3.Mose 14

Zürcher Bibel

1 Und der HERR sprach zu Mose:2 Dies soll die Weisung sein für den Aussätzigen, für den Tag seiner Reinigung. Er soll zum Priester gebracht werden. (Mt 8,4; Mk 1,44)3 Und der Priester soll vor das Lager hinausgehen, und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das Aussatzmal des Aussätzigen verheilt ist,4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. (4Mo 19,6)5 Und der Priester lasse den einen Vogel schlachten über einem Tongefäss mit frischem Wasser. (3Mo 14,50)6 Er soll den lebenden Vogel und das Zedernholz nehmen, das Karmesin und den Ysop und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut jenes Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde.7 Und er soll den, der sich vom Aussatz reinigen lässt, siebenmal besprengen und ihn so reinigen. Den lebenden Vogel aber soll er auf freiem Feld fliegen lassen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,22)8 Der aber, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen und sein ganzes Haar scheren, und er selbst soll sich mit Wasser waschen, so wird er rein. Und danach darf er wieder ins Lager kommen, er muss aber sieben Tage ausserhalb seines Zelts bleiben. (3Mo 13,6; 4Mo 8,7)9 Und am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, das Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare soll er scheren. Und er soll seine Kleider waschen und soll seinen Leib mit Wasser waschen, so wird er rein.10 Und am achten Tag soll er zwei makellose männliche Lämmer und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm nehmen und drei Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, als Speiseopfer und ein Log Öl. (3Mo 2,1)11 Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigen lässt, mit den Gaben vor den HERRN treten lassen, an den Eingang des Zelts der Begegnung.12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beides vor dem HERRN als Weihegabe hin und her schwingen. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27)13 Er soll aber das Lamm dort schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an der heiligen Stätte. Denn wie das Sündopfer gehört auch das Schuldopfer dem Priester. Es ist hochheilig. (3Mo 7,7)14 Und der Priester soll etwas vom Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester streiche es an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses. (3Mo 8,23; 3Mo 14,17)15 Dann soll der Priester etwas von dem Log Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand giessen.16 Und der Priester soll den rechten Finger in das Öl in seiner linken Hand tauchen und mit dem Finger siebenmal etwas von dem Öl vor dem HERRN versprengen. (3Mo 4,6)17 Vom Rest des Öls in seiner Hand aber streiche der Priester etwas an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,14)18 Und was übrig bleibt vom Öl in der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt dessen giessen, der sich reinigen lässt. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN. (3Mo 4,20)19 Dann soll der Priester das Sündopfer darbringen und für den, der sich reinigen lässt, Sühne erwirken für seine Unreinheit. Und danach soll er das Brandopfer schlachten.20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und er wird rein.21 Ist er aber arm und reichen seine Mittel dafür nicht aus, soll er ein männliches Lamm nehmen, als Schuldopfer, als Weihegabe, um Sühne für sich zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, als Speiseopfer und ein Log Öl (3Mo 5,7)22 und zwei Turteltauben oder zwei Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer.23 Und am achten Tag soll er sie zu seiner Reinigung dem Priester bringen, an den Eingang des Zelts der Begegnung, vor den HERRN. (3Mo 15,14)24 Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer und das Log Öl nehmen, und der Priester soll beides vor dem HERRN als Weihegabe hin und her schwingen.25 Dann soll er das Lamm für das Schuldopfer schlachten. Und der Priester soll etwas vom Blut des Schuldopfers nehmen und es an das rechte Ohrläppchen dessen streichen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses. (3Mo 14,14)26 Von dem Öl aber soll der Priester etwas in seine eigene linke Hand giessen.27 Und der Priester soll mit dem rechten Finger siebenmal etwas von dem Öl in seiner linken Hand vor dem HERRN versprengen.28 Dann streiche der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses, an dieselbe Stelle wie das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,14)29 Und was übrig bleibt von dem Öl in der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt dessen giessen, der sich reinigen lässt, um Sühne für ihn zu erwirken vor dem HERRN.30 Dann soll er von den Turteltauben oder von den Tauben, die er aufbringen kann,31 die eine als Sündopfer darbringen und die andere als Brandopfer, zusammen mit dem Speiseopfer. So soll der Priester für den, der sich reinigen lässt, Sühne erwirken vor dem HERRN.