Querverweise

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"Hat jemand etwas von seinem Besitz mit dem Bann belegt und es so unwiderruflich dem HERRN übereignet – sei es einen Menschen, ein Nutztier oder ererbten Grundbesitz –, dann darf das gebannte Gut nie mehr vom Besitzer zurückgekauft oder von den Priestern weiterverkauft werden. Es ist als etwas besonders Heiliges für immer dem HERRN verfallen."