4und sie nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, dass sie dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (1Mo 9,6)
4und es nicht an den Eingang des Zeltes der Begegnung gebracht hat, um ⟨es⟩ dem HERRN als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung des HERRN, diesem Mann soll ⟨es⟩ als Blut[1] zugerechnet werden: Blut hat er vergossen; und dieser Mann soll aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 3,2; 5Mo 12,5; 5Mo 21,8)
3-4Jeder Israelit, der mir, dem HERRN, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege als Gabe darbringen möchte, soll das Tier am Eingang des heiligen Zeltes schlachten. Wer es stattdessen irgendwo innerhalb oder außerhalb des Lagers tut, der ist nicht besser als ein Mörder und lädt große Schuld auf sich. Er hat unerlaubt Blut vergossen und darum sein Leben verwirkt. Er muss aus dem Volk ausgeschlossen werden.
4und es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen, und dieser Mensch soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes. (3Mo 7,25; 3Mo 17,10; 3Mo 18,29; 3Mo 20,3; 5Mo 12,11; 5Mo 21,8; Apg 7,60; Röm 4,8; Röm 5,13)
4das Tier aber nicht an den Eingang des Zelts der Begegnung gebracht hat, um es vor der Wohnung des HERRN als Opfergabe für den HERRN darzubringen, soll dies als Blutschuld angerechnet werden. Er hat Blut vergossen, und dieser Mensch soll getilgt werden aus seinem Volk. (3Mo 1,3)
4Er muss das Tier an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen und es dort vor der Wohnung des HERRN als Opfergabe für ihn schlachten. Wer es anderswo schlachtet, handelt wie jemand, der das Blut eines Menschen vergießt, und lädt schwere Schuld auf sich. Er hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
4und das Tier nicht zum Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN vor seiner Wohnung zu opfern, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen und wird aus der Mitte seines Volkes ausgemerzt werden.
4und das Tier nicht zum Eingang des Zeltes Gottes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor dessen Wohnung darzubringen, lädt schwere Schuld[1] auf sich. Denn er hat Blut vergossen und soll aus seinem Volk ausgestoßen und getötet werden. (5Mo 12,5)
4und das Tier nicht an den Eingang zum Offenbarungszelt bringt, um es dort vor der Wohnung Jahwes als Opfergabe für ihn zu schlachten, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden. Er hat Blut vergossen und muss aus der Mitte seines Volkes entfernt[1] werden.
4(das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!