5Aber die Leviten, die am Tempel Dienst tun, sollen auch einen Raum fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend breit als ihr Eigentum bekommen, damit sie da wohnen.
5Und ⟨ein Stück von⟩ 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge und 10 000 ⟨Ellen⟩ Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz ⟨für⟩ Städte zum Wohnen[1]. (4Mo 35,2)
5Die andere Hälfte des Gebiets, das ihr für mich zurückbehalten sollt, ist für die Leviten bestimmt, die am Tempel ihren Dienst versehen. Sie dürfen dieses Stück von 12,5 Kilometern Länge und 5 Kilometern Breite in Besitz nehmen und darauf ihre Städte errichten[1].
5Und den Leviten, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 [Ruten] Länge und 10 000 [Ruten] Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum. (Hes 48,13)
5Und fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite wird den Leviten gehören, die den Dienst am Haus verrichten, ihnen wird es als Eigentum gehören, für zwanzig Kammern. (Hes 44,11; Hes 48,13)
5Das verbleibende Stück Land von 25000 auf 10000 Ellen soll den Leviten, die im Tempel die untergeordneten Dienste verrichten, als erblicher Grundbesitz zugesprochen werden. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen.[1] (Hes 44,10)
5Und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite sollen den Leviten gehören, die den Tempeldienst verrichten. Es ist ihr Eigentum, Städte zum Bewohnen.
5Und ein Streifen Land von 25.000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite[1] soll den Leviten gegeben werden, die im Tempel Dienst tun. Er soll ihr Eigentum sein, damit sie dort in Städten wohnen können[2]. (Hes 48,12)
5Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen.
5Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. – (Hes 44,10)