1Und der HERR sprach zu Mose am Jordan in den Ebenen von Moab, gegenüber von Jericho:2»Weise die Israeliten an, den Leviten aus ihrem Grundbesitz bestimmte Städte zu geben, in denen sie wohnen können. Auch das sie umgebende Weideland soll den Leviten gehören. (3Mo 25,32; Jos 14,3)3In den Städten sollen sie wohnen und die umliegenden Weideflächen sollen für ihr Vieh und ihre anderen Tiere sein.4Das Weideland, das ihr den Leviten im Umkreis dieser Städte überlasst, soll sich von den Stadtmauern in jede Richtung 1000 Ellen[1] weit ins Land erstrecken.5Die Länge der Ost-, Süd-, West- und Nordseite soll somit jeweils 2000 Ellen[2] – zuzüglich der jeweiligen Abmessung der Stadt – betragen und die Stadt soll in der Mitte liegen. Dieses Gebiet soll als Weideland zu den Städten gehören.6Ihr sollt den Leviten sechs Freistädte geben, in die ein Mensch, der einen anderen getötet hat, fliehen kann. Außerdem sollt ihr ihnen 42 weitere Städte geben. (Jos 20,2; Jos 21,3)7Alles in allem sollt ihr den Leviten also 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland überlassen. (Jos 21,3)8Diese Städte sollt ihr, die Israeliten, aus eurem Grundbesitz an sie abtreten. Die größeren Stämme sollen ihnen mehr Städte geben als die kleineren Stämme. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Besitzes, den er erhalten wird, den Leviten Städte überlassen.« (4Mo 26,54)
Die Freistädte
9Und der HERR sprach zu Mose:10»Sag den Israeliten: ›Wenn ihr über den Jordan nach Kanaan zieht,11dann bestimmt einige Städte, die euch als Freistädte dienen sollen. Wer aus Versehen einen Menschen getötet hat, kann dorthin fliehen. (4Mo 35,22)12Diese Städte sollen Zufluchtsorte sein, in denen ein Mensch, der einen anderen getötet hat, vor der Blutrache sicher ist. Ein Mörder darf nur hingerichtet werden, wenn die Gemeinschaft ihn dazu verurteilt hat. (Jos 20,3)13Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Freistädte für euch sein,14drei auf der Ostseite des Jordan und drei auf der Westseite in Kanaan. Sie sollen Freistädte sein.15Diese sechs Städte sollen den Israeliten, den bei euch lebenden Ausländern und euren Gästen Schutz bieten. Jeder, der ungewollt einen Menschen tötet, kann dorthin fliehen.16Wenn jemand jedoch einen anderen mit einem Gegenstand aus Eisen schlägt, sodass dieser stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. (2Mo 21,12; 3Mo 24,17)17Oder wenn jemand einen anderen mit einem großen Stein schlägt, mit dem man einen Menschen umbringen kann, und dieser tatsächlich stirbt, so ist er ein Mörder und muss hingerichtet werden.18Oder wenn jemand einen anderen mit einem Gegenstand aus Holz schlägt, mit dem man jemanden umbringen kann, und dieser tatsächlich stirbt, ist er ein Mörder und muss sterben.19Der nächste Verwandte des Opfers[3] soll den Mörder töten. Sobald er ihn zu fassen bekommt, soll er ihn töten.20Wenn jemand eine andere Person aus Hass oder Vorsatz stößt oder einen Gegenstand nach ihr wirft, und die betreffende Person stirbt,21oder wenn jemand eine andere Person aus Feindschaft mit der Hand schlägt und die betreffende Person stirbt, ist er ein Mörder und soll mit dem Tod bestraft werden. Der nächste Verwandte des Opfers soll den Mörder töten, sobald er ihn zu fassen bekommt.22Hat er ihn aber versehentlich und nicht aus Vorsatz gestoßen oder ungewollt einen Gegenstand nach ihm geworfen,23oder – ohne ihn vorher bemerkt zu haben – einen Stein, durch den man getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und der Betreffende stirbt, obwohl er nicht mit ihm verfeindet war und ihm auch keinen Schaden zufügen wollte,24dann soll die Gemeinschaft nach dieser Rechtsordnung zwischen dem Mörder und dem Bluträcher Recht sprechen.25Sie soll den Menschen, der einen anderen getötet hat, vor dem Bluträcher beschützen und ihn in die Freistadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort soll er bis zum Tod des Hohen Priesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt wurde, bleiben.26Wenn derjenige, der jemanden getötet hat, jedoch die Freistadt verlässt, in die er geflohen war,27und der Bluträcher ihn außerhalb der Stadtgrenzen antrifft und ihn tötet, soll der Bluträcher nicht als Mörder gelten.28Der Mensch, der einen anderen getötet hat, hätte bis zum Tod des Hohen Priesters in der Freistadt bleiben müssen. Nachdem der Hohe Priester gestorben ist, darf er jedoch nach Hause zurückkehren.29Diese Anordnungen gelten für immer für euch und eure Nachkommen, wo ihr auch lebt.30Wer einen Menschen erschlägt, darf nur aufgrund von Zeugenaussagen zum Tod verurteilt werden. Ein einzelner Zeuge reicht aber nicht aus, um gegen jemanden das Todesurteil zu fällen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15; Mt 18,16; 2Kor 13,1; Hebr 10,28)31Ein Mörder, der zum Tod verurteilt wurde, darf sich nicht mit Geld freikaufen: Mörder müssen hingerichtet werden.32Auch jemand, der in eine Freistadt geflohen ist, darf sich nicht mit Geld freikaufen, um vor dem Tod des Hohen Priesters nach Hause zurückkehren zu dürfen.33Ihr sollt das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen, denn vergossenes Blut entweiht das Land. Für das durch vergossenes Blut entweihte Land kann auch keine Wiedergutmachung geschaffen werden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.34Deshalb sollt ihr das Land, in dem ihr wohnt und in dem auch ich wohne, nicht verunreinigen. Denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten.‹« (3Mo 18,25)
