1Und der HERR sprach zu Mose:2Sprich zu den Israeliten und sage ihnen: Wenn jemand dem HERRN einen Menschen geweiht hat und sein Gelübde erfüllen will, (4Mo 30,3; 5Mo 23,22)3soll der Wert eines Mannes zwischen zwanzig Jahren und sechzig Jahren fünfzig Schekel Silber sein, nach dem Schekel des Heiligtums. (2Mo 30,13; 2Mo 38,24; 3Mo 5,15; 3Mo 27,25)4Ist es aber eine Frau, soll der Wert dreissig Schekel sein.5Und zwischen fünf Jahren und zwanzig Jahren soll der Wert einer männlichen Person zwanzig Schekel sein, der einer weiblichen Person aber zehn Schekel. (1Mo 37,28)6Und zwischen einem Monat und fünf Jahren soll der Wert eines Knaben fünf Schekel Silber sein, der Wert eines Mädchens aber drei Schekel Silber.7Und im Alter von sechzig Jahren oder darüber soll der Wert eines Mannes fünfzehn Schekel sein, der einer Frau aber zehn Schekel.8Ist aber jemand zu arm, um den üblichen Wert zu zahlen, soll er den Menschen vor den Priester treten lassen, und der Priester soll ihn einschätzen. Der Priester soll ihn einschätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde abgelegt hat. (3Mo 5,7)9Und handelt es sich um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen darf, so soll alles heilig sein, was man davon dem HERRN gibt.10Man soll es nicht auswechseln und nicht austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Tauscht jemand aber dennoch ein Tier gegen ein anderes aus, soll das eine wie das andere heilig sein. (3Mo 27,33)11Handelt es sich aber um unreines Vieh, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen darf, soll man das Tier vor den Priester stellen.12Und der Priester soll es einschätzen, nach seinen Vorzügen und Mängeln, und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.13Will er es aber zurückkaufen, soll er dem Schätzwert noch ein Fünftel hinzufügen. (3Mo 5,16; 3Mo 22,14; 3Mo 27,15; 4Mo 5,7)14Und wenn jemand dem HERRN sein Haus als heilige Gabe weiht, soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln schätzen. Wie der Priester es schätzt, dabei soll es bleiben.15Will aber jemand das Haus zurückkaufen, das er geweiht hat, so soll er noch ein Fünftel des geschätzten Preises hinzufügen, dann gehört es wieder ihm. (3Mo 27,13)16Und wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes dem HERRN weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: fünfzig Schekel Silber für die Aussaat von einem Chomer Gerste. (2Sam 24,24)17Weiht er sein Feld vom Jobeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten.18Weiht er sein Feld aber nach dem Jobeljahr, soll ihm der Priester den Preis berechnen nach den Jahren, die noch bis zum nächsten Jobeljahr bleiben, und es soll etwas vom Schätzwert abgezogen werden. (3Mo 25,16)19Und will jemand das Feld zurückkaufen, das er geweiht hat, soll er noch ein Fünftel des geschätzten Preises hinzufügen, dann wird es wieder sein Eigentum.20Und wenn er es nicht zurückkauft, das Feld aber einem anderen verkauft wird, so kann es nicht mehr zurückgekauft werden.21Wird es dann im Jobeljahr frei, ist das Feld dem HERRN heilig, wie ein geweihtes Feld. Es wird Eigentum des Priesters. (3Mo 27,28)22Weiht er dem HERRN aber ein Feld, das er gekauft hat, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört,23so soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwerts bis zum Jobeljahr berechnen, und er soll den Wert am selben Tag bezahlen. Das Feld ist dem HERRN heilig.24Im Jobeljahr fällt das Feld an den zurück, von dem er es gekauft hat, dem das Land als Eigentum zusteht. (3Mo 25,13)25Jeder Schätzwert aber soll nach dem Schekel des Heiligtums angesetzt werden. Zwanzig Gera soll der Schekel sein. (3Mo 27,3)26Eine Erstgeburt vom Vieh aber, die als Erstlingsgabe dem HERRN gehört, darf niemand weihen. Ob Rind oder Schaf, sie gehört dem HERRN. (2Mo 13,2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es aber nicht zurückgekauft, soll es zum Schätzwert verkauft werden. (3Mo 27,13)28Alles der Vernichtung geweihte Gut aber, das jemand für den HERRN der Vernichtung weiht, von all dem, was ihm gehört, von Menschen und Vieh und vom Feld aus seinem Besitz, darf nicht verkauft und nicht zurückgekauft werden. Alles der Vernichtung geweihte Gut ist dem HERRN hochheilig. (3Mo 27,21; 4Mo 18,14; Jos 6,17; Hes 44,29)29Kein Mensch, der der Vernichtung geweiht wird, kann losgekauft werden. Er muss getötet werden. (1Sam 15,3)30Und jeder Zehnte des Landes, vom Saatertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehört dem HERRN. Er ist dem HERRN geweiht. (4Mo 18,21; 2Chr 31,6; Neh 10,38)31Will aber jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, soll er noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. (3Mo 27,13)32Und jedes zehnte Tier vom gesamten Zehnten an Rindern und Kleinvieh, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll dem HERRN geweiht sein.33Man soll nicht unterscheiden zwischen einem guten Tier und einem schlechten, und man soll sie nicht austauschen. Tauscht man sie aber dennoch aus, so soll das eine wie das andere geweiht sein. Es kann nicht zurückgekauft werden. (3Mo 27,10)34Das sind die Gebote, die der HERR auf dem Berg Sinai Mose für die Israeliten gab. (3Mo 26,46)
3.Mose 27
Lutherbibel 2017
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den HERRN einlösen, das er nach dem Wert eines Menschen abgelegt hat,3so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums, (Ri 11,31; 1Sam 1,11)4eine Frau auf dreißig Schekel Silber.5Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber.6Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Schekel Silber, ein Mädchen aber auf drei Schekel Silber.7Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber.8Ist er aber zu arm, diese Schätzung bei der Auslösung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat.9Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig.10Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein.11Ist aber das Tier unrein, dass man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen12und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.13Will’s aber jemand ablösen, der soll den fünften Teil über die Schätzung hinaus geben. (3Mo 5,16)14Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, dass es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll’s bleiben.15Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.16Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbteil dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker fünfzig Schekel Silber gelten. (2Sam 24,24)17Gelobt er seinen Acker vom Erlassjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben. (3Mo 25,8)18Hat er ihn aber nach dem Erlassjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlassjahr und ihn danach geringer schätzen.19Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden.20Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden,21sondern wenn dieser Acker im Erlassjahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein.22Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbteil ist,23so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlassjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, dass sie dem HERRN heilig sei.24Aber im Erlassjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbteil gehört.25Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Schekel aber hat zwanzig Gramm.26Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN. (2Mo 13,2; 2Mo 13,12; 4Mo 18,15)27Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.28Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4Mo 18,14; Jos 6,18; Hes 44,29)29Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben. (Jos 6,17; 1Sam 15,3; 1Sam 15,9)30Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4Mo 18,21; 5Mo 14,22; Neh 13,12)31Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben.32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes Zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. (2Chr 31,6)33Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll’s auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden.34Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai. (3Mo 7,38; 3Mo 25,1; 3Mo 26,46)