Psalm 49,12

Lutherbibel 2017

12 Gräber sind ihre Häuser immerdar, ihre Wohnungen für und für, wenn sie auch ihre Namen ausrufen über Länder.

Elberfelder Bibel

12 [1] Ihr Gedanke ⟨ist⟩, ⟨dass⟩ ihre Häuser in Ewigkeit ⟨stehen⟩, ihre Wohnung von Generation zu Generation[2]; sie hatten Ländereien nach ihren Namen benannt.

Hoffnung für alle

12 Sie bilden sich ein, dass ihre Häuser für die Ewigkeit gebaut sind und alle Generationen überdauern. Aber es hilft ihnen nichts, selbst wenn sie ganze Länder besessen haben.[1]

Schlachter 2000

12 Ihr Trachten ist, dass ihre Häuser ewig bestehen sollen, ihre Wohnungen auf alle Geschlechter hin; sie nennen Ländereien nach ihrem Namen. (1Mo 4,17; 2Sam 18,18)

Zürcher Bibel

12 Gräber sind ihre Behausung auf ewig,[1] ihre Wohnstatt von Generation zu Generation, wenn sie auch Länder nach ihren Namen benannten.

Gute Nachricht Bibel 2018

12 Für immer wird das enge Grab ihre Wohnung,[1] auch wenn sie ganze Länder ihr Eigen nannten.

Neue Genfer Übersetzung

12 Sie bilden sich ein, ihre Häuser seien für die Ewigkeit gebaut und ihre Wohnsitze blieben auch in allen künftigen Generationen erhalten.[1] Große Ländereien haben sie erworben und nach sich selbst benannt.

Einheitsübersetzung 2016

12 Sie meinen, ihre Häuser bestehen auf ewig, / ihre Wohnungen von Geschlecht zu Geschlecht, nannten sie auch Länder nach ihrem Namen.[1] (Pred 12,5)

Neues Leben. Die Bibel

12 Das Grab ist ihre ewige Heimat, darin liegen sie für immer, auch wenn auf Erden viel Land nach ihnen benannt wurde. (5Mo 3,14; Ps 10,6)

Neue evangelistische Übersetzung

12 Sie denken, ihre Häuser blieben ewig, / ihre Wohnungen hätten für immer Bestand; selbst Ländereien hatten sie nach sich benannt.

Menge Bibel

12 Gräber sind ihre Behausung für immer, ihre Wohnungen von Geschlecht zu Geschlecht, ob sie auch Länder mit ihren Namen benannten.

Das Buch

12 Sie bilden sich ein, ihre Häuser stünden für immer, ihre Wohnstätten blieben bestehen durch alle Generationen hindurch. Ländereien haben sie nach sich selbst benannt.