28Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
28Und der Priester tue ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)
28Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.
28Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,17)
28Dann streiche der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses, an dieselbe Stelle wie das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,14)
25-31Darauf schlachtet er den Bock und verfährt mit dem Blut und dem Öl genau wie im vorangehenden Fall. Dann bringt er die eine Taube als Sühneopfer dar, die andere als Brandopfer, und dazu das Speiseopfer. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem HERRN alles wieder ins Reine gebracht wird.
28Dann soll der Priester etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
28Sodann soll der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand über das Blut auf dem rechten Ohrläppchen, dem Daumen der rechten Hand und der großen Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt.
28Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam.
28Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.