18Wenn ein Mann bei einer Frau schläft zur Zeit ihrer Tage und ihre Scham aufdeckt, hat er die Quelle ihres Blutes entblößt und sie hat die Quelle ihres Blutes entblößt; sie sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden. (3Mo 15,24)
18Und wenn ein Mann bei einer kranken[1] Frau liegt und ihre Blöße aufdeckt, so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt. Sie sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes. (2Mo 30,33)
18Wenn ein Mann mit einer Frau während der Zeit ihrer monatlichen Blutung schläft, so machen beide sich damit unrein. Sie haben ihr Leben verwirkt und müssen aus dem Volk ausgeschlossen werden.
18Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihres Unwohlseins und ihre Scham entblößt und ihre Quelle aufdeckt, während sie die Quelle ihres Blutes entblößt, so sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes! (3Mo 18,19; Hes 18,6)
18Und wenn ein Mann mit einer Frau während der Zeit ihrer Regel schläft und ihre Scham entblösst, so hat er ihre Blutquelle entblösst, und sie hat die Quelle ihres Blutes entblösst. Und beide sollen getilgt werden aus ihrem Volk. (3Mo 15,24)
18Ein Mann, der mit einer Frau während ihrer Regel schläft und ihre Scham entblößt, hat ihre Blutquelle aufgedeckt und sie hat ihre Blutquelle entblößt; daher sollen beide aus ihrem Volk ausgemerzt werden. (3Mo 15,19)
18Schlafen ein Mann und eine Frau miteinander, während die Frau ihre Tage hat, sollen beide aus ihrem Volk ausgestoßen und getötet werden. (3Mo 15,24; 3Mo 18,19)
18Wenn ein Mann mit einer menstruierenden Frau schläft und so ihre Scham entblößt, hat er ihre Quelle entblößt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt. Beide müssen aus ihrem Volk entfernt werden.
18Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes[1] enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –