13Wenn aber jemand irgendeinen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen will, so macht er die Wohnung des HERRN unrein und solch ein Mensch soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt ist, ist er unrein; seine Unreinheit bleibt an ihm. (3Mo 15,31)
13Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche[1] eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN unrein gemacht; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung[2] nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)
13Da er eine Leiche berührt hat und sich nicht reinigen lässt, beschmutzt er die Wohnung des HERRN. Er hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk Israel ausgeschlossen werden.
13Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgendeines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen will, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt: Ein solcher soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt worden ist, und er bleibt unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm. (Joh 3,36; Hebr 2,3)
13Jeder, der einen Toten berührt, den Leichnam eines Verstorbenen, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und er soll aus Israel getilgt werden. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein, seine Unreinheit bleibt an ihm. (3Mo 15,31; 3Mo 22,4)
13Ein solcher Mensch entweiht die Wohnung des HERRN; er hat sein Leben verwirkt und muss aus Israel ausgestoßen werden. Seine Unreinheit ist nicht wieder zu beseitigen, weil kein Reinigungswasser über ihn gesprengt worden ist.
13Jeder, der einen toten Menschen, einen Verstorbenen, anrührt und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN verunreinigt. Ein solcher Mensch muss aus Israel ausgemerzt werden, weil er sich nicht hat mit dem Reinigungswasser besprengen lassen. Er ist unrein; seine Unreinheit haftet ihm immer noch an.
13Wer einen Toten berührt und sich nicht auf die vorgeschriebene Weise reinigt, verunreinigt das Heiligtum des HERRN und muss aus Israel ausgestoßen und getötet werden. Da er nicht mit dem Reinigungswasser besprengt wurde, bleibt er unrein. (3Mo 7,20; 3Mo 15,31; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3)
13Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes unrein gemacht. Er soll aus Israel beseitigt werden. Weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist und bleibt er unrein.
13Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.«