Vorschriften bezüglich der Speis- und Trankopfer als Beigabe zu den Brand- und Heilsopfern
1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,3und ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen wollt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, sei es, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder bei einer freiwilligen Gabe oder an euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Duft zu bereiten, von den Rindern oder vom Kleinvieh:4so soll der, welcher dem HERRN seine Opfergabe darbringt, zugleich auch als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl darbringen, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist;5und an Wein zum Trankopfer sollst du neben dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer noch ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.6Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten7und an Wein zum Trankopfer ein Drittel Hin als lieblichen Duft für den HERRN darbringen.8Wenn du ferner ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer herrichten willst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als Heilsopfer für den HERRN,9so soll man neben dem jungen Rind noch drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist, als Speisopfer darbringen;10und an Wein sollst du als Trankopfer ein halbes Hin beim Feueropfer zu lieblichem Duft für den HERRN darbringen.11So soll es bei jedem Rind sowie bei jedem Widder und bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm gehalten werden:12nach der Zahl (der Tiere), die ihr darbringt, sollt ihr bei jedem einzelnen Stück so verfahren.13Jeder Einheimische soll hierbei in dieser Weise verfahren, wenn er dem HERRN ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt;14und wenn sich ein Fremdling als Gast bei euch aufhält oder wenn sonst einmal jemand in eurer Mitte weilt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichtet, so soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.15Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HERRN[1] soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst.16Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.«
Bestimmung über die Erstlingskuchen
17Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:18»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,19so sollt ihr, wenn ihr von dem Brotkorn des Landes eßt, für den HERRN ein Hebeopfer abgeben[2].20Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben[3]; wie die Hebe von der Tenne, ebenso sollt ihr auch diese abgeben.21Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben in allen euren künftigen Geschlechtern.«
Vorschriften bezüglich der Sündopfer für unwissentliche Verfehlungen; Unsühnbarkeit vorsätzlicher Übertretungen
22»Und wenn ihr euch unabsichtlich[4] vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der HERR dem Mose aufgetragen hat, unbefolgt laßt,23irgend etwas von dem, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tage, wo der HERR euch Gebote gegeben hat, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,24so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.25Wenn der Priester so der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne erwirkt hat, so wird ihnen Vergebung zuteil werden; denn es hat nur ein Versehen stattgefunden, und sie haben dem HERRN ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers, dazu auch ihr Sündopfer vor dem HERRN wegen ihres Versehens dargebracht.26So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten sowie den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, Vergebung zuteil werden; denn es lag ein Versehen des ganzen Volkes vor.27Wenn sich aber ein einzelner unabsichtlich verfehlt, so soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.28Wenn dann der Priester einem solchen, der sich unvorsätzlich ein Vergehen gegen den HERRN hat zuschulden kommen lassen, Sühne durch Vollziehung der Sühnegebräuche erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.29Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen läßt.30Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden;31denn er hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn[5]!«
Bericht über die Steinigung eines Sabbatschänders
32Als die Israeliten sich in der Wüste befanden, trafen sie einen Mann, der am Sabbattage Holz auflas.33Da brachten die, welche ihn beim Holzlesen angetroffen hatten, ihn zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde,34und man legte ihn in Gewahrsam; denn es lag noch keine Bestimmung darüber vor, was mit ihm geschehen solle.35Da gebot der HERR dem Mose: »Der Mann soll unbedingt mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!«36So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und man warf ihn mit Steinen tot, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Verordnung über die an den Kleiderzipfeln anzubringenden Quasten
37Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:38»Gib den Israeliten die Weisung, daß sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder setzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und daß sie an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.39Die Quasten sollen euch dann dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenkt, um nach ihnen zu tun und nicht von mir abzufallen nach den Gelüsten eures Herzens und eurer Augen, durch die ihr euch zum Treubruch verführen laßt.40Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk bleiben und nach ihnen tun und so eurem Gott geheiligt sein:41ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der HERR, euer Gott!«
