26Aber jeder, der nicht sorgfältig das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs hält, über den soll Gericht gehalten werden, sei es zum Tod oder zur Züchtigung oder zur Geldbuße oder zum Gefängnis.
26Und jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht befolgt, an dem soll mit Eifer Gericht geübt werden[1], es sei zum Tode oder zur Verbannung[2] oder zur Geldstrafe oder zum Gefängnis. (5Mo 27,26; Esr 10,4)
26Jeder, der dem Gesetz deines Gottes und meinem Befehl nicht gehorcht, muss nach der Schwere seines Vergehens verurteilt werden: zum Tod, zum Verlust des Bürgerrechts, zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe!«
26Und jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht tun wird, über den soll gewissenhaft Gericht gehalten werden, es sei zum Tode oder zur Verbannung, zur Geldbuße oder zum Gefängnis!« (3Mo 20,1; 5Mo 13,1; 5Mo 27,26; Ps 52,7)
26Und über jeden, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht befolgt, soll gewissenhaft Gericht gehalten werden, sei es zum Tod, sei es zur Verstossung, sei es zu Geldbusse oder zu Gefängnis. - (5Mo 27,26; Esr 10,8)
26Wer aber dem Gesetz deines Gottes nicht gehorcht, den sollt ihr vor Gericht stellen und je nach Vergehen zum Tod, zur Ausstoßung aus der Gemeinschaft, zu einer Geldstrafe oder zu Gefängnis verurteilen.«
26Doch über jeden, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht befolgt, halte man streng Gericht und verurteile ihn je nachdem zum Tod, zur Verstoßung, zu einer Geldstrafe oder zu Gefängnis!
26Wer dem Gesetz deines Gottes und dem Gesetz des Königs nicht gehorcht, wird unverzüglich mit Tod, Verbannung, Geldstrafe oder Gefängnis bestraft.« (Esr 6,11)
26Und jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht gewissenhaft befolgt, soll vor Gericht gestellt und je nach Schwere seines Vergehens verurteilt werden: zum Tod, zum Ausschluss aus der Gemeinschaft, zu einer Geldstrafe oder zum Gefängnis."
26Jeder aber, der dem Gesetz deines Gottes und dem Gesetz des Königs nicht nachkommt, gegen den soll gerichtlich mit Strenge vorgegangen werden, es sei mit Todesstrafe oder Verbannung, mit Geldbuße oder Gefängnis!«