenszeit bei seinem Herrn bleiben.7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave.8Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten.9Hat er sie für seinen Sohn als Frau bestimmt, muss er sie rechtlich einer Tochter gleichstellen.10Wenn er sie jedoch selber heiratet und nach ihr noch eine zweite Frau nimmt, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und wie bisher den ehelichen Verkehr mit ihr pflegen.11Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«
Strafen für schwere Verbrechen
12»Wer einen Menschen schlägt und dabei so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden.13Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern durch einen Unfall, den ich, euer Gott, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde.14Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, der muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten.15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden.16Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet.17Auch wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss sterben.«
Körperverletzungen
18»Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden.19Er kann nur dann straffrei bleiben, wenn der Verletzte wieder aufstehen und am Stock umhergehen kann. Er muss ihn aber auf jeden Fall gesundpflegen lassen und für die Zeit entschädigen, in der er nicht arbeiten konnte.20Schlägt ein Herr seinen Sklaven mit einem Stock so sehr, dass er auf der Stelle stirbt, muss der Besitzer die gerechte Strafe bekommen. Ist der Sklave aber nach ein bis zwei Tagen wieder auf den Beinen, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Sklave ist schließlich sein Eigentum.* Dasselbe gilt für Sklavinnen.22Wenn Männer im Streit handgreiflich werden und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass sie eine Frühgeburt* hat, aber keine weiteren Verletzungen erleidet, soll dem Schuldigen eine Geldstrafe auferlegt werden. Die Höhe der Strafe wird vom Ehemann festgelegt und muss durch ein Gericht bestätigt werden.23Wenn die Frau oder das Kind aber einen Schaden davontragen,* dann wird die Strafe nach dem Grundsatz festgelegt: Leben um Leben,24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Wenn ein Herr seinen Sklaven so schlägt, dass er dabei ein Auge verliert, soll er ihn zur Entschädigung freilassen.27Schlägt er ihm einen Zahn aus, soll er ihn dafür ebenfalls freilassen. Dasselbe gilt für Sklavinnen.«
Schadensersatz
28»Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus.29Falls aber das Rind schon vorher auf Menschen losgegangen ist und der Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, muss das Tier gesteinigt werden, und auch der Besitzer soll sterben.30Ihr könnt ihm aber die Möglichkeit geben, sich durch ein Sühnegeld freizukaufen. Dieses Geld muss er in voller Höhe zahlen.31Das gilt auch dann, wenn das Tier einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt hat.32Tötet das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, muss der Besitzer ihrem Herrn 30 Silberstücke bezahlen, und das Tier soll gesteinigt werden.33Wenn jemand die Abdeckung von einer Zisterne wegnimmt oder eine Zisterne neu aushebt und die Öffnung nicht zudeckt, und ein Rind oder Esel fällt hinein,34dann muss der Besitzer der Zisterne Schadensersatz leisten. Er soll dem Besitzer des Tieres den Wert erstatten, das tote Tier aber gehört ihm.35Wenn ein Rind das eines anderen niederstößt und tötet, sollen beide Besitzer das lebende Rind verkaufen und sich den Erlös teilen; ebenso sollen sie das tote Tier unter sich aufteilen.36Wenn aber das Rind schon vorher auf andere Tiere losgegangen ist und sein Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, dann muss er das tote Rind durch eines seiner Tiere ersetzen; das getötete Tier aber gehört ihm.«
Gesetze zum Schutz des Eigentums
37»Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.
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