1»Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat,2so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner[1] Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen[2] nach Maßgabe seiner Verschuldung geben.3Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. –4Du sollst einem Ochsen, während er drischt, das Maul nicht verbinden[3].«5»Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;6der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.7Wenn aber der Mann sich nicht dazu verstehen will, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten hingehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel fortzupflanzen: er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen!‹8Dann sollen die Ältesten der betreffenden Ortschaft ihn rufen lassen und ihm Vorstellungen machen; und wenn er trotzdem darauf besteht und erklärt: ›Ich bin nicht geneigt, sie zu heiraten!‹,9so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, soll ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Angesicht speien und laut ausrufen: ›So soll es dem Mann[4] ergehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!‹10Mit einem Spottnamen soll dann sein Haus in Israel die ›Barfüßerfamilie‹ heißen.«11»Wenn zwei Männer, Volksgenossen, miteinander handgemein werden und die Frau des einen, die herbeigeeilt ist, um ihren Mann aus den Händen dessen, der ihn schlägt, zu retten, jenen mit ihrer Hand bei den Geschlechtsteilen faßt,12so sollst du ihr die Hand abhauen, ohne einen Blick des Mitleids für sie zu haben! –13Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine, einen größeren und einen kleineren, haben;14du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße, ein größeres und ein kleineres, haben:15volle und richtige Gewichte und volle und richtige Maße sollst du haben, damit du lange in dem Lande lebst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird;16denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der Unredlichkeit übt.«17»Denke daran, was die Amalekiter dir unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten angetan haben:18daß sie dich, während du müde und matt warst, auf der Wanderung ohne Furcht vor Gott überfallen und alle die niedergehauen haben, welche bei dir vor Ermattung zurückgeblieben waren (2.Mose 17,8-16).19Wenn dir also der HERR, dein Gott, Ruhe vor allen deinen Feinden ringsum geschafft hat in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbgut zu seiner Besetzung geben wird, so sollst du das Andenken an die Amalekiter unter dem ganzen Himmel austilgen: vergiß es nicht!« (1Sam 15,1)
5.Mose 25
Lutherbibel 2017
Weitere Schutzbestimmungen
1Wenn eine Streitsache zwischen Männern ist und sie vor Gericht kommen und man sie richtet, so soll man den, der im Recht ist, gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig sprechen. (2Mo 23,7)2Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat, soll ihn der Richter hinlegen lassen, und man soll ihm vor dem Richter eine Anzahl Schläge geben nach dem Maß seiner Schuld.3Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man nicht weiterschlagen, damit, wenn man mehr Schläge gibt, er nicht zu viel geschlagen werde und dein Bruder entehrt werde in deinen Augen. (2Kor 11,24)4Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5Wenn Brüder beieinanderwohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines Mannes aus einer andern Sippe werden, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe schließen. (1Mo 38,8; Rut 4,5; Mt 22,24)6Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll gelten als der Sohn seines verstorbenen Bruders, dass dessen Name nicht ausgetilgt werde aus Israel.7Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll sie, seine Schwägerin, hingehen ins Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder seinen Namen zu erhalten in Israel, und will mich nicht ehelichen.8Dann sollen ihn die Ältesten der Stadt zu sich rufen und mit ihm reden. Wenn er aber darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen –,9so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm den Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Gesicht speien und soll antworten und sprechen: So soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!10Und sein Name soll in Israel heißen »des Barfüßers Haus«.11Wenn zwei Männer gegeneinander handgreiflich werden und des einen Frau läuft hinzu, um ihren Mann zu erretten von der Hand dessen, der ihn schlägt, und sie streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,12so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht schonen.13Du sollst nicht zweierlei Gewicht, groß und klein, in deinem Beutel haben, (3Mo 19,35; Hes 45,10; Am 8,5; Mi 6,11)14und in deinem Hause soll nicht zweierlei Maß, groß und klein, sein.15Du sollst ein volles und rechtes Gewicht und ein volles und rechtes Maß haben, auf dass dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.16Denn wer das tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, ein jeder, der übel tut.
Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden
17Denke daran, was dir Amalek tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt: (2Mo 17,8)18wie sie dich unterwegs angriffen und deine Nachzügler erschlugen, alle die Schwachen, die hinter dir zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und dass sie Gott nicht fürchteten.19Wenn nun der HERR, dein Gott, dich vor allen deinen Feinden ringsumher zur Ruhe bringt im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, es einzunehmen, so sollst du die Erinnerung an Amalek austilgen unter dem Himmel. Das vergiss nicht! (1Sam 15,2)