5.Mose 24,14

Lutherbibel 2017

14 Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, (3Mo 19,13; Jak 5,4)

Elberfelder Bibel

14 Du sollst den bedürftigen und armen Lohnarbeiter[1] nicht unterdrücken, ⟨sei er einer⟩ von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren ⟨wohnen⟩.

Hoffnung für alle

14 Beutet die armen und bedürftigen Tagelöhner nicht aus, ganz gleich ob es Israeliten sind oder Ausländer, die bei euch leben!

Schlachter 2000

14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Land und in deinen Toren sind. (3Mo 25,40; Hi 24,9; Hi 31,13; Am 4,1; Lk 10,7)

Zürcher Bibel

14 Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht bedrücken, weder einen deiner Brüder noch einen Fremden in deinem Land, an deinem Ort. (3Mo 15,9; 3Mo 19,13)

Gute Nachricht Bibel 2018

14 Wenn ein armer, völlig mittelloser Mann um Tageslohn für dich arbeitet, darfst du ihn nicht ausbeuten, gleichgültig, ob er einer von deinen Brüdern ist oder ein Fremder, der bei euch lebt. (3Mo 19,13)

Neue Genfer Übersetzung

Die Bibelstelle existiert in dieser Übersetzung nicht.

Einheitsübersetzung 2016

14 Du sollst einen notleidenden und armen Tagelöhner unter deinen Brüdern oder unter den Fremden, die in deinem Land innerhalb deiner Stadtbereiche wohnen, nicht ausbeuten.[1] (3Mo 19,13; 5Mo 15,9; Mal 3,5; Mt 20,8; Jak 5,4; Tob 4,14)

Neues Leben. Die Bibel

14 Arme und bedürftige Arbeiter sollt ihr nicht übervorteilen, ganz gleich ob es sich um Israeliten handelt oder um Ausländer, die in euren Städten wohnen. (3Mo 19,13; 1Tim 5,18)

Neue evangelistische Übersetzung

14 Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, ganz gleich ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt.

Menge Bibel

14 Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden[1] gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!

Das Buch

Die Bibelstelle existiert in dieser Übersetzung nicht.