1Und dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist hochheilig. (3Mo 5,6)2Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten, und das Blut soll man ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 4,33)3Und alles Fett davon soll man darbringen: den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4die beiden Nieren und das Fett an ihnen und an den Lenden. Und den Lappen über der Leber trenne man mit den Nieren ab.5Und der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als Feueropfer für den HERRN. Es ist ein Schuldopfer. (3Mo 3,3)6Alle männlichen Angehörigen der Priesterfamilien dürfen davon essen, es soll an heiliger Stätte gegessen werden. Es ist hochheilig. (3Mo 6,11)7Für das Sündopfer und für das Schuldopfer gilt ein und dieselbe Weisung: Es soll dem Priester gehören, der damit Sühne erwirkt. (3Mo 14,13; 4Mo 5,8)8Dem Priester aber, der für jemanden ein Brandopfer darbringt, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat. (3Mo 1,6)9Und jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken, und jedes, das in der Pfanne oder auf dem Blech zubereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt. (3Mo 2,10)10Jedes Speiseopfer aber, es sei mit Öl angerührt oder trocken, soll allen Söhnen Aarons gehören, den einen wie den andern. (3Mo 2,3)11Und dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt. (3Mo 3,1)12Bringt man es als Dankopfer dar, soll man zusammen mit dem Dankopfer ungesäuerte, mit Öl angerührte Ringbrote darbringen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und Feinmehl, angerührt mit Öl[1]. (Ps 107,22; Am 2,5; Am 4,5)13Zusammen mit Ringbroten aus Sauerteig soll er seine Opfergabe darbringen, zusätzlich zu seinem Heilsopfer.14Und von jeder Opfergabe soll er einen Teil als Abgabe für den HERRN darbringen. Dieser soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers versprengt. (4Mo 18,8)15Das Fleisch seines Heilsopfers aber soll an dem Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird, nichts davon darf er bis zum Morgen zurücklegen. (3Mo 19,5; 3Mo 22,30)16Und wenn jemand sein Schlachtopfer eines Gelübdes wegen oder als freiwillige Gabe darbringt, soll es an dem Tag gegessen werden, an dem er sein Schlachtopfer darbringt. Was aber davon übrig bleibt, darf auch am folgenden Tag gegessen werden. (4Mo 15,3)17Und was dann noch vom Fleisch des Schlachtopfers übrig bleibt, muss am dritten Tag im Feuer verbrannt werden.18Isst man aber am dritten Tag vom Fleisch des Heilsopfers, so wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden, es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als verdorben, und wer davon isst, wird schuldig.19Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen werden, es muss im Feuer verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf essen, wer rein ist.20Wenn aber jemand Fleisch vom Heilsopfer isst, das dem HERRN gehört, und er ist unrein, dann soll er getilgt werden aus seiner Sippe.21Und wenn jemand etwas Unreines berührt, sei es eine Unreinheit an einem Menschen oder unreines Vieh oder etwas unreines Abscheuliches, und er isst vom Fleisch des Heilsopfers, das dem HERRN gehört, soll er getilgt werden aus seiner Sippe. (3Mo 5,3)22Und der HERR sprach zu Mose:23Sprich zu den Israeliten: Das Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen dürft ihr nicht essen. (3Mo 3,17)24Und das Fett von verendeten oder gerissenen Tieren darf zu verschiedenen Zwecken gebraucht werden, essen aber dürft ihr es nicht. (3Mo 22,8)25Jeder, der Fett isst vom Vieh, von dem man dem HERRN Feueropfer darbringt, soll getilgt werden aus seiner Sippe.26Und Blut dürft ihr nicht verzehren, wo immer ihr wohnt, weder von den Vögeln noch vom Vieh. (1Mo 9,4; 3Mo 17,10)27Jeder, der Blut verzehrt, soll getilgt werden aus seiner Sippe.28Und der HERR sprach zu Mose:29Sprich zu den Israeliten: Wer ein Heilsopfer für den HERRN darbringt, der bringe von seinem Heilsopfer, was er dem HERRN als Gabe schuldet. (3Mo 3,1)30Mit eigenen Händen soll er die Feueropfer des HERRN bringen. Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie vor dem HERRN als Weihegabe hin und her zu schwingen. (2Mo 29,13; 2Mo 29,24)31Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Auch die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben, als Abgabe von euren Heilsopfern.33Dem von den Söhnen Aarons, der das Blut der Heilsopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Keule als Anteil gehören.34Denn die geweihte Brust und die als Abgabe bestimmte Keule habe ich den Israeliten von ihren Heilsopfern genommen und sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewiges Anrecht bei den Israeliten. (3Mo 9,21; 3Mo 10,15; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18)35Das war der Anteil Aarons und der Anteil seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN an dem Tag, als er sie herzutreten liess, um dem HERRN als Priester zu dienen.36Das hat der HERR ihnen zugewiesen von den Israeliten an dem Tag, als er sie salbte, als ewiges Anrecht von Generation zu Generation. (2Mo 27,21; 3Mo 8,12)37Das war die Weisung für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Heilsopfer,38die der HERR Mose gegeben hat auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai. (3Mo 1,1)
3.Mose 7
Lutherbibel 2017
Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer
1Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges. (3Mo 5,14)2An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 1,3; 3Mo 1,5)3Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen.5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.6Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.7Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.8Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. (3Mo 1,6)9Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert. (3Mo 2,4; 3Mo 2,7)10Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (3Mo 2,1)11Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem HERRN opfert. (3Mo 3,1)12Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. (3Mo 19,5; 3Mo 22,29)13Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,14und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.15Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.16Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.17Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.18Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.19Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.20Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.21Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.22Und der HERR redete mit Mose und sprach:23Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. (3Mo 3,17)24Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht. (2Mo 22,30; Apg 15,29)25Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.26Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt.27Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.28Und der HERR redete mit Mose und sprach:29Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.30Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2Mo 29,24)31Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3Mo 9,21)33Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.34Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.35Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,36der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.37Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,38wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.