1Wenn jemand dadurch sündigt, dass er den Bannfluch[1] am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich.2Wenn jemand irgendetwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas eines unreinen Tiers, egal ob Wild, Haustier oder Kriechtier, wird er schuldig, sobald er es erkennt.3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt – egal wodurch sie verursacht wurde –, wird er schuldig, sobald er es erkennt.4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt.5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat.6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken.7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen.9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer.10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer einen Liter[2] Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer.13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."
Das Schuldopfer
14Jahwe sagte zu Mose:15"Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Schekeln Silber im Gewicht des Heiligtums und nach deiner Schätzung.16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch wenn er es nicht erkannte.18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden.19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden."20Jahwe sagte zu Mose:21"Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet, oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste,22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt,23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten,24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es dem zurückgeben, dem es gehört.25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt.26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."
3.Mose 5
Lutherbibel 2017
1Wenn jemand damit sündigt, dass er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt[1] und damit Schuld auf sich lädt (Ri 17,2; Spr 29,24)2oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas von einem unreinen Wild oder Vieh oder Gewürm, und wusste es nicht und wird’s inne und hat sich so verschuldet; (3Mo 11,24)3oder wenn er einen Menschen in dessen Unreinheit anrührt, in irgendeiner Unreinheit, womit der Mensch unrein werden kann, und wusste es nicht und wird’s inne und hat sich so verschuldet; (4Mo 19,13; 4Mo 19,20)4oder wenn jemand schwört, dass ihm über die Lippen fährt, er wolle Schaden oder Gutes tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, und er bedachte es nicht und er wird’s inne und hat sich so oder so schuldig gemacht:5wenn’s also geschieht, dass er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er gesündigt hat, (3Mo 16,21; 4Mo 5,7; Jos 7,20)6und soll als Buße für diese seine Sünde, die er getan hat, dem HERRN darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum Sündopfer, dass der Priester die Sühnung für ihn vollziehe wegen seiner Sünde.7Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,8und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sündopfer darbringen und ihr den Kopf abkneifen hinter dem Genick und nicht ganz abtrennen,9und er sprenge etwas von dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten am Fuße des Altars; es ist ein Sündopfer.10Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung gemäß. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.11Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zu geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein zehntel Scheffel feines Mehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun; denn es ist ein Sündopfer.12Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer.13So soll der Priester wegen seiner Sünde, die er in einem jener Fälle getan hat, die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Es soll dem Priester gehören wie beim Speisopfer. (3Mo 2,3; 3Mo 2,10)
Das Schuldopfer
14Und der HERR redete mit Mose und sprach: (3Mo 7,1)15Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen sich versündigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll er für seine Schuld dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde als Schuldopfer bringen, geschätzt in Schekel Silber nach dem Münzgewicht des Heiligtums.16Dazu soll er, was er gesündigt hat an dem Geweihten, erstatten und den fünften Teil hinzufügen und es dem Priester geben. Der soll die Sühnung für ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben. (3Mo 22,14; 3Mo 27,13)17Wenn jemand sündigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat es nicht gewusst und versündigt sich und lädt eine Schuld auf sich,18so soll er zum Priester einen Widder bringen von der Herde, ohne Fehler, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. Der soll die Sühnung für ihn vollziehen für das, was er versehen hat, ohne dass er es wusste, so wird ihm vergeben.19Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.20Und der HERR redete mit Mose und sprach:21Wenn jemand sündigte und gegen den HERRN treulos handelte, indem er leugnet, dass ihm ein anderer etwas anvertraut oder zu treuen Händen gegeben hat oder dass er etwas mit Gewalt genommen oder von ihm erpresst hat, (4Mo 5,6)22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und einen falschen Eid schwört über irgendetwas, worin ein Mensch gegen seinen Nächsten Sünde tut:23Wenn es so geschieht, dass er sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder was er erpresst hat oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hat (Hes 33,15)24oder worüber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles ganz wiedergeben und darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er’s geben, dem es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer darbringt.25Aber für seine Schuld soll er dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde zu dem Priester bringen nach dem Schätzwert als Schuldopfer.26So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen vor dem HERRN und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich verschuldet hat.