[1]32 Dies ist die Weisung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel nicht für mehr ausreichen bei seiner Reinigung.33 Und der HERR sprach zu Mose und Aaron:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus im Land, das ihr besitzt, ein Aussatzmal auftreten, (5Mo 32,49)35 so soll der Besitzer des Hauses kommen und dem Priester melden: An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.36 Dann soll der Priester das Haus ausräumen lassen, bevor der Priester hineingeht, um das Mal zu untersuchen. So wird nicht alles unrein, was im Haus ist. Danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu untersuchen.37 Und er soll das Mal untersuchen. Wenn das Mal an den Wänden des Hauses aus grünlichen oder rötlichen Einbuchtungen besteht, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3Mo 13,3)38 soll der Priester aus dem Haus treten, vor den Eingang des Hauses, und das Haus für sieben Tage verschliessen. (3Mo 13,4)39 Am siebten Tag aber soll der Priester wiederkommen und es untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat,40 soll der Priester die Steine, an denen das Mal ist, herausbrechen und vor der Stadt an einen unreinen Ort werfen lassen.41 Das Haus aber soll er innen ringsum abkratzen lassen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, soll man draussen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.42 Dann soll man andere Steine nehmen und anstelle der herausgebrochenen Steine einfügen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus verputzen.43 Bricht dann das Mal am Haus von neuem aus, nachdem man die Steine herausgebrochen und das Haus abgekratzt und wieder verputzt hat,44 soll der Priester kommen und es untersuchen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein. (3Mo 13,51)45 Dann soll man das Haus abreissen, seine Steine, seine Balken und den ganzen Lehm des Hauses, und es vor die Stadt an einen unreinen Ort schaffen.46 Wer aber das Haus, während es abgesperrt ist, betritt, ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24)47 Und wer in dem Haus schläft, muss seine Kleider waschen. Auch wer in dem Haus isst, muss seine Kleider waschen.48 Kommt aber der Priester und untersucht es und das Mal an dem Haus hat sich nicht ausgebreitet, nachdem das Haus neu verputzt worden ist, soll der Priester das Haus für rein erklären, denn das Mal ist verheilt.49 Dann soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen, um das Haus zu entsündigen.50 Und er soll den einen Vogel über einem Tongefäss mit frischem Wasser schlachten. (3Mo 14,5)51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel und es in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen.52 So soll er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen.53 Den lebenden Vogel aber soll er vor der Stadt auf freiem Feld fliegen lassen. So soll er Sühne erwirken für das Haus, und es wird rein.54 Dies ist die Weisung jedes Aussatzmal und die Flechte betreffend, (3Mo 13,3)55 den Aussatz an Kleidern und an Häusern, (3Mo 13,34; 3Mo 13,47)56 die Schwellung, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken,57 zur Unterweisung, wann etwas unrein und wann etwas rein ist. Dies ist die Weisung betreffend den Aussatz. (3Mo 10,10)

3.Mose 14

Lutherbibel 2017

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:2 Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Man soll ihn zum Priester bringen, (Mt 8,4)3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,4 und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (4Mo 19,6)5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop und sie in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser geschlachtet wurde,7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,22)8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4Mo 8,7)9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, alle Haare soll er abscheren, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feines Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, mit all dem vor den HERRN treten lassen an den Eingang der Stiftshütte.12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. (3Mo 7,7)14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15 Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN. (3Mo 4,6; 3Mo 4,17)17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.19 Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl22 und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, (3Mo 5,7)23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang der Stiftshütte vor den HERRN.24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen als ein Schwingopfer vor dem HERRN25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes26 und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen27 und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,31 zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. (3Mo 13,47)33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,35 so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. (3Mo 13,2)36 Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an den Wänden des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, (3Mo 13,3)38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an den Wänden des Hauses,40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24)47 Und wer darin schläft oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.49 Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.51 Und er soll nehmen das Zedernholz, das Karmesin, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen52 und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem fließenden Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.54 Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und der Flechte,55 über den Aussatz an Kleidern und Häusern,56 über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.