3.Mose 7

Schlachter 2000

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3Mo 5,6; 3Mo 5,16; 3Mo 5,25; 3Mo 6,10; 3Mo 19,21)2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 6,18; Hes 40,39)3 Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt; (2Mo 29,13; 3Mo 3,3)4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3Mo 3,4; 3Mo 3,15)5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer. (3Mo 3,5; 3Mo 3,16)6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig. (3Mo 6,11; 3Mo 6,22; 4Mo 18,9)7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt. (3Mo 6,10; 3Mo 6,19; 3Mo 14,13)8 Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat. (1Mo 3,21; 3Mo 1,6)9 Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3Mo 2,3; 3Mo 2,10; 3Mo 10,12; Hes 44,29)10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen. (2Mo 16,10; 2Kor 8,13)11 Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem HERRN darbringen soll: (3Mo 7,13; 3Mo 7,18; 3Mo 7,20; 3Mo 7,29; 3Mo 7,32; 3Mo 7,34; 3Mo 7,37; 4Mo 6,14; 4Mo 10,10; 4Mo 25,12; 4Mo 29,39)12 Wenn er es zum Dank opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen. (3Mo 2,4; 4Mo 6,15)13 Zusätzlich zum Kuchen soll er gesäuertes Brot als seine Opfergabe darbringen, zu seinem Dank-Friedensopfer hinzu. (3Mo 23,17; Am 4,5)14 Davon soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem HERRN als Hebopfer[1] darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt. (4Mo 18,8; 4Mo 18,11; 4Mo 18,19)15 Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen. (2Mo 12,10; 3Mo 22,30)16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden. (3Mo 22,21; 3Mo 23,37; 4Mo 15,3; Ps 66,13; Nah 2,1)17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. (3Mo 19,6)18 Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen. (3Mo 19,7)19 Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. (Hag 2,12)20 Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. (2Mo 12,15; 3Mo 19,7; 3Mo 22,3; 1Kor 11,29)21 Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. (3Mo 5,3; 3Mo 7,20)22 Und der HERR redete zu Mose und sprach:23 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen! (3Mo 3,16; 1Sam 15,22)24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.25 Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk! (3Mo 3,16)26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Vögeln noch vom Vieh; (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 17,10)27 jeder, der irgendwelches Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Volk! (3Mo 7,20; 3Mo 7,25; Hebr 10,29)28 Und der HERR redete zu Mose und sprach:29 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer dem HERRN ein Friedensopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Friedensopfer. (3Mo 3,1)30 Eigenhändig soll er die Feueropfer des HERRN herzubringen: Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie als Webopfer vor dem HERRN zu weben.[2] (2Mo 29,27; 3Mo 7,23; 3Mo 8,29; 3Mo 9,21)31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; und die Brust fällt Aaron und seinen Söhnen zu. (3Mo 3,16)32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Friedensopfern dem Priester als Hebopfer geben; (4Mo 6,20)33 und zwar soll derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. (3Mo 7,3)34 Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht von den Kindern Israels. (3Mo 10,14; 4Mo 18,18; 5Mo 10,3)35 Das ist das Salbungsteil[3] Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN an dem Tag, da er sie herzunahen ließ, um für den HERRN Priesterdienst zu tun, (3Mo 8,31)36 von dem der HERR befahl, dass es ihnen am Tag ihrer Salbung gegeben werde von den Kindern Israels, als ewiges Recht für ihre [künftigen] Geschlechter. (2Mo 40,12; 3Mo 8,2; 3Mo 8,35)37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer und vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Friedensopfer, (3Mo 1,1)38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, an dem Tag, da er den Kindern Israels gebot, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai. (3Mo 1,1)

3.Mose 7

Lutherbibel 2017

1 Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges. (3Mo 5,14)2 An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 1,3; 3Mo 1,5)3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen.5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. (3Mo 1,6)9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert. (3Mo 2,4; 3Mo 2,7)10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (3Mo 2,1)11 Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem HERRN opfert. (3Mo 3,1)12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. (3Mo 19,5; 3Mo 22,29)13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,14 und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. (3Mo 3,17)24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht. (2Mo 22,30; Apg 15,29)25 Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt.27 Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2Mo 29,24)31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3Mo 9,21)33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.