4.Mose 15
Lutherbibel 2017
Von Speis- und Trankopfern
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zur Wohnung geben werde,3und ihr dem HERRN Feueropfer darbringen wollt von Rindern oder von Schafen, es sei ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer oder um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe oder bei euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Geruch zu bereiten,4dann soll, wer nun seine Gabe dem HERRN opfern will, als Speisopfer ein Zehntel feines Mehl darbringen, vermengt mit einer viertel Kanne Öl, (3Mo 2,1; 4Mo 28,5)5und als Trankopfer auch eine viertel Kanne Wein zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer, zu jedem Schaf, das geopfert wird. (2Mo 29,40; 3Mo 23,13; 4Mo 28,7)6Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du ein Speisopfer bereiten aus zwei Zehnteln feinem Mehl, mit einer drittel Kanne Öl vermengt,7und als Trankopfer auch eine drittel Kanne Wein. Das sollst du dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern.8Willst du aber ein Rind zum Brandopfer oder zum besonderen Gelübdeopfer oder als Dankopfer dem HERRN bereiten,9so sollst du zu dem Rind ein Speisopfer darbringen aus drei Zehnteln feinem Mehl, mit einer halben Kanne Öl vermengt,10und als Trankopfer auch eine halbe Kanne Wein. Das ist ein Feueropfer für den HERRN zum lieblichen Geruch.11So sollst du tun mit einem Stier, mit einem Widder, mit einem Schaf oder mit einer Ziege.12Wie die Zahl dieser Opfer, so soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.13Wer ein Einheimischer ist, der soll es so halten, wenn er dem HERRN opfern will ein Feueropfer zum lieblichen Geruch.14Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen lebt und will dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen, so soll er es halten wie ihr.15Für die ganze Gemeinde gelte nur eine Satzung, für euch wie auch für die Fremdlinge. Eine ewige Satzung soll das sein für eure Nachkommen, dass vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr. (2Mo 12,48)16Einerlei Ordnung, einerlei Recht soll gelten für euch und für den Fremdling, der bei euch wohnt.17Und der HERR redete mit Mose und sprach:18Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,19und ihr esst von dem Brot des Landes, so sollt ihr dem HERRN eine Abgabe darbringen:20Als Erstling eures Teigs sollt ihr einen Kuchen als Abgabe darbringen. Wie die Abgabe von der Tenne, (Neh 10,38; Hes 44,30)21so sollt ihr auch dem HERRN den Erstling eures Teigs als Abgabe geben für alle Zeit. (5Mo 26,2)
Über Sünden aus Versehen oder aus Vorsatz
22Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht tut, die der HERR dem Mose gesagt hat, (3Mo 4,13)23irgendeins von allem, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da er anfing zu gebieten, und fortan für alle Zeit, –24wenn nun ohne Wissen der Gemeinde ein Versehen vorkommt, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es recht ist, und einen Ziegenbock als Sündopfer.25Und so soll der Priester für die ganze Gemeinde der Israeliten Sühne schaffen, und es wird ihnen vergeben sein; denn es war ein Versehen. Und sie sollen ihre Gabe darbringen als Feueropfer für den HERRN und ihr Sündopfer vor dem HERRN für ihr Versehen,26so wird’s vergeben der ganzen Gemeinde der Israeliten, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt, weil das ganze Volk an solchem Versehen teilhat.27Wenn aber ein Einzelner aus Versehen sündigen wird, so soll er eine einjährige Ziege zum Sündopfer bringen. (3Mo 4,27)28Und der Priester soll Sühne schaffen vor dem HERRN für den, der aus Versehen gesündigt hat, dass er für ihn Sühne schaffe und ihm vergeben werde.29Und es soll einerlei Gesetz gelten für die, die ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Israeliten und für den Fremdling, der unter euch wohnt.30Wenn aber ein Einzelner aus Vorsatz frevelt, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, so hat der den HERRN geschmäht. Er soll ausgerottet werden aus seinem Volk; (Apg 13,38; Hebr 10,26)31denn er hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot gebrochen. Ja, der soll ausgerottet werden; seine Schuld bleibt auf ihm.
Strafe für eine Sabbatschändung
32Als nun die Israeliten in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der Holz auflas am Sabbattag. (2Mo 20,8)33Und die ihn dabei gefunden hatten, wie er Holz auflas, brachten ihn zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde.34Und sie legten ihn gefangen, denn es war nicht klar bestimmt, was man mit ihm tun sollte. (3Mo 24,12)35Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen draußen vor dem Lager. (2Mo 31,14; 2Mo 35,2)36Da führte die ganze Gemeinde ihn hinaus vor das Lager und steinigte ihn, sodass er starb, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Von den Quasten an den Kleidern
37Und der HERR sprach zu Mose:38Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen, dass sie und ihre Nachkommen sich Quasten machen an den Zipfeln ihrer Kleider und blaue Schnüre an die Quasten der Zipfel tun. (2Mo 39,1; 5Mo 22,12; Mt 23,5)39Und dazu sollen die Quasten euch dienen: sooft ihr sie anseht, sollt ihr an alle Gebote des HERRN denken und sie tun, dass ihr euch nicht von eurem Herzen noch von euren Augen verführen lasst und abgöttisch werdet,40damit ihr an alle meine Gebote denkt und sie tut, dass ihr heilig seid eurem Gott.41Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euer Gott sei, ich, der HERR, euer Gott.