15Wenn aber der Ungläubige sich scheiden will, so lass ihn sich scheiden. Der Bruder oder die Schwester ist nicht gebunden in solchen Fällen. Zum Frieden hat euch Gott berufen. (Röm 14,19)
15Wenn aber der Ungläubige sich scheidet, so scheide er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen ⟨Fällen⟩ nicht gebunden[1]; zum Frieden hat uns[2] Gott doch berufen.
15Wenn aber der ungläubige Partner auf einer Trennung besteht, dann willigt in die Scheidung ein. In einem solchen Fall ist der christliche Partner nicht länger an den anderen gebunden. Denn Gott will, dass ihr in Frieden lebt.
15Wenn sich aber der Ungläubige scheiden will, so scheide er sich! Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden; in Frieden aber hat uns Gott berufen. (Röm 12,18; Röm 14,19; 1Kor 14,33)
15Wenn aber der ungläubige Ehepartner die Scheidung will, so soll er sich scheiden lassen. In solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht gebunden wie ein Sklave. In Frieden zu leben, hat Gott euch berufen.
15Wenn aber der ungläubige Teil auf der Trennung besteht, dann gebt ihn frei. In diesem Fall ist der christliche Teil, Mann oder Frau, nicht an die Ehe gebunden. Gott hat euch zu einem Leben im Frieden berufen. (Joh 14,27; Röm 12,18; Röm 14,19; 1Kor 14,33; 2Kor 13,11; Kol 1,20; Kol 3,15; Hebr 12,14)
15Wenn sich der ungläubige Partner jedoch scheiden lassen will, mag er es tun. Der gläubige Mann oder die gläubige Frau ist in diesem Fall nicht verpflichtet, an der Ehe festzuhalten[1]. Denkt daran, dass Gott euch zu einem Leben im Frieden berufen hat.[2]
15Wenn aber der Ungläubige sich trennen will, soll er es tun. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht wie ein Sklave gebunden; zu einem Leben in Frieden hat Gott euch berufen.
15Wenn aber der Ehepartner, der nicht an Christus glaubt, auf einer Trennung besteht, dann lasst ihn gehen. In diesem Fall ist der gläubige Partner nicht zum Zusammenbleiben verpflichtet, denn Gott will, dass seine Kinder in Frieden leben. (Röm 14,19)
15Wenn aber der ungläubige Partner auf einer Trennung besteht, dann willigt in die Scheidung ein. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht ‹an die Ehe› gebunden. Gott hat uns doch zum Frieden berufen!
15Wenn jedoch der ungläubige Teil durchaus die Trennung will, so mag er sich trennen: in solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht sklavisch (an eine Ehe) gebunden; vielmehr hat Gott uns zu einem Leben in Frieden berufen.
15Wenn aber der Partner, der nicht an Gott glaubt, sich scheiden lassen will, dann soll er sich scheiden lassen. Der Christ oder die Christin ist in diesen Fällen nicht gebunden. Denn Gott hat euch zum Frieden berufen!