4.Mose 35
Lutherbibel 2017
Levitenstädte und Freistädte
1Und der HERR redete mit Mose in den Steppen Moabs gegenüber Jericho und sprach: (Jos 21,1)2Gebiete den Israeliten, dass sie von ihren Erbteilen den Leviten Städte zur Wohnung geben. Auch Weideland um die Städte her sollt ihr den Leviten geben, (3Mo 25,32; 4Mo 18,20)3dass sie in den Städten wohnen und auf den Weiden ihr Vieh und ihre Herden und alle ihre Tiere haben.4Das Weideland aber vor den Städten, die ihr den Leviten gebt, soll sich tausend Ellen weit draußen um die Stadtmauer herum erstrecken.5So sollt ihr nun abmessen außerhalb der Stadt auf der Seite nach Osten zweitausend Ellen und auf der Seite nach Süden zweitausend Ellen und auf der Seite nach Westen zweitausend Ellen und auf der Seite nach Norden zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das soll ihnen als Weide bei den Städten gehören.6Und von den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs zu Freistädten bestimmen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat. Dazu aber sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2Mo 21,13)7dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihrem Weideland.8Ihr sollt mehr geben an Städten vom Besitz derer, die viel besitzen unter den Israeliten, und weniger vom Besitz derer, die wenig besitzen; ein jeder Stamm soll nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, den Leviten Städte geben. (4Mo 26,54)9Und der HERR redete mit Mose und sprach: (5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)10Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,11sollt ihr Städte auswählen, dass sie für euch Freistädte seien, wohin fliehen soll, wer einen Totschlag aus Versehen tut.12Und es sollen unter euch diese Städte eine Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben muss, der einen Totschlag getan hat, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und die Städte, die ihr zu Freistädten bestimmt, sollen sechs sein.14Drei sollt ihr bestimmen diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan.15Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben. (5Mo 19,4)17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand getötet werden kann, dass er daran stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.18Schlägt er ihn mit einem Holz, mit dem jemand totgeschlagen werden kann, dass er stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.19Der Bluträcher soll den Mörder zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.20Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn mit Hinterlist, dass er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.22Wenn er ihn aber aus Versehen stößt ohne Feindschaft oder wirft irgendetwas auf ihn ohne Absicht23oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, woran man sterben kann, aber er hat’s nicht gesehen, sodass jener stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch nichts Böses antun wollen,24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen.25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Bluträchers und soll ihn zurückbringen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war. Und er soll dort bleiben, bis der Hohepriester stirbt, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3Mo 21,10)26Geht aber der Totschläger über die Grenze seiner Freistadt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters und nach dem Tod des Hohenpriesters in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren.29Das soll euch Gesetz und Recht für immer sein, überall, wo ihr wohnt.30Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15)31Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben. (Ps 49,8)32Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er zurückkehren darf, um im Lande zu wohnen, bis der Priester stirbt.33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnt; denn wer des Blutes schuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,6)34Macht das Land nicht unrein, darin ihr wohnt, darin auch ich wohne; denn ich bin der HERR, der mitten unter den Israeliten wohnt. (2Mo 29,45; 3Mo 18,24)