11Ferner wird von mir befohlen: Wenn irgendjemand diesen Erlass übertritt, so soll ein Balken aus seinem Haus herausgerissen und er daran aufrecht angeschlagen werden, und sein Haus soll um seiner Tat willen zum Schutthaufen gemacht werden.
11Und von mir wird Befehl gegeben: Jedem Menschen, der diesen Erlass übertritt[1], aus dessen Haus soll ein Balken herausgerissen werden, und er soll als Gepfählter daran geschlagen werden; und sein Haus soll deswegen zu einem Misthaufen gemacht werden. (2Kön 10,27; Dan 2,5)
11Weiter ordne ich an: Jeder, der gegen diesen Erlass verstößt, wird bestraft: Man soll einen Balken aus seinem Haus reißen und ihn an das senkrecht aufgerichtete Holz nageln. Sein Haus soll zu einem Schutthaufen gemacht werden.
11Es ist auch von mir Befehl gegeben worden, dass, wenn irgendein Mensch dieses Gebot übertritt, man von seinem Haus einen Balken nehmen, ihn daran hängen und töten soll; und sein Haus soll deswegen zu einem Misthaufen gemacht werden. (2Kön 9,37; 2Kön 10,27; Dan 2,5; Dan 3,29)
11Und von mir ergeht Befehl: Wenn irgendjemand diesen Erlass missachtet, so soll aus dessen Haus ein Balken herausgerissen werden, und er soll gepfählt, er soll an ihn geschlagen werden, und sein Haus soll wegen dieser Angelegenheit zu einem Dreckshaufen gemacht werden. (2Kön 10,27; Dan 2,5)
11Abschließend ordne ich an: Wenn jemand obigen Befehl übertritt, soll der tragende Balken aus seinem Haus gerissen und er selbst an den aufgerichteten Balken genagelt werden. Sein Haus wird in Schutt und Asche gelegt.
11Schließlich befehle ich: Jedem, der diesen Erlass missachtet, reiße man einen Balken aus seinem Haus und pfähle ihn darauf und sein Haus soll dafür zu einem Trümmerhaufen gemacht werden.
11Hiermit verfüge ich: Jeder, der diesen Befehl missachtet, der soll an einen Balken, der aus seinem Haus herausgerissen wurde, geschlagen und aufgehängt werden; sein Haus aber soll in einen Schutthaufen[1] verwandelt werden. (Esr 7,26; Dan 2,5; Dan 3,29)
11Schließlich befehle ich: Jedem, der diesen Erlass missachtet, soll der tragende Balken aus dem Haus gerissen und er selbst darauf gepfählt werden. Sein Haus wird zu einem Schutthaufen gemacht.
11Weiter ist von mir verordnet worden, daß jedem, der an dieser Verfügung etwas ändern sollte, ein Pfosten[1] aus seinem Hause herausgerissen und er selbst gepfählt daran aufgehängt und sein Haus wegen solchen Vergehens zu einem Schutthaufen gemacht werden soll.