5Wenn jemand sich kurz vorher eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
5Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist[1], soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und es soll ihm keinerlei Verpflichtung[2] auferlegt werden. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau, die er genommen hat, erfreuen. (5Mo 20,7)
5Wenn ein Mann frisch verheiratet ist, darf er nicht zum Kriegsdienst oder zu anderen Aufgaben herangezogen werden. Er soll ein Jahr lang davon befreit sein, damit er ein Zuhause schaffen und seine Frau glücklich machen kann.
5Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat. (5Mo 20,7; Spr 5,18; Lk 14,20; Eph 5,25)
5Wenn sich jemand eine neue Frau genommen hat, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau glücklich machen, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
5Wenn ein Mann heiratet, wird er ein Jahr lang vom Kriegsdienst und von allen Arbeitsleistungen für öffentliche Belange befreit. Er soll sich ungestört seiner Frau widmen können. (5Mo 20,7)
5Wenn ein Mann neuvermählt ist, muss er nicht mit dem Heer ausrücken. Man soll auch keine andere Leistung von ihm verlangen. Ein Jahr lang darf er frei von Verpflichtungen zu Hause bleiben und die Frau, die er geheiratet hat, erfreuen. (5Mo 20,7)
5Ein frisch verheirateter Mann soll weder zum Kriegsdienst eingezogen noch mit anderen besonderen Aufgaben betraut werden. Er soll ein Jahr frei von öffentlichen Verpflichtungen zu Hause verbringen dürfen, damit er mit der Frau, die er geheiratet hat, glücklich sein kann. (5Mo 20,7)
5Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein und soll seine Frau, die er geheiratet hat, glücklich machen.
5Wenn jemand neuvermählt[1] ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –