17Du sollst nicht die Scham einer Frau samt der Scham ihrer Tochter entblößen, noch die Scham der Tochter ihres Sohnes oder der Tochter ihrer Tochter; denn sie sind ihre Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat.
17Die Blöße einer Frau und ihrer Tochter sollst du nicht aufdecken; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen, um ihre Blöße aufzudecken; sie sind deine Blutsverwandten[1]: Es ist eine Schandtat. (5Mo 27,23)
17Wenn du mit einer Frau schläfst, darfst du nicht auch noch mit ihrer Tochter oder ihrer Enkelin schlafen. Dies wäre eine Schande, weil sie ihre Verwandten sind.
17Du sollst nicht zugleich die Scham einer Frau und ihrer Tochter entblößen, noch die Tochter ihres Sohnes oder die Tochter ihrer Tochter nehmen, um ihre Scham zu entblößen, denn sie sind Blutsverwandte; es wäre eine Schandtat. (3Mo 20,14; 5Mo 27,23)
17Du sollst nicht die Scham einer Frau und die ihrer Tochter entblössen. Die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen und ihre Scham entblössen. Sie sind Blutsverwandte, es ist eine Schandtat. (5Mo 27,23)
17Wenn du mit einer Frau verkehrst, darfst du nicht gleichzeitig mit ihrer Tochter oder Enkeltochter schlafen. Sie sind mit ihr blutsverwandt, deshalb ist das so viel wie Blutschande.
17Die Scham einer Frau und gleichzeitig die ihrer Tochter darfst du nicht entblößen; weder die Tochter ihres Sohnes noch die Tochter ihrer Tochter darfst du nehmen, um ihre Scham zu entblößen. Sie sind leiblich verwandt, es wäre Blutschande. (5Mo 27,23)
17Du sollst nicht mit einer Frau und ihrer Tochter oder Enkeltochter schlafen. Die beiden sind Blutsverwandte und es wäre eine unverzeihliche Schandtat. (3Mo 20,14)
17Du darfst nicht mit einer Frau und ihrer Tochter schlafen. Auch mit der Tochter ihres Sohnes oder der Tochter ihrer Tochter darfst du nicht schlafen, weil sie blutsverwandt sind. Es wäre eine Schandtat.
17Mit einer Frau und zugleich ihrer Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, um ihnen beizuwohnen; sie sind nächste Blutsverwandte: es wäre eine Schandtat[1].