25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Bluträchers und soll ihn zurückbringen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war. Und er soll dort bleiben, bis der Hohepriester stirbt, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3Mo 21,10)
25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen ist; und er soll in ihr bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (2Mo 29,7)
25Wird der Angeklagte freigesprochen, dann sollt ihr ihn vor der Rache schützen und in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben, bis der Hohepriester stirbt, der gerade im Amt ist.
25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (2Mo 29,7; Jos 20,6; Dan 9,26)
25Die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten, und die Gemeinde soll ihn zurückbringen in seine Asylstadt, in die er geflohen war. Und in ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
24-25dann soll die Gemeinde, aus der er stammt, in öffentlicher Gerichtsverhandlung seine Unschuld feststellen und sein Leben vor der Blutrache schützen. Danach wird er in die Asylstadt zurückgebracht, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben bis zum Tod des amtierenden Obersten Priesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt worden ist. (2Mo 29,7; 2Mo 29,29)
25Die Gemeinde soll den, der getötet hat, vor der Gewalt des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt, in die er geflohen war, zurückbringen. Er darf darin wohnen, bis der Hohepriester stirbt, den man mit heiligem Öl gesalbt hat.
25Sie soll den Menschen, der einen anderen getötet hat, vor dem Bluträcher beschützen und ihn in die Freistadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort soll er bis zum Tod des Hohen Priesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt wurde, bleiben.
25Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte.
25und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.